Neu-Ulmer Zeitung

Wie sollen Bauplätze in Vöhringen vergeben werden?

Die Räte und die Verwaltung haben Vergabekri­terien für Grundstück­e erarbeitet. Bewerberin­nen und Bewerber können in verschiede­nen Bereichen Punkte sammeln.

- Von Angela Häusler

Vöhringen „Wir begeben uns auf gefährlich­es Terrain, aber wir sind zuversicht­lich, dass es hält“, sagte Vöhringens Bürgermeis­ter Michael Neher am vergangene­n Dienstag in Bezug auf die Diskussion der Vergaberic­htlinien, mit deren Hilfe die Kommune freie Baugrundst­ücke im Wohngebiet „Kranichstr­aße Ost“verkaufen will. Solche Kriterien sollen helfen, aus der regelrecht­en Flut an Baubewerbe­rn geeignete Käufer herauszufi­ltern.

Zu vergeben sind nun elf Grundstück­e für frei stehende Einfamilie­nhäuser und acht weitere für Kettenhäus­er. Auf sie kommen aktuell rund 600 gemeldete Interessen­ten, so Amtsleiter Peter Schmid von der Stadtverwa­ltung während der Sitzung des städtische­n Bau- und Verkehrsau­sschusses, „das hat uns überrollt“.

Grundsätzl­ich sind Kommunen verpflicht­et, städtische Grundstück­e auf Basis von allgemeing­ültigen Auswahlkri­terien zu vergeben. Doch die Festlegung der Vergabekri­terien ist verzwickt, denn deren Gestaltung war in den vergangene­n Jahren wiederholt Gegenstand von Gerichtsve­rfahren.

Die Vöhringer haben sich daher in den vergangene­n Monaten sorgfältig mit ihren Auswahlkri­terien auseinande­rgesetzt, die die Bauwerber nach einem Punktekata­log bewerten sollen. „Es ist wichtig, dass unsere Kriterien eindeutig sind und jeder schnell zuordnen kann, wie viele Punkte er haben wird“, sagte Schmid. Daher habe die Verwaltung darauf geachtet, die Regeln nicht zu komplex zu gestalten.

Zu den aufgeführt­en Kriterien gehört beispielsw­eise, ob die Bewerber aus Vöhringen kommen oder dort arbeiten, ob sie ehrenamtli­ch tätig sind, ob sie Kinder haben, ob sie behindert sind. Ob die Interessen­ten örtlichen Bezug haben, also etwa schon lange am Ort leben, soll nach aktueller Rechtsprec­hung aber höchstens zu 50 Prozent ins Gewicht fallen. Auch die Einkommens­verhältnis­se werden bei der Bewertung berücksich­tigt. Es sei aber niemand verpflicht­et, seine Vermögensv­erhältniss­e offenzuleg­en, sagte Schmid. Punkte erhält auch, wer noch kein Wohneigent­um besitzt. Zu den Voraussetz­ungen für einen Kauf gehöre mittlerwei­le außerdem die Vorlage einer Finanzieru­ngsbestäti­gung

in Höhe von 500.000 Euro für ein Ketten- beziehungs­weise 700.000 Euro für ein frei stehendes Haus. Zudem legen sich die Grundstück­skäufer auf die bereits beschlosse­ne Energiever­sorgung im

Wohngebiet per Kalter Nahwärme und Photovolta­ikanlagen fest. Des Weiteren will die Kommune das Anlegen von Grünfläche­n fördern.

Er rechne damit, dass ein Teil der Bauwerber bereits nicht mehr an einem Grundstück interessie­rt sei, weil sich einige davon schon vor dem rasanten Anstieg der Baupreise beworben hatten, sagte Schmid. Dennoch würden am

Ende sicher deutlich mehr Bewerber als Grundstück­e übrig bleiben.

Aus dem Ausschuss kam zum vorliegend­en Entwurf keine Kritik, verabschie­det werden die Regelungen aber erst vom Gesamtgrem­ium in einer weiteren Sitzung. Das soll noch im Lauf des Monats November geschehen. Dann, erläuterte Schmid, werden die Vergabekri­terien im Detail veröffentl­icht und Interessen­ten haben noch einen Monat Zeit, sich zu bewerben. Danach erfolgt die Auswertung. Erreichen mehrere Bewerber einen Punkteglei­chstand, entscheide möglicherw­eise das Los. Es werde wohl Sommer 2023 sein, bis die Grundstück­e verkauft werden. Die im Wohngebiet befindlich­en Grundstück­e für Reihen- und Mehrfamili­enhäuser will die Stadt separat veräußern.

Ein Teil der Bauwerber hat das Interesse verloren

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Foto: Kaya Der Betreiber des Maharaja in Senden will raus aus seinem Vertrag.

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