Wer nicht baut, muss mit Rückforderung rechnen
Wer sich einen Bauplatz kauft und entgegen einer entsprechenden Verpflichtung nicht bebaut, muss unter Umständen noch sehr lange Zeit mit einer Rückforderung durch die Kommune rechnen. Das zeichnete sich in einer Verhandlung des Bundesgerichtshofs BGH ab. In dem Fall aus Niederbayern hatte sich die Gemeinde beim Verkauf des Grundstücks 1994 ein Wiederkaufsrecht gesichert für den Fall, dass nach acht Jahren immer noch kein Haus steht. 2014 teilte sie dem Eigentümer mit, dass sie davon nun Gebrauch mache. Die Frage ist, ob das nach so langer Zeit noch geht. Laut Gesetz kann sich ein Wiederkaufsrecht bis über 30 Jahre erstrecken. Das Oberlandesgericht München hatte das für unangemessen gehalten, die BGHRichter sind nach ersten Beratungen anderer Ansicht. Die Gemeinde verfolge den legitimen Zweck, die bauliche Entwicklung zu steuern und Bodenspekulationen vorzubeugen. Außerdem könne eine lange Frist für den Grundstückskäufer auch vorteilhaft sein. So könne die Gemeinde flexibel reagieren, wenn der Bau wegen finanzieller Schwierigkeiten ins Stocken gerate. Ein Urteil wurde für 16. Dezember angekündigt. (dpa)