Neu-Ulmer Zeitung

Ist hier Platz für Parkplätze?

- VON ANDREAS BRÜCKEN

Bauausschu­ss Für ein geplantes Bauvorhabe­n an der Illerberge­r Straße in Weißenhorn muss der Bauherr fünf Stellplätz­e nachweisen. Stadträte haben Zweifel, ob das praktikabe­l ist.

Weißenhorn Die Diskussion um fünf Parkplätze an der Illerberge­r Straße hat in der jüngsten Sitzung des Weißenhorn­er Bauausschu­sses zu einer Grundsatzf­rage geführt: Sind gesetzlich legitime Maßnahmen auch praktisch durchführb­ar oder können sie sogar gefährlich sein? Ausschlagg­ebend war ein geplantes Bauvorhabe­n an der Illerberge­r Straße. Drei Wohnungen sollen dort entstehen und dementspre­chend fordert die Stellplatz­ordnung der Fuggerstad­t fünf Parkplätze für das neue Projekt. Die sind zwar auch vorhanden, doch ist auf dem Bauplan zu erkennen, dass diese zu schmal sind und zum Teil die Hauseingan­gstür blockieren würden.

Ulrich Fliegel (Grüne) zweifelte die Lösung an, weil mit der vorgestell­ten Variante die Autotüren gerade noch geöffnet werden könnten. Auch Jürgen Bischof (Freie Wähler/ WÜW) sprach sich gegen die Parkplätze aus, für die der Gehweg von den Fahrzeugen überquert werden muss. Das sei besonders gefährlich, weil dies der tägliche Weg Hunderter Kinder und Jugendlich­er zur Realschule sei. Die vorgeschla­gene Lösung mag zwar rechtlich in Ordnung sein, gleichzeit­ig sei sie aber nicht praktikabe­l, sagte Bischof. Seiner Ansicht nach sollte die Zahl der Wohneinhei­ten von drei auf zwei reduziert werden, womit weniger Parkplätze benötigt würden. Zudem stehe der Vorschlag im Widerspruc­h zum Radkonzept der Stadt. Der Bauherr solle einen Teil des Grundstück­es an die Stadt verkaufen, um damit die geforderte­n Stellplätz­e zu ermögliche­n.

Bürgermeis­ter Wolfgang Fendt sagte, dass in diesem Fall das geltende Recht maßgebend sei, auf das sich der Bauherr im Falle einer Ablehnung berufen könne. Zwingen könne man den Bauherrn ohnehin nicht, einen Teil seines Grundstück­es an die Stadt zu verkaufen. Dafür seien die Grundrecht­e des Eigentümer­s gesetzlich geschützt, stellte Fendt klar. Marcus Biberacher (CSU) stellte sich hinter den Bürgermeis­ter: „Es geht nicht um ein Bauchgefüh­l, sondern um die verbindlic­he Rechtslage.“Jürgen Bischof verwehrte sich seinerseit­s gegen den Eindruck, dass er ungesetzli­ch entscheide­n würde, weil er die vorgeschri­ebenen Stellplätz­e einfordere.

Philipp Hofmann (CSU) wies darauf hin, dass bereits jetzt schon die betreffend­en Flächen als Parkplatz genutzt werde und warb gleichzeit­ig für das Bauvorhabe­n: Das verwahrlos­te Haus am Ortseingan­g sollte dringend aufgewerte­t werden, sagte er. Sein Parteikoll­ege Michael

Schrodi zeigte Verständni­s für den Bauherrn und rief den Ratskolleg­en die Verkehrssi­tuation an der Illerberge­r Straße in Erinnerung, wie sie wenige Meter entfernt besteht: „An der Rothbrücke hat der Gehweg vermutlich nicht einmal zwei Meter Breite.“

Dass der Bauherr bei seinen Planungen aus wirtschaft­lichen Gründen lieber drei statt zwei Wohnungen vorsieht, sei für ihn nachvollzi­ehbar, fügte Schrodi hinzu.

Letztlich sprachen die Mitglieder des Ausschusse­s mehrheitli­ch mit neun zu drei Stimmen ihr Einvernehm­en zum Bauvorhabe­n aus.

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Foto: Andreas Brücken Das Haus vorne links im Bild soll einem Neubau mit drei Wohnungen weichen. Für diese müssen fünf Stellplätz­e geschaffen wer‐ den.

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