Prozess um Tierskandal nähert sich dem Ende
Im Prozess um den Allgäuer Tierskandal von Bad Grönenbach sind einige Anklagepunkte fallen gelassen worden. So strich die erste Strafkammer des Memminger Landgerichts den Vorwurf, die beiden angeklagten Landwirte hätten eine Kiesgrube illegal mit Schutt verfüllt. Auch der Vorwurf des Sozialversicherungsbetruges soll nicht mehr in das Urteil einfließen. Der größte Anklagepunkt bleibt: der vielfache Verstoß gegen das Tierschutzrecht – Dutzenden Rindern soll erhebliches Leid zugefügt worden sein. Das Urteil könnte am 23. November fallen. (abg)