Wohnung wird nach Brand unbewohnbar
Betroffen ist eine Gemeinschaftsunterkunft in Weißenhorn
Weißenhorn Zwei Beamte der Landespolizeiinspektion Weißenhorn waren am Samstagmorgen gegen 8.50 Uhr nach einer Streifenfahrt auf dem Rückweg zu ihrer Dienststelle, als sie unweit davon starke Rauchentwicklung aus einer Gemeinschaftsunterkunft in der Adolf-Wolf-Straße bemerkten. Sie lösten sofort Alarm für die Feuerwehr Weißenhorn aus und begaben sich zu dem Haus, wo die Bewohner gerade im Begriff waren, ihre Wohnung zu verlassen, nachdem dort kurz zuvor ein Zimmerbrand ausgebrochen war.
Die Polizeibeamten vergewisserten sich, dass alle Bewohner – drei Erwachsene und vier Kinder im Alter zwischen vier Monaten und vier Jahren – das Haus unverletzt verlassen hatten. Mithilfe eines Pulverlöschers gelang es den Polizisten, den Entstehungsbrand großenteils in den Griff zu bekommen, ehe die inzwischen eingetroffene Feuerwehr die Flammen vollends ablöschte. Allerdings wurde die Wohnung vorläufig unbewohnbar.
Die sieben Bewohner wurden zunächst beim Roten Kreuz untergebracht, ehe eine Ersatzunterkunft bereit gestellt werden konnte. Zur Brandursache gehen die Vermutungen der Polizei dahin, dass ein Heizlüfter möglicherweise ungeschickt aufgestellt war, sodass Kleidungsstücke in der Nähe in Brand gerieten. Durch Feuer und Rauch wurden sowohl Teile des Inventars als auch Wände und Decken in Mitleidenschaft gezogen. Weitere Ermittlungen dauern noch an. Die Polizei geht in einer ersten Schätzung von einem Sachschaden in Höhe von 5000 Euro aus. (wis)