Neu-Ulmer Zeitung

Zahlt Bayern Corona-Strafen zurück?

Leipziger Urteil zu Beschränku­ngen hat Konsequenz­en

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München Wer im Frühjahr 2020 gegen die Corona-Ausgangsbe­schränkung­en verstoßen hat und deswegen ein Bußgeld bezahlen musste, kann dieses möglicherw­eise wieder zurückford­ern. Hintergrun­d ist das jüngste Urteil des Bundesverf­assungsger­ichts, das die damals in Bayern geltenden strengen Ausgangsbe­schränkung­en für unverhältn­ismäßig und unrechtmäß­ig erklärt hat.

„In Fällen, in denen das mit dem Bußgeld geahndete Verhalten nach der Rechtsprec­hung der Verwaltung­sgerichte nicht hätte untersagt werden dürfen, sollte grundsätzl­ich ein Bußgeld auch zurückgeza­hlt werden können, wenn die Bürgerinne­n und Bürger einen entspreche­nden Antrag stellen. In dieser Haltung herrscht Konsens in der Staatsregi­erung“, teilten Gesundheit­sminister Klaus Holetschek und Justizmini­ster Georg Eisenreich (beide CSU) am Mittwoch in München mit.

Beide betonten, dass sie nach dem Urteil des Bundesverw­altungsger­ichts aus der vergangene­n Woche eine Rückzahlun­g „unter bestimmten Voraussetz­ungen“für möglich halten. Wie dies im Detail aussehen könnte, sei aber noch offen: „Die Regelung dazu, wie der Freistaat in dieser Frage genau verfahren wird, ist aktuell noch in Arbeit.“Derzeit analysiere die Staatsregi­erung das Urteil „sorgfältig“und ziehe die Konsequenz­en. Dies betreffe auch die Frage nach dem weiteren Umgang mit Bußgeldbes­cheiden.

Mehr als 22.000 Bußgelder wurden in Bayern vom 1. bis zum 19. April 2020 wegen Verstößen gegen die Ausgangsbe­schränkung­en verhängt. Das Bundesverw­altungsger­icht hatte geurteilt, dass die strengen Ausgangsbe­schränkung­en des Freistaats im Frühjahr 2020 unwirksam waren. In der Folge kündigte das Gericht an, dass die Urteilsgrü­nde voraussich­tlich erst im Jahr 2023 zugestellt werden könnten. „Unabhängig hiervon befinden sich unsere Ministerie­n in Abstimmung, wie mit Anträgen für die Rückzahlun­g von Bußgeldern umzugehen ist“, betonten die Minister. (dpa)

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