Verfassungsgericht urteilt: Keine Selbstbedienung!
Die 2018 von der Großen Koalition beschlossene Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung war unrechtmäßig. Gut 100 Millionen müssen CDU, CSU und SPD wohl zurückzahlen. Sie werden es verschmerzen können.
Berlin Für die Union läuft es gerade nicht besonders gut. Die AmpelParteien wollen in dieser Woche im Parlament mit der Umsetzung einer Wahlrechtsreform beginnen, die CDU wie CSU am Ende Direktmandate und Wahlkreise kosten würde. Ziemlich sicher verlieren beide Parteien nun mehrere Millionen Euro, das ergibt sich aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Karlsruhe gab bekannt, dass die 2018 von Union und SPD im Bundestag beschlossene Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung um 25 Millionen Euro verfassungswidrig ist. Es geht um die Jahre 2018 bis 2021 – also um 100 Millionen Euro insgesamt, das Geld müssen die beiden großen Parteien jetzt wohl zurückzahlen.
Parteien finanzieren sich aus Mitgliedsbeiträgen, Abgaben ihrer Abgeordneten, Spenden und selbst erwirtschafteten Einnahmen. Der größte Posten sind indes die staatlichen Zuschüsse, bei den Bundestags-Parteien
machen sie zwischen 30 und 40 Prozent der Einnahmen aus. Das Grundgesetz verbietet eine überwiegende Parteienfinanzierung aus staatlichen Mitteln und deshalb gibt es eine Obergrenze. Die wird für jedes Jahr dynamisch parallel zur Teuerungsrate angepasst, 2018 lag sie zunächst bei 165 Millionen Euro. Das jedoch war den damaligen Regierungsparteien Union und SPD zu wenig und sie beschlossen im Eiltempo eine Erhöhung um 25 Millionen auf 190 Millionen Euro. Die Parteien begründeten ihren Vorstoß seinerzeit unter anderem mit den Herausforderungen der Digitalisierung. Diese Begründung hielt der Prüfung in Karlsruhe nun nicht Stand.
Das Urteil richtet sich nicht gegen die staatliche Parteienfinanzierung an sich. „Der Staat ist nicht gehindert, den Parteien Mittel für die Finanzierung des ihnen nach dem Grundgesetz obliegenden Auftrags zu gewähren. Er ist dabei auch nicht auf die Erstattung der im Wahlkampf getätigten Ausgaben beschränkt“, erklärte die Vorsitzende
des Zweiten Senats, Doris König. Es habe aber keine so einschneidenden Veränderungen in den Verhältnissen gegeben, dass die Erhöhung gerechtfertigt sei. Zudem fehle es „an jeglicher Darlegung“, wie teuer die angeblichen Herausforderungen der Digitalisierung denn nun seien, erklärte das Gericht (Az. 2 BvF 2/18) und gab damit der Klage von 216 Abgeordneten
von Grünen, Linkspartei und FDP Recht.
CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt ging in einer ersten Reaktion wie auch Vertreter anderer Parteien davon aus, dass das Geld zurückgezahlt werden muss. Für die CSU sei das rund eine Million Euro pro Jahr, das Geld wurde mit Blick auf die Klage in Karlsruhe nie ausgegeben. CDU und SPD dürfte das Urteil zwar treffen, nicht aber aus der Bahn werfen. Laut letztem verfügbarem Rechenschaftsbericht hatten die Christdemokraten 2020 – also vor der Bundestagswahl – ein Reinvermögen von rund 218 Millionen Euro. Die Sozialdemokraten hatten gar 264 Millionen Euro auf der hohen Kante.
FDP-Fraktionsgeschäftsführer Stephan Thomae begrüßte das Karlsruher Urteil. „Es liegt im Interesse aller Parteien, sich vom Vorwurf der Selbstbedienung freizuhalten“, erklärte er. Die Anforderungen durch die Digitalisierung rechtfertigten keine derartige gesetzliche Änderung. „Das haben wir in unserem Normenkontrollantrag
gerügt und Recht bekommen“, sagte der FDP-Politiker.
Die Schuldigen wollen nicht lockerlassen. SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert regte eine Runde der demokratischen Parteien an, um eine „verfassungsgemäße Begründung der Mehrbedarfe“zu finden. Dass Parteien „in Saus und Braus leben würden und aus der Parteienfinanzierung sich die Türklinken der Parteizentralen vergolden, das können wir wirklich deutlich zurückweisen“, meinte Kühnert. Es gehe um den verfassungsmäßigen Auftrag, an der politischen Willensbildung mitzuwirken. Die Generalsekretäre von CDU und CSU, Mario Czaja und Martin Huber, erklärten gemeinsam: „Der Weg ist nach diesem Urteilsspruch frei, mit einem entsprechend begründeten Gesetz einen neuen Anlauf zu unternehmen.“
2021 bekamen 20 Parteien Geld aus der staatlichen Parteienfinanzierung. Von den insgesamt festgesetzten 200 Millionen entfielen 192,7 Millionen Euro auf die acht Bundestagsparteien.