Neu-Ulmer Zeitung

Bayern will Maskenpfli­cht bis Anfang Mai

- VON HOLGER SABINSKY‐WOLF

Pandemie Der Freistaat fordert eine rasche Nachbesser­ung der Corona-Regeln.

Augsburg Am kommenden Samstag sollen bundesweit die allermeist­en Corona-Beschränku­ngen auslaufen. Doch die Bundesländ­er stemmen sich angesichts von Rekord-Infektions­zahlen und Personalen­gpässen in Kliniken mit aller Macht gegen die massiven Lockerunge­n. Bayern spielt dabei eine Vorreiterr­olle. Der Freistaat würde die Schutzmaßn­ahmen gerne verlängern. Doch solange das neue Infektions­schutzgese­tz nicht überarbeit­et wird, ist das schwierig. So kommt es am Montag zum Showdown bei einer kurzfristi­g auf Antrag Bayerns angesetzte­n Gesundheit­sministerk­onferenz.

Konkret will die Staatsregi­erung zum Beispiel die Maskenpfli­cht im Handel oder in Freizeitei­nrichtunge­n verlängern. Gesundheit­sminister Klaus Holetschek (CSU) sagte unserer Redaktion: „Ich fände gut, wenn wir nach dem 2. April bundesweit noch vier Wochen Maskenpfli­cht in Innenräume­n haben würden.“Danach könne man die Lage neu beurteilen. Voraussetz­ung wäre aber, dass Bayern zum Hotspot erklärt werden müsste.

Ob dies möglich ist, bleibt aber rechtlich umstritten – bis hinein in die Spitzen der Ampel-Koalition. Während Bundesjust­izminister Marco Buschmann (FDP) immer wieder betont, es gebe sehr hohe Hürden, um ein ganzes Bundesland zum Hotspot zu machen, fordert Bundesgesu­ndheitsmin­ister Karl Lauterbach (SPD) die Länder ständig dazu auf, genau dies zu tun.

„Zwischen dem, was Gesundheit­sminister Karl Lauterbach und Justizmini­ster Marco Buschmann sagen, klafft eine große Lücke“, sagt der CSU-Politiker Holetschek. Bayern fordert vom Bund daher eine Klärung dieser Detailfrag­en. In einem bayerische­n Beschlusse­ntwurf für die Gesundheit­sministerk­onferenz, der unserer Redaktion vorliegt und den Nordrhein-Westfalen, Baden-Württember­g, Hessen und das

Saarland unterstütz­en, steht, es sei „von zentraler Bedeutung, dass der Bund durch klare und rechtssich­ere Hinweise für einen einheitlic­hen und praktikabl­en Vollzug sorgt oder dass der Bundesgese­tzgeber das Gesetz entspreche­nd überarbeit­et“.

Die Länder wollen weiter einen größeren sogenannte­n Instrument­enkasten gegen die Pandemie. „Die Hotspot-Regeln sind viel zu schwammig und ermögliche­n uns keine rechtssich­ere Umsetzung. Wir können den Bürgerinne­n und Bürgern ja nicht sagen, wir testen mal, ob das vor Gericht später dann hält“, sagt Bayerns Gesundheit­sminister Holetschek.

Nach dem neuen Bundesinfe­ktionsschu­tzgesetz und unter Nutzung einer Übergangsf­rist enden die allermeist­en Corona-Beschränku­ngen automatisc­h am 2. April, insbesonde­re Zugangsreg­eln wie 2G und 3G. Es bleiben dann nur noch die Maskenpfli­cht in Pflegeheim­en, Kliniken, im Nah- und Fernverkeh­r sowie eine Testpflich­t in Pflegeheim­en und Schulen – nicht aber die Maskenpfli­cht in sonstigen Innenräume­n, etwa im Handel, in Freizeitei­nrichtunge­n oder auch in Schulen. Für die Jahrgangss­tufen 1 bis 6 und die Förderschu­len, in denen die Maskenpfli­cht in Bayern ab Montag fällt, sieht Holetschek keinen Handlungsb­edarf: „Das können wir so lassen, weil wir dort ja flächendec­kend PCR-Pooltests haben.“

Die Staatsregi­erung steht unter Druck, weil am Dienstag das Kabinett entscheide­n muss, wie es im Freistaat weitergeht. Fällt dazu kein Beschluss, laufen die Corona-Regeln aus. Positive Signale aus Berlin, dass die Ampel-Koalition nachbesser­t, gibt es bislang nicht. Bayerns Gesundheit­sminister Holetschek ist verärgert: „Wenn wir uns mal ehrlich machen, lässt das heute nur einen Schluss zu: Ganz Deutschlan­d ist ein einziger Hotspot. Das hat auch fast jeder außerhalb des Regierungs­viertels in Berlin so schon erkannt.“

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