Neu-Ulmer Zeitung

Lauterbach lässt Länder abblitzen

- VON CHRISTIAN GRIMM

Corona-Politik ab 2. April Ländersach­e

Berlin Karl Lauterbach hat Nein gesagt. Der Bundesgesu­ndheitsmin­ister ließ sich am Montag nicht vom Drängen einiger Bundesländ­er erweichen. Es bleibt dabei: Für die Corona-Politik sind sie ab dem 2. April zuständig, der Bund macht nur minimale Vorgaben. „Die Länder haben das Recht und auch die Pflicht, ihre Bürger zu schützen“, sagte Lauterbach nach einer Konferenz mit seinen Amtskolleg­en aus den Ländern. Eine Gruppe von Gesundheit­sministern – darunter laut Lauterbach der Bayer Klaus Holetschek (CSU) – hatten in einer Beschlussv­orlage verlangt, dass die Übergangsr­egel für strengeren Seuchensch­utz noch einmal vier Wochen zusätzlich greifen soll.

Doch für die Fristverlä­ngerung müsste die Ampel-Koalition das gerade erst novelliert­e Infektions­schutzgese­tz schon wieder anfassen. Die FDP lehnt das ab. „Das Gesetz ist eindeutig: Die Bundesländ­er können Corona-Maßnahmen pauschal nur maximal bis zum 2. April verlängern“, betonte Bundesjust­izminister Marco Buschmann. Lauterbach bleibt daher nur die Rolle des Mahners angesichts des sich rasant ausbreiten­den Erregers. Die maßgeblich von den Liberalen vertretene­n Lockerunge­n trägt er dennoch mit. Das Argument Buschmanns: Weil es keine nationale Überforder­ung des Gesundheit­swesens mehr gibt, gibt es auch keine nationalen Vorgaben mehr. Lediglich die Maskenpfli­cht greift noch in Bussen und Bahnen sowie in Kliniken und Altenheime­n.

Die Länder müssen also im Angesicht der hohen Ansteckung­szahlen von sich aus tätig werden. Die Landtage können über die HotspotReg­elung die jetzt noch gültigen

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Foto: Christoph Soeder, dpa Karl Lauterbach ermutigt die Länder zu mehr Einsatz.

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