Dürfen Parteien Bürgermeister abkassieren?
Haben Parteien Anspruch auf Sonderbeiträge von ehrenamtlichen Bürgermeistern – mit dieser Frage beschäftigt sich seit Dienstag der Bundesgerichtshof. Der zuständige 2. Senat ließ dabei schon zum Auftakt der Verhandlung erkennen, dass solche in Parteisatzungen geregelten Beiträge nach erster Einschätzung rechtens und wohl auch nicht als freiwillige Leistung zu werten sind. Im vorliegenden Fall hatte der CDU-Kreisverband Burgenlandkreis den damaligen Bürgermeister der Gemeinde Finneland in Sachsen-Anhalt gemäß Parteisatzung auf Zahlung eines Teils seiner monatlichen Aufwandsentschädigung verklagt und in den Vorinstanzen Recht bekommen. Ihnen zufolge muss Ex-Rathauschef Rupert Schlosser insgesamt rund 740 Euro nachzahlen. Ein Urteil soll am 31. Januar 2023 verkündet werden. (dpa)