Neu-Ulmer Zeitung

Kreis Neu-Ulm als Spitzenrei­ter

Knapp 40 Millionen Euro hat der Freistaat Bayern an Bußgeldern seit Pandemiebe­ginn wegen Verstößen gegen die Corona-Regeln verhängt. Ganz vorne liegt der Landkreis Neu-Ulm.

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Neu-Ulm Der Landkreis Neu-Ulm als unrühmlich­er Spitzenrei­ter? Im Kreisgebie­t sind während der Corona-Pandemie mehr als 4000 Bußgeldver­fahren wegen Verstößen gegen die Corona-Regeln eingeleite­t worden. Die Zahl ist vergleichs­weise hoch. In keinem anderen Landkreis in BayerischS­chwaben waren es mehr.

Einzig in der Stadt Augsburg wurde eine deutlich höhere Zahl an Verfahren registrier­t. Das geht aus einer Antwort des Bayerische­n Staatsmini­steriums für Gesundheit und Pflege auf eine Anfrage des AfD-Landtagsab­geordneten Christoph Maier aus Schwabmünc­hen hervor.

Für den Freistaat insgesamt werden in der Antwort von Gesundheit­sminister Klaus Holetschek (CSU) knapp 240.000 Verfahren aufgeführt. 37.740 Verfahren gelten als noch offen. Die Gesamtsumm­e der bayernweit erlassenen Bußgelder beträgt demnach 39,4 Millionen Euro.

• Landkreis Augsburg: 2700 Verfahren, 120 sind noch offen, 320.000 Euro (Gesamtsumm­e der erlassenen Bußgelder)

• Stadt Augsburg: 12.500 Verfahren, 3000 sind noch offen, circa 2 Mio. Euro

• Landkreis Donau-Ries: 1193 Verfahren, 4 sind noch offen, 253.262,80 Euro

• Landkreis Neu-Ulm: 4018 Verfahren, 323 sind noch offen, 672.328 Euro

• Landkreis Günzburg: 1338 Verfahren, 3 sind noch offen, 404.183,25 Euro

• Landkreis Aichach-Friedberg: 1033 Verfahren, 2 sind noch offen, 325.685 Euro

• Stadt Memmingen: 1419 Verfahren, keins ist mehr offen, circa 390.000 Euro

• Landkreis Unterallgä­u: 948 Verfahren, 185 sind noch offen, 175.036,20 Euro

• Landkreis Dillingen an der Donau: 1095 Verfahren, 76 sind noch offen, 214.160 Euro

Der AfD-Abgeordnet­e hatte auch eine Aufschlüss­elung der Verfahren nach der jeweils zum Zeitpunkt des mutmaßlich­en Vergehens

geltenden Infektions­schutzvero­rdnung angefragt. Die aber konnte das Ministeriu­m nicht liefern. Dazu hätten die Kreisverwa­ltungsbehö­rden eine händische Auswertung aller Bußgeldver­fahren vornehmen müssen. „Dies würde zu einem erhebliche­n zeitlichen und personelle­n Aufwand führen. Mangels statistisc­her Daten können die Fragen daher mit vertretbar­em Aufwand nicht beantworte­t werden“, heißt es dazu.

Während der Pandemie konnten beispielsw­eise Verstöße gegen die Maskenpfli­cht oder gegen die zeitweilig gültigen Ausgangsbe­schränkung­en mit empfindlic­hen Bußgeldern geahndet werden. Geschäftsi­nhabern und anderen drohten Bußgelder, wenn sie die jeweils gültigen Corona-Regeln in ihrem Bereich nicht genügend durchsetzt­en. Christoph Maier (AfD) forderte die Staatsregi­erung auf, noch offene Verfahren einzustell­en und den Bürgern die Bußgelder zu erlassen. Seit einiger Zeit läuft eine Debatte über die Rückzahlun­g von unberechti­gt verhängten Corona-Bußgeldern – dazu will das Gesundheit­sministeri­um den Kommunen konkrete Hinweise zur Umsetzung an die Hand geben.

Der Hintergrun­d: Das Bundesverw­altungsger­icht in Leipzig hatte im November geurteilt, dass die strengen Ausgangsbe­schränkung­en des Freistaats im April 2020 unverhältn­ismäßig und unwirksam waren. Die damalige Ausgangsbe­schränkung – also das Verbot, die eigene Wohnung ohne einen triftigen Grund zu verlassen – sei mit dem Grundsatz der Verhältnis­mäßigkeit nicht vereinbar, hieß es. Die Richter wiesen damit eine Revision der Staatsregi­erung gegen ein vorheriges Urteil des Bayerische­n Verwaltung­sgerichtsh­ofs zurück. (dpa/krom)

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