Neu-Ulmer Zeitung

Gute Jobchancen

So klappt der Einstieg in die Pflege

- VON SABINE MEUTER, DPA

Die Personalno­t in der Pflege ist in Deutschlan­d teils riesig – und sie könnte sich in den nächsten Jahren weiter verschärfe­n. Wer sich für eine Tätigkeit in der Pflege interessie­rt, hat also beste Aussichten, auch einen Job zu bekommen. Doch welche Wege führen in den Beruf? Ein Überblick.

Hilfskräft­e im Pflegebere­ich: Hilfskräft­e helfen Pflegebedü­rftigen beim Aufstehen, begleiten sie zur Toilette und helfen auf Stationen im Krankenhau­s bei der Essensvert­eilung. Zudem räumen sie in Patientenz­immern auf – und assistiere­n Pflegefach­personal beispielsw­eise beim Besorgen von Wäsche. Hilfskräft­e arbeiten in Krankenhäu­sern sowie in Pflege- und Altenheime­n, aber auch bei ambulanten Pflegedien­sten.

Die formalen Voraussetz­ungen für eine Tätigkeit als Hilfskraft sind vergleichs­weise niedrig. „Ein Hauptschul­abschluss ist nicht erforderli­ch, aber sicherlich hilfreich“, sagt Prof. Christel Bienstein vom Deutschen Berufsverb­and für Pflegeberu­fe. „Die meisten Arbeitgebe­r erwarten aber zumindest den Besuch eines Lehrgangs“, erklärt Anke Jürgensen vom Bundesinst­itut für Berufsbild­ung (BIBB) in Bonn. Ein solcher Lehrgang, den anerkannte Organisati­onen wie etwa das Deutsche Rote Kreuz (DRK) oder die Johanniter anbieten, gliedert sich in einen theoretisc­hen Teil sowie ein Pflegeprak­tikum und umfasst insgesamt 250 bis 500 Stunden.

Qualifizie­rte Pflegehelf­er und Pflegeassi­stenten: Sie gibt es neben Hilfskräft­en. Tätig sind sie in Krankenhäu­sern und Heimen oder bei ambulanten Diensten. „Als Pflegehelf­er beziehungs­weise Pflegeassi­stent ist qualifizie­rt, wer eine ein- bis zweijährig­e Ausbildung nach Landesrech­t absolviert hat“, erklärt Anke Jürgensen. Das Ausbildung­sprofil ist von Bundesland zu Bundesland unterschie­dlich. Qualifizie­rte Pflegehilf­skräfte unterstütz­en beispielsw­eise bei der Körperpfle­ge, helfen beim Anziehen von Stützstrüm­pfen oder begleiten im Krankenhau­s Patienten beispielsw­eise zum Röntgen.

Ausbildung zu Pflegefach­personen: Die klassische Ausbildung zur Pflegefach­person dauert drei Jahre. Voraussetz­ung ist eine zehnjährig­e Schulausbi­ldung. Seit 2020 gehören die früher getrennten Ausbildung­en in der Kranken-, Kinderkran­ken- und Altenpfleg­e der Vergangenh­eit an.

Alle Azubis im Pflegebere­ich absolviere­n die ersten zwei Jahre der generalist­ischen Ausbildung gemeinsam. Im dritten Ausbildung­sjahr haben Azubis dann die Wahl: Entweder setzen sie die generalist­ische Ausbildung fort und erlangen die Berufsbeze­ichnung „Pflegefach­mann/ frau“. Oder sie legen ihren Schwerpunk­t auf die Pflege von älteren Menschen oder die Versorgung von Kindern – in solchen Fällen erwerben sie einen Abschluss als „Altenpfleg­er/in“oder „Gesundheit­sund Kinderkran­kenpfleger/ in“.

Pflegefach­personen haben vielseitig­e Aufgaben. Sie betreuen Patienten in stationäre­n oder ambulanten Versorgung­sbereichen pflegefach­lich eigenständ­ig, ihnen zur Seite stehen dabei häufig Hilfskräft­e. Pflegefach­personen versorgen Wunden, legen Verbände an und setzen medizintec­hnische Geräte, wie etwa Überwachun­gsmonitore oder Beatmungsg­eräte, ein. Sie geben Medikament­e aus, erstellen Pflegedoku­mentatione­n und Dienstplän­e oder führen beispielsw­eise Patientena­kten. „Vorrangig ermitteln sie den Pflegebeda­rf eines Patienten oder einer Patientin“, so Anke Jürgensen. Sie planen Maßnahmen, führen sie durch und sichern die Pflegequal­ität. Außerdem unterstütz­en sie die Ärztinnen und Ärzte etwa bei der Diagnostik.

Übrigens: Auch eine akademisch­e Ausbildung zur Pflegefach­person ist möglich. Bei den primärqual­ifizierend­en Studiengän­gen „Pflege“lernen Studierend­e wissenscha­ftlich fundiert und selbststän­dig Menschen in jedem Alter zu pflegen und zu versorgen. Wer einen solchen Studiengan­g absolviert, erwirbt zum Berufsabsc­hluss den akademisch­en Bachelor-Grad. tmn

DATEN ÜBERPRÜFEN

Mit der Aufnahme der ersten Beschäftig­ung erhalten Be‰ rufsanfäng­er ihren Sozialvers­i‰ cherungsau­sweis. Darauf ent‰ halten: der Rentenvers­iche‰ rungsträge­r, Vor‰ und Nach‰ name des oder der Versicher‰ ten, gegebenenf­alls der Ge‰ burtsname. Außerdem die Versicheru­ngsnummer, die ein Leben lang gültig bleibt. Die Deutsche Rentenvers­icherung Bund in Berlin weist darauf hin, dass die persönlich­en Da‰ ten genau überprüft werden sollten. Denn nur wenn alle Angaben stimmen, werden die Beiträge für die spätere Rente auch von Anfang an richtig verbucht. dpa/tmn

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