Mann soll Partnerin getreten haben
In der Beziehung eines Paares kommt es oft zum Streit. Im März eskaliert die Situation. Vor Gericht erinnert sich die junge Frau aber nur bruchstückhaft.
Memmingen Wegen gleich zwei Vorfällen, die sich Anfang März dieses Jahres in Babenhausen abgespielt haben, hat sich ein 28-Jähriger vor dem Amtsgericht in Memmingen verantworten müssen. Er soll seiner damaligen Freundin nicht nur mit der Hand einen Schlag ins Gesicht verpasst haben, sondern sie auch 15 Sekunden lang gewürgt und mehrfach auf sie eingetreten haben. Das ging aus der von Staatsanwältin Natalie Höck verlesenen Anklageschrift hervor. Trotz mehrmaligen Ermahnens der Vorsitzenden Richterin Patrizia Rabe wollte sich die 23-Jährige allerdings fast ausschließlich an das Randgeschehen der Taten erinnern.
Da der Angeklagte sich zu den Vorwürfen selbst nicht äußerte, war für das Gericht vor allem die Aussage der jungen Frau wichtig, um den Ablauf der Taten zu bestätigen. Doch das gestaltete sich schwierig, da sie nur sehr bruchstückhaft von beiden Vorfällen berichtete. „Wir waren am See, dann ist die Situation eskaliert und wir haben uns angepackt“, sagte sie. Weder an den Grund des Streits am 5. März 2022, noch an den genauen Hergang könne sie sich erinnern. „Ich will mich daran nicht erinnern, weil ich damit abgeschlossen habe“, betonte die 23-Jährige.
Zwischen sich nicht erinnern wollen und nicht können, liege ein Unterschied, sagte die Vorsitzende Richterin und wiederholte: „Sie müssen die Wahrheit sagen.“Daraufhin gab die junge Frau zu, dass der Angeklagte ihr Handy mehrfach auf den Boden warf und sie schlug. Trotzdem verließen die beiden an dem Tag zusammen in einem Auto den See. Dann ging der Streit weiter. Im Zuge dessen sei er mit seiner Hand an ihr Auge gekommen, schilderte die 23-Jährige. Dass ihr Veilchen auf diesem Weg entstand, zweifelte das Gericht an. Auf erneute Nachfrage erläuterte die junge Frau, dass ihr Ex-Partner sie mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen habe. „Ich glaube Ihnen nicht, dass sie sich nur an das Randgeschehen erinnern“, betonte die Staatsanwältin. Auch an einen Vorfall in der Nacht auf den 13. März konnte sich die 23-Jährige nicht genau erinnern. Laut Anklageschrift kam es auf einer gemeinsamen Autofahrt zum Streit. Nachdem das Pärchen am Parkplatz der Realschule Babenhausen angehalten hatte und sie sich vom Auto entfernt hatte, sei er ihr nachgelaufen, habe sie zu Boden gerissen und 15 Sekunden lang gewürgt. Dennoch sollen die beiden anschließend zum nahe gelegenen Skaterplatz gefahren sein. Dort habe der 28-Jährige sie erneut zu Boden gebracht und auf sie eingetreten. Danach, so wird dem 28-Jährigen weiter vorgeworfen, habe er an ihrem Auto randaliert, sodass ein Schaden von rund 2000 Euro entstand.
Anlässlich ihres Geburtstages wollte sie mit ihrem damaligen Freund an besagtem Abend einen Film schauen und zuvor Getränke an einer Tankstelle kaufen, berichtete die junge Frau. An den Auslöser des Streits konnte sie sich aber auch in dem Fall nicht erinnern. Zudem erwähnte sie vor Gericht zunächst nichts von der Würgeattacke des Angeklagten. Sie gab lediglich an, dass er sie geschubst habe. Erst auf mehrfaches Nachfragen der Vorsitzenden Richterin sagte die 23-Jährige, dass sie gewürgt worden sei. „Sie denken wirklich, sie könnten uns hier verarschen“, betonte Rabe. Auch die Angaben der 23-Jährigen zu den Tritten und der Demolierung des Autos entsprachen in Teilen nicht den Angaben, die sie im März bei der Polizei gemacht hatte.
Eine Zeugin, die rund um das Schulzentrum in Babenhausen zur Tatzeit spazierte, berichtete jedenfalls, dass die junge Frau auf sie zugekommen sei und um Hilfe gebeten habe. „Ich habe sie dann genommen und in mein Auto gesetzt“, sagte sie. Außerdem habe sie gehumpelt und geäußert, dass sie zusammengeschlagen worden sei, sagte die Zeugin.
Die inzwischen verständigte Polizei traf den Tatverdächtigen an seiner Wohnanschrift an und sprach ihm ein Kontaktverbot und einen Platzverweis aus. „Er tat die Vorwürfe als lächerlich ab“, sagte ein Polizist vor Gericht. Die 23-Jährige habe bei der Vernehmung aufgelöst gewirkt, schilderte der Beamte und ergänzte: „Sie hat komische Aussagen getroffen, etwa dass Würgen gang und gäbe sei.“
Mittlerweile hat die junge Frau keinen Kontakt mehr zum Angeklagten. Der 28-Jährige hat keine Vorstrafen. Wegen der lückenhaften und zum Teil „widersprüchlichen Aussagen“regte seine Anwältin eine Einstellung des Verfahrens an. Dies lehnte das Gericht ab. Weitere Zeugenaussagen, die Plädoyers von Staatsanwältin und Verteidigerin sowie das Urteil sollen am 12. Dezember folgen.