Wie sollen Bauplätze in Vöhringen vergeben werden?
Die Räte und die Verwaltung haben Vergabekriterien für Grundstücke erarbeitet. Bewerberinnen und Bewerber können in verschiedenen Bereichen Punkte sammeln.
Vöhringen „Wir begeben uns auf gefährliches Terrain, aber wir sind zuversichtlich, dass es hält“, sagte Vöhringens Bürgermeister Michael Neher am vergangenen Dienstag in Bezug auf die Diskussion der Vergaberichtlinien, mit deren Hilfe die Kommune freie Baugrundstücke im Wohngebiet „Kranichstraße Ost“verkaufen will. Solche Kriterien sollen helfen, aus der regelrechten Flut an Baubewerbern geeignete Käufer herauszufiltern.
Zu vergeben sind nun elf Grundstücke für frei stehende Einfamilienhäuser und acht weitere für Kettenhäuser. Auf sie kommen aktuell rund 600 gemeldete Interessenten, so Amtsleiter Peter Schmid von der Stadtverwaltung während der Sitzung des städtischen Bau- und Verkehrsausschusses, „das hat uns überrollt“.
Grundsätzlich sind Kommunen verpflichtet, städtische Grundstücke auf Basis von allgemeingültigen Auswahlkriterien zu vergeben. Doch die Festlegung der Vergabekriterien ist verzwickt, denn deren Gestaltung war in den vergangenen Jahren wiederholt Gegenstand von Gerichtsverfahren.
Die Vöhringer haben sich daher in den vergangenen Monaten sorgfältig mit ihren Auswahlkriterien auseinandergesetzt, die die Bauwerber nach einem Punktekatalog bewerten sollen. „Es ist wichtig, dass unsere Kriterien eindeutig sind und jeder schnell zuordnen kann, wie viele Punkte er haben wird“, sagte Schmid. Daher habe die Verwaltung darauf geachtet, die Regeln nicht zu komplex zu gestalten.
Zu den aufgeführten Kriterien gehört beispielsweise, ob die Bewerber aus Vöhringen kommen oder dort arbeiten, ob sie ehrenamtlich tätig sind, ob sie Kinder haben, ob sie behindert sind. Ob die Interessenten örtlichen Bezug haben, also etwa schon lange am Ort leben, soll nach aktueller Rechtsprechung aber höchstens zu 50 Prozent ins Gewicht fallen. Auch die Einkommensverhältnisse werden bei der Bewertung berücksichtigt. Es sei aber niemand verpflichtet, seine Vermögensverhältnisse offenzulegen, sagte Schmid. Punkte erhält auch, wer noch kein Wohneigentum besitzt. Zu den Voraussetzungen für einen Kauf gehöre mittlerweile außerdem die Vorlage einer Finanzierungsbestätigung
in Höhe von 500.000 Euro für ein Ketten- beziehungsweise 700.000 Euro für ein frei stehendes Haus. Zudem legen sich die Grundstückskäufer auf die bereits beschlossene Energieversorgung im
Wohngebiet per Kalter Nahwärme und Photovoltaikanlagen fest. Des Weiteren will die Kommune das Anlegen von Grünflächen fördern.
Er rechne damit, dass ein Teil der Bauwerber bereits nicht mehr an einem Grundstück interessiert sei, weil sich einige davon schon vor dem rasanten Anstieg der Baupreise beworben hatten, sagte Schmid. Dennoch würden am
Ende sicher deutlich mehr Bewerber als Grundstücke übrig bleiben.
Aus dem Ausschuss kam zum vorliegenden Entwurf keine Kritik, verabschiedet werden die Regelungen aber erst vom Gesamtgremium in einer weiteren Sitzung. Das soll noch im Lauf des Monats November geschehen. Dann, erläuterte Schmid, werden die Vergabekriterien im Detail veröffentlicht und Interessenten haben noch einen Monat Zeit, sich zu bewerben. Danach erfolgt die Auswertung. Erreichen mehrere Bewerber einen Punktegleichstand, entscheide möglicherweise das Los. Es werde wohl Sommer 2023 sein, bis die Grundstücke verkauft werden. Die im Wohngebiet befindlichen Grundstücke für Reihen- und Mehrfamilienhäuser will die Stadt separat veräußern.
Ein Teil der Bauwerber hat das Interesse verloren