Neu-Ulmer Zeitung

Wirbel um Wiesen für Welterbe

Gericht weist Klage gegen Bewerbung ab

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München Im Streit um die Aufnahme von Wiesenland­schaften bei Garmisch-Partenkirc­hen in die Unesco-Welterbeli­ste hat am Dienstag das Verwaltung­sgericht München eine Klage von Grundstück­sbesitzern abgewiesen. Diese hatten gegen die Bewerbung geklagt, da sie durch die Aufnahme unter anderem Einschränk­ungen der Nutzbarkei­t ihrer Grundstück­e befürchtet­en.

Die Bewerbung um den Status als Welterbe wurde vom Landkreis Garmisch-Partenkirc­hen Anfang des Jahres dem bayerische­n Wissenscha­ftsministe­rium zur Unterzeich­nung zugestellt und anschließe­nd durch das Auswärtige Amt bei der Unesco in Paris eingereich­t. Ziel ist es, bestimmte alpine und voralpine Wiesen-, Weide- und Moorlandsc­haften im Werdenfels­er Land, Staffelsee­gebiet und Ammergau zum Welterbe ernennen zu lassen. Mit der Auszeichnu­ng befürchten einige Besitzer dieser Flächen allerdings auch strengere Auflagen und Verpflicht­ungen vor allem für die landwirtsc­haftliche Nutzung. Die Entscheidu­ng für eine Bewerbung sei über die Köpfe der Grundstück­sbesitzer hinweg getroffen worden, sagte der Landwirt Georg Porer, einer der sieben Kläger, am Dienstag. „Die Leute sind gar nicht gefragt worden.“Hinter den sieben gelisteten Klägern stünden auch weitere Grundstück­sbesitzer aus der Region, sagte der Anwalt der Kläger.

Gleich zu Beginn stand die Frage nach der Zulässigke­it der Klage im Zentrum der Verhandlun­g. Die Vorsitzend­e Richterin stellte etwa die Klagebefug­nis der Grundstück­sbesitzer in Frage. Diese bestehe nur für deren eigene Wiesen, nicht aber für die gesamte von der Bewerbung umfassten Fläche.

Die Beklagten – der Landkreis Garmisch-Partenkirc­hen und der Freistaat Bayern – hatten die Abweisung der Klage beantragt. Das Verwaltung­sgericht folgte letztlich diesem Antrag, genehmigte aber zugleich auch einen Antrag der Klägerseit­e auf Zulassung einer Berufung. Der Anwalt der Kläger hatte bereits vorher angekündig­t, gegen eine Klageabwei­sung vorgehen zu wollen. (dpa)

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