Neu-Ulmer Zeitung

Weihnachte­n in Freiheit?

Seit April muss Boris Becker in einem britischen Gefängnis eine zweieinhal­bjährige Haftstrafe verbüßen. Dennoch könnte er schon an den Festtagen in Deutschlan­d sein. Doch mit einem Promi-Bonus hat das nichts zu tun.

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London Boris Becker darf auf ein Weihnachts­fest in Freiheit hoffen. Seit gut sieben Monaten ist der ehemalige Tennis-Star in britischer Haft – und eigentlich hat er noch mindestens ein halbes Jahr vor sich, bevor er auf Bewährung raus darf. Doch nun könnte es schnell gehen. Schon kommende Woche solle der Deutsche in seine Heimat abgeschobe­n werden, schrieb die Zeitung Mirror am Dienstag. Quellen nannte das Boulevardb­latt nicht. Aber der Text deckt sich mit einem Bericht der „Sun“von Mitte November.

Um einen Promi-Bonus für den dreifachen Wimbledon-Sieger, der in Großbritan­nien auch als BBCKomment­ator sehr beliebt ist, handelt es sich allerdings nicht. Vielmehr würde der 55-Jährige von einer Sonderrege­l profitiere­n. Demnach kommt jeder ausländisc­he

Häftling für ein Schnellver­fahren infrage, „der bis zu zwölf Monate vor dem frühesten Entlassung­szeitpunkt aus dem Gefängnis entlassen und abgeschobe­n werden kann“. Im Jahr 2020/21 wurden mehr als 1100 Häftlinge unter diesem Programm abgeschobe­n. Das soll den Druck auf die überfüllte­n britischen Gefängniss­e lindern.

Becker lebt zwar schon lange in Großbritan­nien, besitzt aber nicht die britische Staatsbürg­erschaft. Unklar bleibt, wie Beckers Leben nach der Haft aussieht. Seit rund zehn Jahren wohnt er in London, dem Ort seiner größten Erfolge – und seiner größten Niederlage. Doch zurückkehr­en kann er wahrschein­lich erst einmal nicht. Ihm werde nach der Abschiebun­g die Einreise nach Großbritan­nien verwehrt bleiben, bis seine Haftstrafe abgelaufen ist. Das ist Ende Oktober 2024 der Fall. Becker war erst am 29. April zu zweieinhal­b Jahren verurteilt worden, weil er seinen Insolvenzv­erwaltern Vermögensw­erte in Millionenh­öhe verschwieg­en hatte. Nachdem er 2017 gerichtlic­h für zahlungsun­fähig erklärt worden war, musste er den Insolvenzv­erwaltern sein Vermögen offenlegen. Doch dabei ließ er nach Ansicht des Gerichts wichtige Teile aus. Nach britischem Recht dürfen Häftlinge eigentlich erst freikommen, wenn sie mindestens die Hälfte ihrer Strafe verbüßt haben. Wegen der Sonderrege­l

für Ausländer könnte es bei Becker aber nun bei rund einem Viertel der Haftdauer bleiben. Auch die Frage nach einer Arbeit könnte sich schneller klären als gedacht. Zwar hat die BBC bisher offengelas­sen, ob sie Becker wieder beschäftig­en wird. Beim Deutschen Tennis-Bund (DTB) aber stünden ihm die Türen offen. „Wenn er seine Strafe abgesessen hat, spricht nichts dagegen, dass er wieder eine Funktion übernimmt“, hatte DTBVizeprä­sident Dirk Hordorff der Sport Bild im November gesagt. „Head of Men’s Tennis, Repräsenta­nt, Präsidium oder was auch immer. Salopp gesagt: Boris kann sich den Job aussuchen!“(Benedikt von Imhoff, dpa)

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Foto: F. Augstein, dpa Boris Becker wird vielleicht aus England abgeschobe­n.

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