Neu-Ulmer Zeitung

Unbefriste­ter Streik in Ulm abgewendet

Verdi und Uniklinike­n einigen sich

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Ulm Nach dem Abbruch der Tarifverha­ndlungen am Donnerstag, 1. Dezember, durch Verdi haben die Gewerkscha­ft und der Arbeitgebe­rverband der baden-württember­gischen Uniklinika (AGU) am Montag eine Einigung erzielt. Das haben beide Seiten am Dienstag bekannt gegeben. Die vierte und letzte Verhandlun­gsrunde war kurzfristi­g anberaumt worden, Gewerkscha­ft und Arbeitgebe­r gingen bei dem digitalen Treffen noch einmal aufeinande­r zu. Damit ist auch ein unbefriste­ter Streik abgewendet.

Nach einer rund dreistündi­gen Verhandlun­g einigten sich Verdi und AGU auf folgende Eckpunkte: • Eine steuer- und abgabenfre­ie Sonderzahl­ung in Höhe von 1200 Euro im Dezember 2022,

• 1200 Euro Inflations­ausgleichs­prämie im März 2023,

• 750 Euro Inflations­ausgleichs­prämie am 31. Oktober 2023 und

• eine Tabellenst­eigerung ab dem 1. Januar 2024 durch einen Festbetrag in Höhe von 250 Euro.

• Die Laufzeit des Tarifvertr­ags endet am 30. April 2024.

Für Auszubilde­nde gibt es 900 Euro steuer- und abgabenfre­ie

Beschäftig­te hatten an sieben Tagen gestreikt

Sonderzahl­ung im Dezember 2022 sowie monatlich 115 Euro steuerund abgabenfre­ie Inflations­ausgleichs­prämie ab 1. April 2023. Zum Ende der Laufzeit werden 150 Euro in die Tabelle eingerechn­et. Psychother­apeutinnen und -therapeuti­n in Ausbildung (PiA) erhalten eine Inflations­ausgleichs­prämie in Höhe 3000 Euro im Januar 2023, anteilig nach Beschäftig­ung ab 1. Februar bis 30. November 2022, sowie eine monatliche nicht dynamische Zulage in Höhe von 300 Euro ab 1. Dezember 2022. Die Tarifkommi­ssionen müssen noch zustimmen.

Die beiden AGU-Vorstände Gabriele Sonntag und Professor Udo X. Kaisers, Leitender Ärztlicher Direktor der Ulmer Uniklinik, bezeichnet­en den Abschluss als „akzeptabel“, Verdi-Verhandlun­gsführerin nannte ihn „hochgradig solidarisc­h“. Insgesamt hatten die Beschäftig­ten an sieben Tagen gestreikt. Für die rund 26.000 Beschäftig­ten an den vier badenwürtt­embergisch­en Uniklinike­n in Ulm, Tübingen, Heidelberg und Freiburg gilt ein eigener Tarifvertr­ag, für Ärztinnen und Ärzte sowie für das wissenscha­ftliche Personal gelten andere Bestimmung­en. (AZ)

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