Fiskus greift bei Erbschaften kräftiger zu
Immobilienvermögen wird in Zukunft höher bewertet. Steigen dann auch die Freibeträge?
Berlin Wer ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück erbt, muss ab dem kommenden Jahr mit einer deutlich höheren steuerlichen Belastung rechnen. Teilweise könnten die Forderungen des Finanzamts so hoch sein, dass Erben gezwungen wären, das Elternhaus gleich wieder zu verkaufen. Denn laut einer Regelung im Jahressteuergesetz, die noch in diesem Jahr in Kraft treten soll, würden Immobilien, egal ob selbst genutzt oder vermietet, ab Januar nach Maßstäben bewertet werden, die näher an den tatsächlichen Marktpreisen liegen. Doch diese sind, gerade in begehrteren Lagen, in den vergangenen
Alexander Dobrindt, CSU
Jahren massiv gestiegen. Geltende Freibeträge könnten also nicht mehr ausreichen, um den Übergang des Eigentums etwa von Eltern auf ihre Kinder ohne finanziellen Kraftakt zu gestalten.
Die Union im Bundestag kritisiert das Vorhaben aus dem Haus von Finanzminister Christian Lindner scharf. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt sagte unserer Redaktion: „Mit der Veränderung der Wertermittlung bei der Erbschaftsteuer plant die Ampel eine Steuererhöhung durch die Hintertür.“Erbschaften oder Schenkungen würden dadurch um ein Vielfaches teurer.
Hintergrund der geplanten Neuregelung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018, das schon eine Reform der Grundsteuer nötig gemacht hat. Es besagt im Kern, dass Immobilien nicht länger nach den seit über 50 Jahren nicht mehr angepassten Einheitswerten besteuert werden dürfen. Denn in der Praxis hätten sich die Werte der Immobilien je nach Lage deutlich auseinanderentwickelt. Ob es sich um ein wertvolles Sahne-Grundstück am Rand der begehrten Großstadt oder um ein unattraktives Objekt im strukturschwachen Hinterland handelt, soll sich nun auch im Erb- oder Schenkungsfall stärker auswirken.
Oft dürfte dies zu deutlich höheren Steuerforderungen führen. So rechnet der Verband „Haus und Grund“mit Steigerungen von durchschnittlich 20 bis 30 Prozent bei der Bewertung von Immobilien. Das wiederum hätte erhebliche Auswirkungen beim Erben. Denn für Kinder gilt etwa ein Freibetrag von 400.000 Euro, für Enkel von 200.000 Euro. Alles, was über diesen Grenzen liegt, muss versteuert werden, je nach Höhe des Erbes und Steuerklasse mit einem Satz von bis zu 50 Prozent. Kritiker des Vorhabens verweisen darauf, dass die Freibeträge zuletzt 2009 angepasst wurden. Wer etwa ein bescheidenes, aber durch die gute Lage hoch bewertetes Objekt erbe, könne gezwungen sein, es zu veräußern. Bei vermieteten Wohnungen müsse die Miete erhöht oder an Investoren verkauft werden.
Dobrindt wirft der FDP vor, sie breche „mit ihrem zentralen Wahlversprechen“und werde zur „Steuererhöhungspartei“. Der CSUMann weiter: „Die Menschen haben berechtigt Angst davor, dass Immobilien nicht mehr vererbt werden können, weil die Ampel ihnen tief in die Tasche greifen will. Um den Übergang einer Immobilie auf die nächste Generation weiterhin zu ermöglichen, braucht es hohe Freibeträge, damit keine Erbschaftsteuer anfällt.“Er kündigte an, dass CDU und CSU einen entsprechenden Antrag in den Bundestag einbringen werden. Im Bundesrat will Bayern für höhere Schonbeträge kämpfen. Die Chancen, dass sich die Aussichten für Erben noch etwas verbessern, haben sich zuletzt etwas verbessert. Sowohl aus dem Bundesfinanzministerium als auch aus der FDP kommen Signale des Entgegenkommens. Kommentar
„Steuererhöhung durch die Hintertür“