Kühe dürfen bimmeln
Nachbarn ziehen wegen Lärmbelästigung vor Gericht – und kassieren eine Niederlage.
Wolfratshausen Nach einem Gerichtsurteil dürfen Kühe auf einer Weide in einem oberbayerischen Dorf weiter Glocken tragen. Eine Klage von Nachbarn gegen einen Landwirt in Greiling (Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen) wegen Lärmbelästigung habe das Amtsgericht in Wolfratshausen abgewiesen, teilte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag mit.
Um den Streit zwischen dem Bauern und einem Ehepaar beurteilen zu können, hatte das Gericht unter anderem einen Experten mit einem Gutachten beauftragt. Dadurch sollte geklärt werden, ob die Lautstärke der Kuhglocken den Grenzwert einhält oder nicht mehr alle Kühe Glocken bekommen dürfen, wie von den Klägern gefordert.
In Holzkirchen (Landkreis Miesbach) hatte ein ähnlicher Streit jahrelang die Gerichte beschäftigt. Im Jahr 2020 hatten sich dann ein
Ehepaar und eine Bäuerin vor dem Oberlandesgericht München auf einen Vergleich geeinigt. Höchstens drei Kühe dürfen dort Glocken tragen, mit einem Durchmesser von maximal zwölf Zentimetern. Zudem dürfen die Tiere nur in einem bestimmten Teil der Weide grasen. (dpa)