Corona-Bußgelder werden zurückgezahlt
Freistaat war übers Ziel hinaus geschossen – und muss nun Bürger entschädigen.
München Nach der Niederlage der Staatsregierung vor dem Bundesverwaltungsgericht Ende 2022 können Bürgerinnen und Bürger ganz bestimmte unberechtigt verhängte Corona-Bußgelder nun zurückfordern. Konkret geht es um Fälle, in denen Menschen zu Beginn der Pandemie zur Kasse gebeten wurden, weil sie alleine oder mit Angehörigen ihres Haushalts ihre Wohnung verließen und sich im Freien aufhielten. Das teilte das Gesundheitsministerium nach Prüfung der inzwischen vorliegenden Urteilsbegründung mit.
Die Betroffenen – dies dürften bayernweit einige Tausend sein – können die Rückzahlung demnach nun formlos bei den damals zuständigen Behörden beantragen. „Beim Thema Rückzahlungen setzen wir auf ein möglichst einfaches Vorgehen“, sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU). „Die Anträge auf Rückzahlung werden nun unbürokratisch abgearbeitet.“Wenn das Bußgeld per Bußgeldbescheid verhängt wurde, entscheiden laut Ministerium die Bezirksregierungen über die Rückerstattungen. Die Anträge können dann bei den Kreisverwaltungsbehörden, die den Bußgeldbescheid erlassen haben, oder direkt bei der für die jeweilige Kreisverwaltungsbehörde zuständigen Regierung eingereicht werden.
Wurde das Bußgeld hingegen von einem Gericht ausgesprochen, sind die Justizbehörden für die Entscheidung über die Rückerstattung zuständig. „In diesen Fällen wird empfohlen, den Antrag bei dem Gericht, das in erster Instanz über die Geldbuße entschieden hat, oder bei der für dieses Gericht zuständigen Staatsanwaltschaft zu stellen“, so die Erläuterung des Gesundheitsministeriums.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte Ende November 2022 geurteilt, dass die strengen Ausgangsbeschränkungen des Freistaats im April 2020 unverhältnismäßig waren. „Das ganztägig und damit auch während der Tagstunden geltende Verbot, die eigene Wohnung zum Verweilen im Freien zu verlassen, war ein schwerer Eingriff in die Grundrechte der Adressaten“, entschieden die Richter. Die Staatsregierung hatte daraufhin eine Rückzahlung von unberechtigt verhängten Bußgeldern angekündigt – aber erst nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsgründe. (dpa)