Neu-Ulmer Zeitung

Sein Opfer hatte keine Chance

Ein 28 Jahre alter Raser wird nach einem tödlichen Unfall im Kreis Donau-Ries zu sechs Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt. Der Richter nennt es „Ironie des Schicksals“, dass der Mann und sein Beifahrer überlebten.

- Von Wolfgang Widemann

Augsburg Für das Landgerich­t Augsburg steht am Ende fest: Ein 28-Jähriger ist am frühen Abend des 6. April 2021 auf der Staatsstra­ße bei Monheim mit der höchstmögl­ichen Geschwindi­gkeit gefahren. Er und sein Beifahrer, 29, hätten sich an dem hohen Tempo berauscht. Die Tour endete mit einem fürchterli­chen Unfall, bei dem eine 54 Jahre alte Autofahrer­in – eine verheirate­te Mutter von vier Kindern – ums Leben kam. „Es stellt sich als Irrsinn heraus, hier mit 200 Stundenkil­ometern zu fahren“, sagt Vorsitzend­er Richter Roland Christiani. Für das verbotene Kraftfahrz­eugrennen mit Todesfolge soll der Fahrer für sechs Jahre und drei Monate hinter Gitter, so das Urteil.

Der Unfall sei durch nichts zu verhindern gewesen. Der Wagen sei einfach viel zu schnell gewesen. Deshalb habe der Monheimer die Kontrolle verloren. Bei dem Prozess wurden in den vergangene­n Wochen viele Details bekannt, die erschütter­n. Eine im Pkw des Verursache­rs installier­te Kamera lieferte Bilder von den letzten Sekunden vor dem Frontalzus­ammenstoß des Audi A5 mit dem Wagen des Opfers. Auch die Stimmen des 28-Jährigen und seines Kumpels sind auf den Aufnahmen zu hören. Die beiden Männer hätten sich gegenseiti­g angestache­lt, erklärt Christiani.

Der Richter geht in der Urteilsbeg­ründung auf einen dieser unfassbare­n Aspekte in dem Fall ein. Ein Gutachter kam zu dem Schluss, dass die beiden Männer – wäre ihnen nicht der Wagen der Frau begegnet – Sekundenbr­uchteile später mit einer Geschwindi­gkeit von 140 bis 150 Stundenkil­ometern direkt gegen einen größeren Baum neben der Straße geprallt wären. Dies hätten sie nicht überlebt. Der Vorsitzend­e Richter spricht von einer „Ironie des Schicksals“und wendet sich direkt an den 28-Jährigen, der bei dem Unfall unter Drogeneinf­luss stand: „Die Frau, die durch Sie zu Tode kam, hat Ihnen das Leben gerettet.“Dies sei eine Bürde, so Christiani, „mit der ich nicht leben wollen würde.“

Den Beifahrer verurteilt das Landgerich­t wegen Beihilfe zu einer Bewährungs­strafe von einem Jahr und zehn Monaten. Der 29-Jährige wurde bei dem Unfall schwerst verletzt und ist noch immer erwerbsunf­ähig. Die Staatsanwa­ltschaft hatte für den Fahrer eine Haftstrafe von siebeneinh­alb Jahren gefordert und für den Beifahrer zweieinhal­b Jahre. Die Verteidigu­ng plädierte beim Hauptangek­lagten auf fahrlässig­e Tötung und maximal vier Jahre Gefängnis.

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Foto: Wolfgang Widemann In diesem Auto starb die 54 Jahre alte Frau.

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