Ab 1. Februar bekommen auch E-Autos Knöllchen
Seit Anfang des Jahres kann man damit in Neu-Ulm nicht mehr ohne Parkschein parken
Neu-Ulm Im Neu-Ulmer Stadtgebiet durften Fahrzeuge mit E-Kennzeichen auf allen gebührenpflichtigen öffentlichen Parkplätzen seit dem Jahr 2016 kostenlos parken. Doch mit der Änderung der Parkgebührenordnung zum 1. Januar dieses Jahres hat die Stadt NeuUlm entschieden, die bisher geltende Befreiung für Elektroautos nicht mehr zu verlängern. Das heißt: Seit Anfang des Jahres müssen auch diese Fahrzeuge an den Parkscheinautomaten oder via App Parkgebühren bezahlen. Darauf weist die Stadt Neu-Ulm hin.
Übergangsweise hat die Stadt den kompletten Januar über keine Strafzettel an Fahrzeuge mit E-Kennzeichen ohne gültigen Parkschein verteilt. Stattdessen wurden entsprechende Hinweiszettel auf die geänderte Gebührenordnung angebracht. Ende des Monats endet die Übergangszeit. Fahrer von Elektrofahrzeugen, die ab dem 1. Februar auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz keinen Parkschein hinterlegen, erhalten ein Knöllchen. Es wird dann dasselbe Verwarn- oder Bußgeld fällig, wie für Fahrzeuge ohne E-Kennzeichen.
Keine Änderung gibt es laut Stadt für den Ladevorgang an Ladesäulen. Solange die Akkus aufgeladen werden, parken Fahrzeuge mit E-Kennzeichen auf den Parkplätzen mit Ladesäulen im Rahmen der Höchstparkdauer auch weiterhin kostenfrei. Es muss eine Parkscheibe hinterlegt werden.
• Die ersten 15 Minuten sind gebührenfrei (Semmelticket)
• 30 Minuten: 1,25 Euro
• Eine Stunde: 2,50 Euro
• Zwei Stunden: fünf Euro
• Vier Stunden: zehn Euro
Die Höchstparkdauer beträgt je nach Parkzone zwei beziehungsweise vier Stunden. Das gebührenfreie Semmelticket ist ein reines Kurzzeitticket. Dauert der Parkvorgang länger als 15 Minuten, werden auch für die erste Viertelstunde Gebühren erhoben. (AZ)