Wirbel um Wiesen für Welterbe
Gericht weist Klage gegen Bewerbung ab
München Im Streit um die Aufnahme von Wiesenlandschaften bei Garmisch-Partenkirchen in die Unesco-Welterbeliste hat am Dienstag das Verwaltungsgericht München eine Klage von Grundstücksbesitzern abgewiesen. Diese hatten gegen die Bewerbung geklagt, da sie durch die Aufnahme unter anderem Einschränkungen der Nutzbarkeit ihrer Grundstücke befürchteten.
Die Bewerbung um den Status als Welterbe wurde vom Landkreis Garmisch-Partenkirchen Anfang des Jahres dem bayerischen Wissenschaftsministerium zur Unterzeichnung zugestellt und anschließend durch das Auswärtige Amt bei der Unesco in Paris eingereicht. Ziel ist es, bestimmte alpine und voralpine Wiesen-, Weide- und Moorlandschaften im Werdenfelser Land, Staffelseegebiet und Ammergau zum Welterbe ernennen zu lassen. Mit der Auszeichnung befürchten einige Besitzer dieser Flächen allerdings auch strengere Auflagen und Verpflichtungen vor allem für die landwirtschaftliche Nutzung. Die Entscheidung für eine Bewerbung sei über die Köpfe der Grundstücksbesitzer hinweg getroffen worden, sagte der Landwirt Georg Porer, einer der sieben Kläger, am Dienstag. „Die Leute sind gar nicht gefragt worden.“Hinter den sieben gelisteten Klägern stünden auch weitere Grundstücksbesitzer aus der Region, sagte der Anwalt der Kläger.
Gleich zu Beginn stand die Frage nach der Zulässigkeit der Klage im Zentrum der Verhandlung. Die Vorsitzende Richterin stellte etwa die Klagebefugnis der Grundstücksbesitzer in Frage. Diese bestehe nur für deren eigene Wiesen, nicht aber für die gesamte von der Bewerbung umfassten Fläche.
Die Beklagten – der Landkreis Garmisch-Partenkirchen und der Freistaat Bayern – hatten die Abweisung der Klage beantragt. Das Verwaltungsgericht folgte letztlich diesem Antrag, genehmigte aber zugleich auch einen Antrag der Klägerseite auf Zulassung einer Berufung. Der Anwalt der Kläger hatte bereits vorher angekündigt, gegen eine Klageabweisung vorgehen zu wollen. (dpa)