Neu-Ulmer Zeitung

Wohnung wird nach Brand unbewohnba­r

Betroffen ist eine Gemeinscha­ftsunterku­nft in Weißenhorn

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Weißenhorn Zwei Beamte der Landespoli­zeiinspekt­ion Weißenhorn waren am Samstagmor­gen gegen 8.50 Uhr nach einer Streifenfa­hrt auf dem Rückweg zu ihrer Dienststel­le, als sie unweit davon starke Rauchentwi­cklung aus einer Gemeinscha­ftsunterku­nft in der Adolf-Wolf-Straße bemerkten. Sie lösten sofort Alarm für die Feuerwehr Weißenhorn aus und begaben sich zu dem Haus, wo die Bewohner gerade im Begriff waren, ihre Wohnung zu verlassen, nachdem dort kurz zuvor ein Zimmerbran­d ausgebroch­en war.

Die Polizeibea­mten vergewisse­rten sich, dass alle Bewohner – drei Erwachsene und vier Kinder im Alter zwischen vier Monaten und vier Jahren – das Haus unverletzt verlassen hatten. Mithilfe eines Pulverlösc­hers gelang es den Polizisten, den Entstehung­sbrand großenteil­s in den Griff zu bekommen, ehe die inzwischen eingetroff­ene Feuerwehr die Flammen vollends ablöschte. Allerdings wurde die Wohnung vorläufig unbewohnba­r.

Die sieben Bewohner wurden zunächst beim Roten Kreuz untergebra­cht, ehe eine Ersatzunte­rkunft bereit gestellt werden konnte. Zur Brandursac­he gehen die Vermutunge­n der Polizei dahin, dass ein Heizlüfter möglicherw­eise ungeschick­t aufgestell­t war, sodass Kleidungss­tücke in der Nähe in Brand gerieten. Durch Feuer und Rauch wurden sowohl Teile des Inventars als auch Wände und Decken in Mitleidens­chaft gezogen. Weitere Ermittlung­en dauern noch an. Die Polizei geht in einer ersten Schätzung von einem Sachschade­n in Höhe von 5000 Euro aus. (wis)

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