Gemeinderat bleibt beim Baustopp hart
Kommunalpolitik Das Mehrfamilienhaus in Holzheim liegt immer noch auf Eis. Das Landratsamt ist nun wieder am Zug.
Holzheim Der Neubau eines Mehrfamilienhauses an der Hirbishofer Straße in Holzheim ruht weiterhin. Wegen verschiedener Abweichungen vom Bauplan hat das Landratsamt das Vorhaben gestoppt (wir berichteten). Das bleibt vorerst so, denn die Nachtragsplanung für die schwarz gebauten Gebäudeteile wurde vom Gemeinderat jetzt einstimmig abgelehnt.
„Wir wollten unseren Beschlussvorschlag diplomatisch formulieren und damit den Antrag indirekt ablehnen“, sagte Bürgermeister Thomas Hartmann am Ende einer intensiven Debatte, plädierte anschließend jedoch für eine unmissverständliche Kehrtwende: „Wenn wir unsere Ablehnung deutlich signalisieren wollen, gehe ich auch mit.“Mit Blick auf die möglichen Folgen fügte er hinzu: „Dann schauen wir eben, was passiert.“Das Landratsamt Neu-Ulm hatte den Neubau des Mehrfamilienhauses mit sieben Wohneinheiten wegen verschiedener Abweichungen vom genehmigten Bauplan gestoppt. Der Bauherr räumt auf Nachfrage ein, die kurzfristig vorgenommenen Änderungen seien baurechtlich nicht in Ordnung gewesen, doch das sei gängige Praxis auf vielen Baustellen. Die Baubehörde des Landkreises will prüfen, ob die festgestellten Planabweichungen vertretbar und nachträglich genehmigungsfähig seien.
Am liebsten hätten Holzheims Rathauschef Hartmann und Bauamtsleiter Alexander Gehr die Entscheidung über die Nachtragsplanung schon mit dem Beschlussvorschlag „an das Landratsamt delegiert“, wie Hartmann im Laufe der Diskussion angeregt hatte.
Ihr Kalkül: Die im ursprünglichen Bauplan nicht vorgesehene Dachgaube auf der Nordseite und die größer als geplant realisierte
Gaube samt vorgelagerter Terrasse im südlichen Bereich führten womöglich zu einer größeren Geschossfläche und damit zu einer Einstufung als drittes Vollgeschoss. Weil der Bebauungsplan aber nur zwei Vollgeschosse vorsieht, könnte die Genehmigung auf diesem Wege plausibel versagt werden. „Eine Befreiung sollte aus Sicht der Verwaltung nicht erteilt werden“, hatte das Bauamt in diesem Zusammenhang geraten.
Demgegenüber sind Dachaufbauten und Gauben laut Bauleitplanung zwar ebenfalls unzulässig, hier wurden in der Vergangenheit jedoch bereits Befreiungen erteilt. Zahlreiche Ratsmitglieder wollten sich dieser Sichtweise indes nicht anschließen. Dritter Bürgermeister Martin Pietschmann (CSU/DG) etwa sah mit der Nachtragsplanung „angesichts der zuvor schon genehmigten Ausnahmen die Grenze des Vertretbaren erreicht“. Fragwürdig sei überdies die offenbar bewusst unterbliebene Nachbarschaftsbeteiligung. Jörg Jehle (FWG) erklärte: „Ich hätte seitens des Bauherrn nach den großzügigen Ausnahmeregelungen eher Demut und Verständnis erwartet, stattdessen erfahren wir Beschimpfungen.“Die Taktik des Unternehmens, zunächst Tatsachen zu schaffen und diese nachträglich absegnen zu lassen, sei mit dem Grundsatz der Rechtstreue nicht vereinbar. „Uns einfach vor vollendete Tatsachen zu stellen, ist kein gutes Prozedere“, befand auch Alexandra Seeburger (CSU/DG). Schon die bisher genehmigten Ausnahmen seien grenzwertig, erklärte Martin Volk (UWH), „weiteren kann ich nicht mehr zustimmen“.
Das gemeindliche Einvernehmen dürfe nur aus triftigen Gründen verweigert werden, machte indes Bauamtschef Gehr deutlich, nachdem Ralph Mayer (CSU/DG) und Michael Kraus (FWG) Zweifel an den kommunalen Möglichkeiten angemeldet hatten. „Sind das keine triftigen Gründe?“, hakte Liane Bieniasz (UWH) nach. „Meines Erachtens nicht“, so Gehr, das werde aber vom Landratsamt sicher geprüft. Diesem obliege auch die exakte Berechnung der Wohnfläche, „wir sind dazu nicht in der Lage“.
Gemeinderat Mayers Vermutung, die Fertigstellung des Neubaus werde dadurch wohl weiter verzögert, wurde vom Bürgermeister bestätigt. „Davon gehe ich aus“, sagte Hartmann, „aber das ist nicht unsere Schuld.“