Streit um die Marke „Verschwörhaus“
Jahrelang galt das Verschwörhaus in Ulm als Vorzeigeprojekt für digitale Bildung. Doch jetzt streiten sich Stadt und Verein um die Marke vor Gericht.
Ulm Das Verschwörhaus am Weinhof in Ulm galt jahrelang als ein Vorzeigeprojekt für digitale Bildung aus den Reihen der Bürgerschaft. Es war einst als eine Art „Bolzplatz“für die Digitalisierung konzipiert worden. Doch seit geraumer Zeit rumort es gewaltig zwischen den Mitgliederinnen und Mitgliedern des Vereins „Verschwörhaus e. V.“und der Stadt Ulm. Es geht vor allem um die Marke. Wem gehört sie? Jener Streit landete am Dienstag vor dem Landgericht in Stuttgart.
Kläger ist die Stadt, der Beklagte der Verein. In der Sache geht es um diverse sogenannte „Unterlassungsansprüche“, wie ein Gerichtssprecher
auf Nachfrage erklärt. Die Stadt wolle den Verein quasi dazu bringen, das Zeichen „Verschwörhaus“, entsprechende Logos, die Domain der Internetseite sowie deren Social Media Accounts nicht mehr zu nutzen. Der Verein aber verstehe sich als eine „digitale Initiative zur Förderung der digitalen Bildung“. Sie würden „widerklagend“ebenfalls von der Stadt verlangen, dass auch sie die Marke nicht mehr verwendet.
Am Dienstag nun trafen sich die beiden Parteien zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht in Stuttgart. Die Stadt habe dabei vorgetragen, dass sie seit dem Jahr 2016 die Bezeichnung „Verschwörhaus“in vielfältiger Weise nutze und lange Jahre in dem Gebäude am Weinhof das „Verschwörhaus“betrieben habe. Daher habe die Stadt auch die Rechte an der Bezeichnung „Verschwörhaus“erworben. Des Weiteren würden ihr Urheberrechte an dem Logo zustehen. Die
Stadt habe es in Auftrag gegeben und auch bezahlt. Die Verwendung des Vereinsnamens sei durch den Verein ohne Zustimmung der Stadt erfolgt und verletze daher ihre Rechte.
Der Verein hingegen sieht das offensichtlich anders. Vertreter hätten vor Gericht eingewendet, dass es „rechtsmissbräuchlich“wäre, nun eine Markenverletzung geltend zu machen, so der Gerichtssprecher. Denn schließlich habe jahrelang eine Kooperation bestanden.
Zudem seien mit dem Hinweis auf das „Verschwörhaus“immer die Leistungen des Vereins gemeint gewesen. Auf einen Kompromiss konnten sich am Dienstag die Parteien nicht einigen. Sie wollen ihre schriftlichen Anträge nochmals nachschärfen. Eine Entscheidung in der Sache soll in zwei Monaten, am 21. März, fallen. Einer von den beiden muss dann vermutlich künftig auf die Marke „Verschwörhaus“verzichten.