Landratsamts-Mitarbeiter wegen Betrugs zu Freiheitstrafe verurteilt
Ein Mitarbeiter der Kreisbehörde nutzt seine Stellung aus und wirtschaftet in die eigene Tasche. Zu Hilfe kam ihm dabei die eigene Ehefrau. Dafür bekam der Mann jetzt die Quittung.
Landkreis Neu-Ulm Ein Mitarbeiter des Landratsamts Neu-Ulm ist jetzt rechtkräftig wegen Betrugs verurteilt worden, weil er seine Stellung missbraucht und in die eigene Tasche gewirtschaftet hat. Er war für die Unterbringung von jungen Flüchtlingen zuständig – und die vermittelte er in Wohnungen, die ihm und seiner Frau gehörten. Doch über die wahren Besitzverhältnisse hatte er seinen Arbeitgeber getäuscht.
Eigentlich war die Verhandlung vor dem Neu-Ulmer Amtsgericht auf den heutigen Donnerstag angesetzt. Ursprünglich war gegen den 45 Jahre alten Mann ein Strafbefehl ergangen, gegen den er jedoch Einspruch eingelegt hatte. Deshalb sollte jetzt über die Angelegenheit öffentlich zu Gericht gesessen werden.
Doch der Beschuldigte hat kurz vorher seinen Einspruch zurückgezogen, wie Amtsgerichtsdirektor Alexander Kesser auf Nachfrage unserer Redaktion erklärte. Deshalb ist die Strafe nun rechtskräftig. Der Landratsamts-Mitarbeiter wurde wegen Betrugs in sechs Fällen zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung verurteilt. Zusätzlich muss er ein Geldauflage in Höhe von 5000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.
Nach Darstellung des Amtsgerichtsdirektors war der Mann seit 2012 beim Landratsamt Neu-Ulm als „Teamleiter“im Bereich „betreutes Jugendwohnen“tätig. Zu seinen Aufgaben gehörte es unter anderem, Wohnungen zu beschaffen, sie zu verwalten und für die Instandhaltung zu sorgen. Die wurden von der Kreisbehörde angemietet, um dort minderjährige unbegleitete Flüchtlinge unterzubringen. Gerade zu Beginn der sogenannten Flüchtlingskrise waren Behörden um jedes Bett dankbar. Was die Immobilien betraf, so saß der Mann sozusagen an der Quelle, denn ihm und seiner Ehefrau gehören mehrere Wohnungen im Landkreis Neu-Ulm. Die wurden dann auch an den Landkreis vermietet, um jungen Geflüchteten eine Unterkunft zu geben.
Der Trick dabei: Die Ehefrau des 45-Jährigen trat in den abgeschlossenen Verträgen stets als alleinige Vermieterin auf, „um dem Landratsamt den Interessenkonflikt zwischen der beruflichen Tätigkeit des Angeklagten und der Vermietungstätigkeit zu verschweigen“, wie es Amtsgerichtsdirektor Kessler erklärt, „wenn im Landratsamt die wahren Besitzverhältnisse bekannt gewesen wären, hätte der Landkreis die Wohnungen sicherlich nicht angemietet.“Da die Ehefrau einen anderen Nachnamen trägt als ihr Mann, fiel die Sache nicht auf.
Doch es blieb nicht nur bei der Vermietung. In mindestens einem Fall sollen der Mitarbeiter und seine Frau eine Immobilie auf Kosten des Landratsamtes renoviert haben. Es ging um eine Wohnung in Weißenhorn, welche der Landkreis bereits 2014 angemietet hatte. Das Ehepaar ließ sie umfangreich sanieren und umbauen. Die Rechnungen im Namen der Ehefrau gingen an das Landratsamt, wo sie anstandslos beglichen wurden, weil dort eben die wahren Besitzverhältnisse unbekannt waren. Alles in allem sollen sie sich auf rund 15.000 Euro summiert haben. Somit wurde die Wohnung auf
Staatskosten in Schuss gehalten. Die Quittung dafür gab es jetzt vom Amtsgericht Neu-Ulm.
Wie Landkreissprecherin Kerstin Weidner gegenüber unserer Redaktion sagte, sei der Mitarbeiter mehrere Jahre beim Landratsamt beschäftigt gewesen. Nachdem bei einer Haushalts-Planaufstellung Fehlbeträge aufgefallen seien und die Behörde „zeitgleich Rückmeldungen freier Träger der Jugendhilfe erreicht haben, die uns stutzig gemacht haben, sind wir umgehend tätig geworden“. Das bedeute, es habe eine sofortige hausinterne Recherche gegeben. Der Mitarbeiter wurde befragt, ihm wurden die Dienstgeschäfte untersagt und er bekam die Kündigung. Ein neuer Bearbeiter habe dann seine Aufgaben übernommen. Zudem wurden die Mietverträge für die Wohnungen, die dem Mann und seiner Ehefrau gehörten, beendet.
Weidner wörtlich: „Weitere Maßnahmen waren, dass wir alle Akten zum Betreuten Jugendwohnen überprüft haben. Außerdem wurden die Zuständigkeiten für die Beschaffung und Verwaltung für Wohnungen, die das Jugendamt nutzt, auf andere Fachbereiche im Landratsamt verteilt, damit die Aufgaben künftig bei mehreren unterschiedlichen Bereichen liegen.“Auch Buchungsabläufe seien angepasst worden. Die Stelle des Mitarbeiters wurde dann neu besetzt.