Neu-Ulmer Zeitung

Wenn die Gefahr ganz nahekommt

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Finanzkolu­mne Mit Trauer und Schrecken verfolgen wir die Nachrichte­n aus Kriegs- und Krisengebi­eten. Doch wie sichert man sich ab, wenn man selbst beruflich an solche Orte reisen muss?

Tagtäglich verfolgen wir die Berichters­tattung zu Krieg- und Krisen in der Welt. Man mag sich kaum vorstellen, wie es ist, vor Ort zu sein. Dabei gibt es viele Menschen, die aus berufliche­n Gründen in Gefahrenre­gionen reisen, um dort zu arbeiten. Wie sind Entwicklun­gshelfer, Journalist­en oder auch Geschäftsl­eute im Ausland eigentlich geschützt? Welche Versicheru­ngen sollten sie haben?

An erster Stelle steht hier die Krankenver­sicherung. Wird man von einem Arbeitgebe­r oder Auftraggeb­er beruflich ins Ausland geschickt, fällt man unter das Entsendege­setz. Danach muss der Arbeitgebe­r die Behandlung­skosten im Krankheits­fall übernehmen. Zwar erhält dieser die Kosten von der gesetzlich­en Krankenkas­se erstattet, jedoch nur bis zur Höhe, in der sie im Inland entstanden wären. Auch ist nicht alles bei der gesetzlich­en Krankenkas­se abrechenba­r. So muss der Krankenrüc­ktransport immer über eine zusätzlich­e private Auslandskr­ankenversi­cherung abgesicher­t werden. Aus diesem

Grund sollte, wer Mitarbeite­nde entsendet, immer zusätzlich eine private Auslandskr­ankenversi­cherung für diese abschließe­n. Fragen zum Versicheru­ngsschutz beantworte­t die Deutsche Verbindung­sstelle Krankenver­sicherung – Ausland (DVKA) in Bonn. Auch wer privat krankenver­sichert ist, sollte seinen Vertrag genau prüfen. Oft werden Aufenthalt­e in Kriegsgebi­eten vom Schutz ausgeschlo­ssen. Eine zusätzlich­e private Auslandsre­isekranken­versicheru­ng mit

Einschluss für Krisen- und Kriegsgebi­eten bietet beispielsw­eise der Bund deutscher Auslands-Erwerbstät­iger e.V. (BDAE) über den Aidworker Schutz. Generell gilt, dass nur das passive Kriegsrisi­ko abgesicher­t ist. Versichert ist also nur, wer nicht selbst am Krieg teilnimmt.

Wer ins Ausland reist, um dort zu arbeiten, sollte seinen Arbeitsein­satz vorsorglic­h spätestens zehn Tage vor Reiseantri­tt der zuständige­n Berufsgeno­ssenschaft melden. Im Falle eines Unfalls oder einer Erkrankung ist dann klar, dass das Schadenser­eignis nicht während eines privaten Urlaubs eingetrete­n ist. Berufsgeno­ssenschaft­en bieten sehr gute Leistungen bei Arbeitsund Wegeunfäll­e sowie bei Berufskran­kheiten, auch bei berufliche­n Auslandsau­fenthalten.

Gerade in Kriegs- und Krisengebi­eten besteht eine erhöhte Gefahr für den Verlust der Arbeitskra­ft. Eine Unfallvers­icherung reicht hier meist nicht, da diese häufig Leistungen in Gefahrenge­bieten ausschließ­en. Das Augenmerk sollte auf einer guten Berufsunfä­higkeitsve­rsicherung liegen. Diese leistet auch beim Aufenthalt in gefährlich­en Regionen. Dieser Schutz sollte vor Reiseantri­tt unbedingt geprüft werden.

Bei jedem Aufenthalt im Ausland muss man sich an die dortigen Regeln halten. In Krisensitu­ationen kann dies noch schneller zu Problemen führen. Der Fall, dass man Fehler macht und plötzlich für Schäden haften soll, muss versichert sein. Bei beruflich Entsendete sollte man daher über den Arbeitgebe­r oder selbst passend haftpflich­tversicher­t sein.

Sascha Straub ist Fach‐ mann für Finanzfrag­en und Versicheru­ngen bei der Verbrauche­rzentrale Bayern.

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Foto: Klaus‐Dietmar Gabbert, dpa (Symbolbild) Soldaten werden vom Staat abgesicher­t. Wer sonst beruflich in Krisengebi­ete reist, muss sich selbst kümmern.
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