Unbefristeter Streik in Ulm abgewendet
Verdi und Unikliniken einigen sich
Ulm Nach dem Abbruch der Tarifverhandlungen am Donnerstag, 1. Dezember, durch Verdi haben die Gewerkschaft und der Arbeitgeberverband der baden-württembergischen Uniklinika (AGU) am Montag eine Einigung erzielt. Das haben beide Seiten am Dienstag bekannt gegeben. Die vierte und letzte Verhandlungsrunde war kurzfristig anberaumt worden, Gewerkschaft und Arbeitgeber gingen bei dem digitalen Treffen noch einmal aufeinander zu. Damit ist auch ein unbefristeter Streik abgewendet.
Nach einer rund dreistündigen Verhandlung einigten sich Verdi und AGU auf folgende Eckpunkte: • Eine steuer- und abgabenfreie Sonderzahlung in Höhe von 1200 Euro im Dezember 2022,
• 1200 Euro Inflationsausgleichsprämie im März 2023,
• 750 Euro Inflationsausgleichsprämie am 31. Oktober 2023 und
• eine Tabellensteigerung ab dem 1. Januar 2024 durch einen Festbetrag in Höhe von 250 Euro.
• Die Laufzeit des Tarifvertrags endet am 30. April 2024.
Für Auszubildende gibt es 900 Euro steuer- und abgabenfreie
Beschäftigte hatten an sieben Tagen gestreikt
Sonderzahlung im Dezember 2022 sowie monatlich 115 Euro steuerund abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie ab 1. April 2023. Zum Ende der Laufzeit werden 150 Euro in die Tabelle eingerechnet. Psychotherapeutinnen und -therapeutin in Ausbildung (PiA) erhalten eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe 3000 Euro im Januar 2023, anteilig nach Beschäftigung ab 1. Februar bis 30. November 2022, sowie eine monatliche nicht dynamische Zulage in Höhe von 300 Euro ab 1. Dezember 2022. Die Tarifkommissionen müssen noch zustimmen.
Die beiden AGU-Vorstände Gabriele Sonntag und Professor Udo X. Kaisers, Leitender Ärztlicher Direktor der Ulmer Uniklinik, bezeichneten den Abschluss als „akzeptabel“, Verdi-Verhandlungsführerin nannte ihn „hochgradig solidarisch“. Insgesamt hatten die Beschäftigten an sieben Tagen gestreikt. Für die rund 26.000 Beschäftigten an den vier badenwürttembergischen Unikliniken in Ulm, Tübingen, Heidelberg und Freiburg gilt ein eigener Tarifvertrag, für Ärztinnen und Ärzte sowie für das wissenschaftliche Personal gelten andere Bestimmungen. (AZ)