Millionäre zahlen mit
Die Schweiz kennt keine Obergrenze für den Rentenbeitrag.
Das Rentensystem in der Schweiz fußt auf drei Säulen: In die so genannte Alters- und Hinterbliebenenversorgung muss jeder Erwachsene, der in der Schweiz lebt oder arbeitet, einzahlen. Sie basiert wie in Deutschland auf dem Umlageverfahren: Die arbeitende Generation und deren Arbeitgeber finanzieren die Renten der aktuellen Rentnergeneration. Dazu kommen eine verpflichtende, als vorbildlich geltende berufliche Vorsorge, die Betriebe und Beschäftigte mit einem Jahresgehalt von mehr als 21.500 Euro ebenfalls gemeinsam finanzieren und eine freiwillige private Vorsorge, die von Pensionskassen, Fonds und Versicherungen angeboten wird und ähnlich funktioniert wie die RiesterRente. Einzahlungen in die einzelnen Kassen können die Schweizer komplett von ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen.
Die ersten beiden Säulen sollen im Alter zu einer Rente von etwa 60 Prozent des letzten Lohnes führen. Um dieses Ziel nicht zu verfehlen, haben die Schweizer im September in einer Volksabstimmung beschlossen, das Rentenalter für Frauen von 64 auf die für Männer bereits geltenden 65 Jahre anzuheben und die Mehrwertsteuer von 7,7 auf 8,1 Prozent zu erhöhen. Sie soll zusätzliches Geld in die Rentenkasse schaufeln.
Anders als in Deutschland gibt es in der Schweiz keine Obergrenze für die Rentenbeiträge. Das heißt: Wer gut oder sehr gut verdient, zahlt auch sehr viel – auch ein Einkommensmillionär aber erhält im Alter nur den Höchstsatz von umgerechnet knapp 2400 Euro aus der Alters- und Hinterbliebenenversorgung. (rwa)