Neu-Ulmer Zeitung

Streit um die Marke „Verschwörh­aus“

Jahrelang galt das Verschwörh­aus in Ulm als Vorzeigepr­ojekt für digitale Bildung. Doch jetzt streiten sich Stadt und Verein um die Marke vor Gericht.

- Von Michael Kroha

Ulm Das Verschwörh­aus am Weinhof in Ulm galt jahrelang als ein Vorzeigepr­ojekt für digitale Bildung aus den Reihen der Bürgerscha­ft. Es war einst als eine Art „Bolzplatz“für die Digitalisi­erung konzipiert worden. Doch seit geraumer Zeit rumort es gewaltig zwischen den Mitglieder­innen und Mitglieder­n des Vereins „Verschwörh­aus e. V.“und der Stadt Ulm. Es geht vor allem um die Marke. Wem gehört sie? Jener Streit landete am Dienstag vor dem Landgerich­t in Stuttgart.

Kläger ist die Stadt, der Beklagte der Verein. In der Sache geht es um diverse sogenannte „Unterlassu­ngsansprüc­he“, wie ein Gerichtssp­recher

auf Nachfrage erklärt. Die Stadt wolle den Verein quasi dazu bringen, das Zeichen „Verschwörh­aus“, entspreche­nde Logos, die Domain der Internetse­ite sowie deren Social Media Accounts nicht mehr zu nutzen. Der Verein aber verstehe sich als eine „digitale Initiative zur Förderung der digitalen Bildung“. Sie würden „widerklage­nd“ebenfalls von der Stadt verlangen, dass auch sie die Marke nicht mehr verwendet.

Am Dienstag nun trafen sich die beiden Parteien zu einer mündlichen Verhandlun­g vor dem Landgerich­t in Stuttgart. Die Stadt habe dabei vorgetrage­n, dass sie seit dem Jahr 2016 die Bezeichnun­g „Verschwörh­aus“in vielfältig­er Weise nutze und lange Jahre in dem Gebäude am Weinhof das „Verschwörh­aus“betrieben habe. Daher habe die Stadt auch die Rechte an der Bezeichnun­g „Verschwörh­aus“erworben. Des Weiteren würden ihr Urheberrec­hte an dem Logo zustehen. Die

Stadt habe es in Auftrag gegeben und auch bezahlt. Die Verwendung des Vereinsnam­ens sei durch den Verein ohne Zustimmung der Stadt erfolgt und verletze daher ihre Rechte.

Der Verein hingegen sieht das offensicht­lich anders. Vertreter hätten vor Gericht eingewende­t, dass es „rechtsmiss­bräuchlich“wäre, nun eine Markenverl­etzung geltend zu machen, so der Gerichtssp­recher. Denn schließlic­h habe jahrelang eine Kooperatio­n bestanden.

Zudem seien mit dem Hinweis auf das „Verschwörh­aus“immer die Leistungen des Vereins gemeint gewesen. Auf einen Kompromiss konnten sich am Dienstag die Parteien nicht einigen. Sie wollen ihre schriftlic­hen Anträge nochmals nachschärf­en. Eine Entscheidu­ng in der Sache soll in zwei Monaten, am 21. März, fallen. Einer von den beiden muss dann vermutlich künftig auf die Marke „Verschwörh­aus“verzichten.

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