Lauterbach lässt Länder abblitzen
Corona-Politik ab 2. April Ländersache
Berlin Karl Lauterbach hat Nein gesagt. Der Bundesgesundheitsminister ließ sich am Montag nicht vom Drängen einiger Bundesländer erweichen. Es bleibt dabei: Für die Corona-Politik sind sie ab dem 2. April zuständig, der Bund macht nur minimale Vorgaben. „Die Länder haben das Recht und auch die Pflicht, ihre Bürger zu schützen“, sagte Lauterbach nach einer Konferenz mit seinen Amtskollegen aus den Ländern. Eine Gruppe von Gesundheitsministern – darunter laut Lauterbach der Bayer Klaus Holetschek (CSU) – hatten in einer Beschlussvorlage verlangt, dass die Übergangsregel für strengeren Seuchenschutz noch einmal vier Wochen zusätzlich greifen soll.
Doch für die Fristverlängerung müsste die Ampel-Koalition das gerade erst novellierte Infektionsschutzgesetz schon wieder anfassen. Die FDP lehnt das ab. „Das Gesetz ist eindeutig: Die Bundesländer können Corona-Maßnahmen pauschal nur maximal bis zum 2. April verlängern“, betonte Bundesjustizminister Marco Buschmann. Lauterbach bleibt daher nur die Rolle des Mahners angesichts des sich rasant ausbreitenden Erregers. Die maßgeblich von den Liberalen vertretenen Lockerungen trägt er dennoch mit. Das Argument Buschmanns: Weil es keine nationale Überforderung des Gesundheitswesens mehr gibt, gibt es auch keine nationalen Vorgaben mehr. Lediglich die Maskenpflicht greift noch in Bussen und Bahnen sowie in Kliniken und Altenheimen.
Die Länder müssen also im Angesicht der hohen Ansteckungszahlen von sich aus tätig werden. Die Landtage können über die HotspotRegelung die jetzt noch gültigen