Leserbriefe
Teilverkauf mit Nachteilen
Zu „Haus verkaufen und darin wohnen bleiben“(Geld & Leben) vom 6. März:
In dem Artikel berichten Sie tendenziell positiv über die Verkaufsvariante „Teilverkauf“. Zwar werden die Mahnungen der BaFin und der Verbraucherschützer angesprochen, aber aus der Sicht eines Verkäufers (meist ältere Menschen) nicht deutlich genug. Nicht ohne Grund lehnen fast alle Notare in Bayern die Beurkundung der Teilkaufverträge ab, weil die Vertragsgestaltung erhebliche Nachteile für Verkäufer beinhaltet. Zu befürchten ist, dass die hohen monatlichen Nutzungsentgelte und die vielen weiteren Nachteile in naher Zukunft für ein böses Erwachen bei den Verkäufern sorgen werden. Vergleichbare Nachteile und Risiken gibt es demgegenüber bei einem Verkauf auf Nießbrauchbasis nicht. Eine sofortige Einmalzahlung und das lebenslange und unentgeltliche Nutzungsrecht, ohne Einschränkungen, sind in diesem Verrentungsmodell die großen Vorteile.
Rupert Mößmer, Füssen
Tankstellen-Theater
Landkreis und darüber hinaus in Kontakt, und ausnahmslos alle würden sich eine solche Regelung wünschen, da dies deren Arbeit erleichtern würde: eingefangene, zumeist unkastrierte Tiere, die wegen Vernachlässigung oder weil sie „Streuner“sind, an diversen Krankheiten leiden und oft daran zugrunde gehen, könnten dann relativ unbürokratisch zu ihrem Schutz kastriert werden und die etwaig ermittelten Besitzer würden dafür zur Kasse gebeten. „Herrenlose“Tiere könnten per se behandelt werden – am besten natürlich mit Kostenübernahme durch die Kommune.
Andreas Brodkorb, Herbertshofen
Wen wundert’s?
Zu „Protest gegen Abholzaktion: Klimaaktivist verurteilt“(Bayern) vom 7. März:
Sechs Hektar wertvoller Bannwald werden in einer Nacht- und Nebelaktion gerodet. Die Regierung von Schwaben genehmigt diesen Frevel, obwohl Klagen gegen die Rodung anhängig sind und die vorher nötigen Ausgleichsarbeiten nicht abgeschlossen sind. Was folgt? Der verantwortliche Regierungspräsident Erwin Lohner wird ins Innenministerium befördert, der Klimaschützer Ingo Blechschmidt vor Gericht verurteilt. Wen wundert da noch die Verzweiflung der „Letzten Generation“?
Waltraud Baur, Augsburg