Sein Opfer hatte keine Chance
Ein 28 Jahre alter Raser wird nach einem tödlichen Unfall im Kreis Donau-Ries zu sechs Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt. Der Richter nennt es „Ironie des Schicksals“, dass der Mann und sein Beifahrer überlebten.
Augsburg Für das Landgericht Augsburg steht am Ende fest: Ein 28-Jähriger ist am frühen Abend des 6. April 2021 auf der Staatsstraße bei Monheim mit der höchstmöglichen Geschwindigkeit gefahren. Er und sein Beifahrer, 29, hätten sich an dem hohen Tempo berauscht. Die Tour endete mit einem fürchterlichen Unfall, bei dem eine 54 Jahre alte Autofahrerin – eine verheiratete Mutter von vier Kindern – ums Leben kam. „Es stellt sich als Irrsinn heraus, hier mit 200 Stundenkilometern zu fahren“, sagt Vorsitzender Richter Roland Christiani. Für das verbotene Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge soll der Fahrer für sechs Jahre und drei Monate hinter Gitter, so das Urteil.
Der Unfall sei durch nichts zu verhindern gewesen. Der Wagen sei einfach viel zu schnell gewesen. Deshalb habe der Monheimer die Kontrolle verloren. Bei dem Prozess wurden in den vergangenen Wochen viele Details bekannt, die erschüttern. Eine im Pkw des Verursachers installierte Kamera lieferte Bilder von den letzten Sekunden vor dem Frontalzusammenstoß des Audi A5 mit dem Wagen des Opfers. Auch die Stimmen des 28-Jährigen und seines Kumpels sind auf den Aufnahmen zu hören. Die beiden Männer hätten sich gegenseitig angestachelt, erklärt Christiani.
Der Richter geht in der Urteilsbegründung auf einen dieser unfassbaren Aspekte in dem Fall ein. Ein Gutachter kam zu dem Schluss, dass die beiden Männer – wäre ihnen nicht der Wagen der Frau begegnet – Sekundenbruchteile später mit einer Geschwindigkeit von 140 bis 150 Stundenkilometern direkt gegen einen größeren Baum neben der Straße geprallt wären. Dies hätten sie nicht überlebt. Der Vorsitzende Richter spricht von einer „Ironie des Schicksals“und wendet sich direkt an den 28-Jährigen, der bei dem Unfall unter Drogeneinfluss stand: „Die Frau, die durch Sie zu Tode kam, hat Ihnen das Leben gerettet.“Dies sei eine Bürde, so Christiani, „mit der ich nicht leben wollen würde.“
Den Beifahrer verurteilt das Landgericht wegen Beihilfe zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Der 29-Jährige wurde bei dem Unfall schwerst verletzt und ist noch immer erwerbsunfähig. Die Staatsanwaltschaft hatte für den Fahrer eine Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren gefordert und für den Beifahrer zweieinhalb Jahre. Die Verteidigung plädierte beim Hauptangeklagten auf fahrlässige Tötung und maximal vier Jahre Gefängnis.