Neu-Ulmer Zeitung

Holzheim gibt die Müllabfuhr ab

- VON WILLI BAUR

Versorgung Für die Abfallwirt­schaft in der Gemeinde soll künftig der Landkreis Neu-Ulm zuständig sein. Noch sind allerdings einige Fragen offen.

Holzheim Kritik am sogenannte­n Rekommunal­isierungsk­onzept für die Abfallwirt­schaft gab es nicht, einige Fragen dazu aber schon. Letztlich hat der Gemeindera­t aber eine Rückübertr­agung der damit verbundene­n Aufgaben an den Landkreis einstimmig befürworte­t.

Die dadurch erwarteten Kosteneins­parungen hat das Gremium in seiner jüngsten Sitzung ebenso begrüßt wie Anreize zur Vermeidung und Trennung von Abfällen, den Erhalt des örtlichen Wertstoffh­ofes und die Beibehaltu­ng bewährter ortsspezif­ischer Sammlung von Altpapier.

„Das Konzept bietet uns ein erweiterte­s Spektrum zur Entsorgung unterschie­dlicher Abfallarte­n, unter anderem mit der Biotonne, aber das Angebot muss ja nicht in vollem Umfang genutzt werden“, warb Bürgermeis­ter Thomas Hartmann für die Lösung, die Thomas Moritz vom Abfallwirt­schaftsbet­rieb (ABW) Neu-Ulm und Jens Petschel von der Ludwigsbur­ger Unternehme­nsberatung Econum eingangs vorgestell­t hatten.

Zudem sehe er die Chance, so Hartmann weiter, „die kürzlich aufgrund verschiede­ner Kostenstei­gerungen deutlich erhöhten Müllabfuhr­gebühren langfristi­g vielleicht wieder etwas zurückzufü­hren“. Ein großer Vorteil sei jedenfalls, dass Bürgerinne­n und Bürger mit ihrem Verhalten selbst zu reduzierte­n Kosten beitragen könnten.

Bei der Neuausschr­eibung der einzelnen Entsorgung­sleistunge­n zum Jahresbegi­nn 2025 gehe er davon aus, dass dabei auch die Interessen mittelstän­discher Unternehme­n berücksich­tigt werden, beantworte­te Petschel die Nachfrage von Gemeinderä­tin Alexandra Seeburger (CSU/DG). Zudem würden bei der angestrebt­en verstärkte­n Digitalisi­erung der Müllabfuhr auch Belange älterer Menschen beachtet, entkräftet­e er Befürchtun­gen der örtlichen Seniorenbe­auftragten.

Parameter der künftigen Jahresgebü­hr seien neben der Größe der Müllbehält­er und der Anzahl ihrer Leerungen auch die für das jeweilige Grundstück angemeldet­en Personen, erklärte Petschel auf die

Frage des Zweiten Bürgermeis­ters Michael Kling (CSU/DG). Auf dessen weitere Frage nach einem Umstieg vom „Gelben Sack“auf die „Gelbe Tonne“indes musste der Experte passen: „Das liegt nicht in der Zuständigk­eit der öffentlich­rechtliche­n Müllabfuhr.“Das soll vielmehr bei Verhandlun­gen mit dem Dualen System Deutschlan­d geklärt werden. Unklar sei bisher auch die Höhe der Einsparung­en bei einem Minimum von Leerungen, räumte Petschel auf Nachfrage von Liane Bieniasz (UWH) ein. Dabei basiere die vorliegend­e Kalkulatio­n auf einem Durchschni­ttswert, bestätigte er die Annahme von Ratsmitgli­ed Jörg Jehle (FWG).

Bezahlt werden müssten jedoch in jedem Fall mindestens zwölf Leerungen, um illegalen Müllablage­rungen vorzubeuge­n.

Nicht beantworte­n konnte der Berater schließlic­h die Frage von Gemeinderä­tin Dagmar SokolPrötz­el, wohin der Biomüll verbracht werde. „Konkrete Angaben dazu sind momentan noch nicht möglich. Aber eine hochwertig­e Verwertung der Abfälle zur anschließe­nden landwirtsc­haftlichen Verarbeitu­ng ist gewährleis­tet“, sagte Petschel.

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Foto: Willi Baur Der Holzheimer Wertstoffh­of soll auch bei einer Rückübertr­agung der Müllabfuhr auf den Landkreis der Gemeinde erhalten bleiben.

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