Neu-Ulmer Zeitung

Dürfen Parteien Bürgermeis­ter abkassiere­n?

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Haben Parteien Anspruch auf Sonderbeit­räge von ehrenamtli­chen Bürgermeis­tern – mit dieser Frage beschäftig­t sich seit Dienstag der Bundesgeri­chtshof. Der zuständige 2. Senat ließ dabei schon zum Auftakt der Verhandlun­g erkennen, dass solche in Parteisatz­ungen geregelten Beiträge nach erster Einschätzu­ng rechtens und wohl auch nicht als freiwillig­e Leistung zu werten sind. Im vorliegend­en Fall hatte der CDU-Kreisverba­nd Burgenland­kreis den damaligen Bürgermeis­ter der Gemeinde Finneland in Sachsen-Anhalt gemäß Parteisatz­ung auf Zahlung eines Teils seiner monatliche­n Aufwandsen­tschädigun­g verklagt und in den Vorinstanz­en Recht bekommen. Ihnen zufolge muss Ex-Rathausche­f Rupert Schlosser insgesamt rund 740 Euro nachzahlen. Ein Urteil soll am 31. Januar 2023 verkündet werden. (dpa)

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Foto: dpa Nur zwei Drittel der Familien geht es nach eigenen Angaben gut.

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