Tragödie mit Ansage
Menschenrechte Russland ist nicht mehr Mitglied im Europarat. Für den Westen ist das die logische Folge einer Isolationspolitik – für die russischen Bürger eine Katastrophe. Ex-Präsident Medwedew spricht sogar schon von der Wiedereinführung der Todesstrafe.
Straßburg Wer vor einem russischen Gericht gewinnt, muss nicht mehr fürchten, dass die Entscheidung willkürlich von einer oberen Instanz gekippt wird. Das Aufsichtsverfahren aus Sowjetzeiten, genannt nadzor, ist weitgehend aus den Gesetzestexten verbannt worden. Dass das so ist, liegt an einer gewissen Institution, die sich dem Menschenrechtsschutz verschrieben hat: dem Europarat. Ob dem auch so bleibt, steht in den Sternen. Denn seit kurzem weht vor der Europarats-Zentrale in Straßburg eine Flagge weniger: die russische.
Am vergangenen Mittwoch hatte der Rat für einen Ausschluss Russlands gestimmt, Putins Außenminister Sergej Lawrow gleichzeitig den Rücktritt seines Landes verkündet. Es ist die logische Konsequenz einer Isolation Russlands auf dem internationalen Parkett. Und doch ein Schritt mit dramatischen Folgen. Das hat viel mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zu tun, dem schärfsten Schwert des Europarats.
Die Richterinnen und Richter dort konnten Russland einerseits zu Strukturreformen, andererseits zu individuellen Entschädigungen von Klägerinnen und Klägern verurteilen. 18.000 Fälle mit Bezug auf Russland waren zuletzt in Straßburg anhängig, gut 25 Prozent aller Klagen, so viele wie aus keinem anderen Land. Nicht immer hat Russland alle Urteile umgesetzt, vor allem, wenn sie politische Dissidenten wie etwa Alexeij Nawalny betrafen. „Und doch hat es sich auf Reformen eingelassen“, sagt Ralf Alleweldt, Professor für Verfassungs- und Europarecht an der Fachhochschule der Landespolizei Brandenburg. Der EGMR wird sich noch mit Menschenrechtsverletzungen befassen, die bis einschließlich 16. September 2022 geschehen. Dann ist Schluss – und russischen Bürgerinnen und Bürgern der Weg nach Straßburg versperrt. „Es ist eine Tragödie“, sagt Renata Alt (FDP), Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses im Bundestag.
In Berlin hält man den Schritt dennoch für unverzichtbar. „Die Rechte russischer Bürger standen zuletzt ohnehin nur noch auf dem Papier“, sagt Knut Abraham (CDU). Der Bundestagsabgeordnete ist Delegierter in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats. Das Verhältnis zu den russischen Kolleginnen und Kollegen hätte sich zuletzt der politischen Atmosphäre angepasst, sagt er: „Von durchaus kollegialen Kontakten hin zu erbitterter Gegnerschaft.“Völkerrechtler Alleweldt sagt: „Irgendwann sind die Mitgliedschaftsbedingungen für einen Klub, der sich den Menschenrechten verschrieben hat, nicht mehr gegeben.“
Es ist schon immer eine schwierige Beziehung gewesen zwischen Russland und dem Europarat. Nach dem Fall des Eisernen Vorhangs nahm die Organisation viele Ex
Sowjetstaaten auf, 1996 auch Russland. In seiner fast 27-jährigen Mitgliedschaft wurde den russischen Delegierten dreimal das Stimmrecht entzogen: 2000 während des zweiten Tschetschenienkriegs, 2014 nach der Krim-Annexion und nun im Februar aufgrund des UkraineKriegs. Der Kreml wiederum gab 2015 per Gesetz der russischen Verfassung Vorrang vor EGMR-Urteilen – nationales Recht vor Völkerrecht, ein juristischer Mittelfinger – und stellte 2017 die Zahlung seiner Mitgliedsbeiträge ein. Nur durch eine Satzungsänderung des Europarats blieb Russland Mitglied.
„Der Europarat hat sich erpressen lassen“, sagt der Delegierte Abraham. Ein Ausschluss Russlands hatte immer wieder im Raum gestanden. „Doch aus Rücksicht vor der russischen Bevölkerung ist das nie passiert“, sagt FDP-Politikerin Alt. Nun ist es passiert. Russland verabschiedet sich von der europäischen Gerichtsbarkeit.
Um dem Europarat beitreten zu können, hatte damals Boris Jelzin ein Moratorium über die Todesstrafe erlassen. Jetzt hat Ex-Präsident Dmitri Medwedew eine Wiedereinführung ins Spiel gebracht. Straßburg will die Freilassung Nawalnys?
Ein russisches Gericht verurteilt ihn zu neun Jahren Haft. Der EGMR fordert die Einstellung von russischen Angriffen auf die ukrainische Zivilbevölkerung? Putin bombardiert weiter. „Die Kriegsverbrechen, die gerade auf ukrainischem Boden geschehen, müssen umfassend dokumentiert und dann vor dem Internationalen Strafgerichtshof geahndet werden“, sagt Alt. Das Gericht in Den Haag verurteilt Einzelpersonen wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Der Chefankläger Karim Khan prüft derzeit die Aufnahme eines Verfahrens, ermittelt aber noch nicht gegen bestimmte Personen.
Selbst wenn Putin in ferner Zukunft einmal verurteilt werden sollte: Sein Land erkennt den Internationalen Strafgerichtshof nicht an. Es müsste seinen Präsidenten nicht ausliefern. Und mit ihm scheint auch eine Rückkehr in den Europarat unmöglich. „Unter Putin ist es gänzlich ausgeschlossen, dass Russland wieder Mitglied wird“, ist Abraham überzeugt. „Gleichzeitig ist der Europarat die richtige Adresse, um mit einem in Zukunft hoffentlich demokratischen Russland zusammenzuarbeiten. Wir dürfen die Tür nicht ganz zuschlagen.“