Neu-Ulmer Zeitung

Kühe dürfen bimmeln

Nachbarn ziehen wegen Lärmbeläst­igung vor Gericht – und kassieren eine Niederlage.

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Wolfratsha­usen Nach einem Gerichtsur­teil dürfen Kühe auf einer Weide in einem oberbayeri­schen Dorf weiter Glocken tragen. Eine Klage von Nachbarn gegen einen Landwirt in Greiling (Landkreis Bad Tölz-Wolfratsha­usen) wegen Lärmbeläst­igung habe das Amtsgerich­t in Wolfratsha­usen abgewiesen, teilte eine Gerichtssp­recherin am Donnerstag mit.

Um den Streit zwischen dem Bauern und einem Ehepaar beurteilen zu können, hatte das Gericht unter anderem einen Experten mit einem Gutachten beauftragt. Dadurch sollte geklärt werden, ob die Lautstärke der Kuhglocken den Grenzwert einhält oder nicht mehr alle Kühe Glocken bekommen dürfen, wie von den Klägern gefordert.

In Holzkirche­n (Landkreis Miesbach) hatte ein ähnlicher Streit jahrelang die Gerichte beschäftig­t. Im Jahr 2020 hatten sich dann ein

Ehepaar und eine Bäuerin vor dem Oberlandes­gericht München auf einen Vergleich geeinigt. Höchstens drei Kühe dürfen dort Glocken tragen, mit einem Durchmesse­r von maximal zwölf Zentimeter­n. Zudem dürfen die Tiere nur in einem bestimmten Teil der Weide grasen. (dpa)

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Foto: Hoppe, dpa (Symbolbild) Die Kühe in Greiling dürfen weiter Glocken tragen.

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