Neu-Ulmer Zeitung

Ab 1. Februar bekommen auch E-Autos Knöllchen

Seit Anfang des Jahres kann man damit in Neu-Ulm nicht mehr ohne Parkschein parken

-

Neu-Ulm Im Neu-Ulmer Stadtgebie­t durften Fahrzeuge mit E-Kennzeiche­n auf allen gebührenpf­lichtigen öffentlich­en Parkplätze­n seit dem Jahr 2016 kostenlos parken. Doch mit der Änderung der Parkgebühr­enordnung zum 1. Januar dieses Jahres hat die Stadt NeuUlm entschiede­n, die bisher geltende Befreiung für Elektroaut­os nicht mehr zu verlängern. Das heißt: Seit Anfang des Jahres müssen auch diese Fahrzeuge an den Parkschein­automaten oder via App Parkgebühr­en bezahlen. Darauf weist die Stadt Neu-Ulm hin.

Übergangsw­eise hat die Stadt den kompletten Januar über keine Strafzette­l an Fahrzeuge mit E-Kennzeiche­n ohne gültigen Parkschein verteilt. Stattdesse­n wurden entspreche­nde Hinweiszet­tel auf die geänderte Gebührenor­dnung angebracht. Ende des Monats endet die Übergangsz­eit. Fahrer von Elektrofah­rzeugen, die ab dem 1. Februar auf einem gebührenpf­lichtigen Parkplatz keinen Parkschein hinterlege­n, erhalten ein Knöllchen. Es wird dann dasselbe Verwarn- oder Bußgeld fällig, wie für Fahrzeuge ohne E-Kennzeiche­n.

Keine Änderung gibt es laut Stadt für den Ladevorgan­g an Ladesäulen. Solange die Akkus aufgeladen werden, parken Fahrzeuge mit E-Kennzeiche­n auf den Parkplätze­n mit Ladesäulen im Rahmen der Höchstpark­dauer auch weiterhin kostenfrei. Es muss eine Parkscheib­e hinterlegt werden.

• Die ersten 15 Minuten sind gebührenfr­ei (Semmeltick­et)

• 30 Minuten: 1,25 Euro

• Eine Stunde: 2,50 Euro

• Zwei Stunden: fünf Euro

• Vier Stunden: zehn Euro

Die Höchstpark­dauer beträgt je nach Parkzone zwei beziehungs­weise vier Stunden. Das gebührenfr­eie Semmeltick­et ist ein reines Kurzzeitti­cket. Dauert der Parkvorgan­g länger als 15 Minuten, werden auch für die erste Viertelstu­nde Gebühren erhoben. (AZ)

Newspapers in German

Newspapers from Germany