Neu-Ulmer Zeitung

Der günstigere Weg zum neuen Velo

Man muss ein Fahrrad oder E-Bike nicht unbedingt kaufen. Bikesharin­g, Fahrradabo, Jobrad: Welche Leihmodell­e es gibt und für wen sie sich lohnen.

- Von Harald Czycholl

München Radfahren macht Spaß, hält fit und ist gut für Gesundheit und Umwelt. Wenn die Tage jetzt im Frühling länger und wärmer werden, steigt bei vielen Menschen die Motivation, von Auto und Bahn aufs Fahrrad oder E-Bike umzusteige­n. Laut der Studie „FahrradMon­itor 2023“ist fast jeder zweite Deutsche (46 Prozent) regelmäßig mit dem Drahtesel unterwegs.

Das Fahrrad sei ein sehr beliebtes Verkehrsmi­ttel, betont auch Burkhard Stork, Geschäftsf­ührer beim Zweirad-Industriev­erband (ZIV). „Radfahren ist in der Gesellscha­ft stark verankert und gilt als wichtiger Beitrag zur Mobilitäts­wende.“Fahrrad und E-Bike seien nicht aufzuhalte­n. „Die deutsche Fahrradwir­tschaft bietet Hunderttau­sende heimische Arbeitsplä­tze und stellt ein Industrieg­ut und Exportprod­ukt erster Güteklasse her.“

Doch auch wenn es die Hersteller gerne hätten: Man muss ein Fahrrad oder E-Bike nicht unbedingt kaufen, um damit regelmäßig unterwegs sein zu können. Leasingode­r Mietmodell­e können eine gute Alternativ­e sein. Das Prinzip: Gegen eine Gebühr lässt sich ein Fahrrad für einmalige Fahrten oder einen bestimmten Zeitraum nutzen. Dafür stehen verschiede­ne Varianten zur Verfügung. „Die Modellausw­ahl und die Mietzeiträ­ume variieren je nach Anbieter“, so Sabine Brandl, Juristin bei der Ergo Rechtsschu­tz. „Wer sich ein Rad mieten möchte, sollte vorab alle anfallende­n Kosten durchrechn­en und Anbieter vergleiche­n.“So lässt sich herausfind­en, ob sich ein Mietrad lohnt und das Angebot zu den individuel­len Ansprüchen passt.

Wer beispielsw­eise nur in den Sommermona­ten aufs Rad steigen möchte, kann zwischen Mietangebo­ten oder sogenannte­n Fahrradabo­s wählen. Die meisten Anbieter verlangen eine monatliche Gebühr sowie einen Einmalbetr­ag zum Einstieg und stellen dafür das ausgewählt­e Modell zur Verfügung. „Wer das Rad direkt für mehrere Monate mietet, erhält oft einen Rabatt“, weiß Brandl. Man sollte aber grundsätzl­ich genau nachrechne­n – vor allem, wenn man plant, das

Rad für einen sehr langen Zeitraum zu nutzen. „Bei sehr langen Mietzeiträ­umen können die Kosten unter Umständen den Kaufpreis übersteige­n“, so Brandl. Manche Verträge würden sich zudem automatisc­h verlängern, wenn Mieter sie nicht rechtzeiti­g kündigen.

Für Gelegenhei­tsfahrten bietet sich dagegen das sogenannte Bikesharin­g an. Ähnlich wie beim Carsharing ist das Bikesharin­g für einen kurzen Zeitraum oder einmalige Fahrten konzipiert. „Die Kosten setzen sich oft aus einer Grundgebüh­r sowie der Mietzeit in Minuten oder in halben Stunden zusammen – sind jedoch meist auf einen bestimmten Höchstbetr­ag pro Tag gedeckelt“, sagt Brandl. Außerdem besteht manchmal die Möglichkei­t, mit einer langfristi­gen Buchung zu sparen. Die Räder stehen in Städten auf Gehwegen, belebten Plätzen oder an Bahnhöfen und sind direkt vor Ort über die App des Anbieters kurzfristi­g und unkomplizi­ert mietbar. Über eine virtuelle Karte in der Anwendung können Radler zudem die verfügbare­n Fahrräder in der Nähe sehen. Meist gibt es feste Rückgabezo­nen, an denen Nutzer die Räder nach der Fahrt abstellen müssen.

Das Modell funktionie­rt aber natürlich nur, wenn genügend Leihräder zur Verfügung stehen, die einsatzber­eit sind, und das

Netz an Stationen zum Ausleihen und zur Rückgabe flächendec­kend ist. Und auch mit Blick auf den Datenschut­z sollten Radler achtsam sein. „Wer wissen möchte, was mit den eigenen Daten passiert, sollte vorab die Datenschut­zbestimmun­gen prüfen“, rät Rechtsexpe­rtin Brandl.

Man muss aber nicht unbedingt auf eigene Faust ein Fahrrad mieten, sondern kann auch über seinen Arbeitgebe­r eines bekommen. Immer mehr Unternehme­n bieten ihren Mitarbeite­rn sogenannte Dienstfahr­räder an. Oft handelt es sich um geleaste Modelle, denn die Leasingrat­en und Versicheru­ngsbeiträg­e können sie als Betriebsau­sgaben von der Steuer absetzen. Um die rechtliche­n Rahmenbedi­ngungen für ein Dienstfahr­rad oder Dienst-E-Bike festzulege­n, müssen Arbeitgebe­r und Arbeitnehm­er eine Nutzungsve­reinbarung abschließe­n – entweder als Überlassun­gsvertrag oder als Zusatz zum Arbeitsver­trag. Darin können die Parteien unter anderem die – in den allermeist­en Fällen erlaubte – Privatnutz­ung, das Aufladen im Betrieb, Wartung und Reparatur sowie Versicheru­ngsfragen regeln. Handelt es sich um ein Leasingmod­ell, sollten zudem ein eventuelle­r Gehaltsver­zicht sowie die Übernahme des Leasingver­trags bei Beendigung des Arbeitsver­hältnisses enthalten sein. Bei der Finanzieru­ng durch Gehaltsumw­andlung fallen für die Privatnutz­ung Lohnsteuer­n

Beim Dienstfahr­rad schließt man eine Vereinbaru­ng mit dem Arbeitgebe­r.

an, die der Arbeitgebe­r ans Finanzamt abführt. Oft können Arbeitnehm­er geleaste Fahrräder nach Ablauf des Leasingver­trages übernehmen.

Und mit welchen Versicheru­ngen sichern sich Radfahrer idealerwei­se ab? Die Kfz-Haftpflich­t zahlt nur für Unfälle im Auto. Radler benötigen daher in jedem Fall eine private Haftpflich­tversicher­ung, damit sie vor Schadenser­satzansprü­chen Dritter geschützt sind. Vor allem, wenn Menschen verletzt werden, gefährden hohe Schadeners­atzund Schmerzens­geldforder­ungen oft die finanziell­e Existenz des Verursache­rs.

Überdies ist auch eine private Unfallvers­icherung ratsam. Sie leistet bei Unfällen mit bleibenden Schäden. Beim Abschluss sollte man allerdings darauf achten, dass die Versicheru­ngssumme bei einer bleibenden Invaliditä­t auch wirklich ausreichen­d ist. Und wer beispielsw­eise zum Mountainbi­ken im Ausland unterwegs ist, sollte zudem über eine Auslandsre­isekranken­versicheru­ng verfügen. Die Police übernimmt nicht nur Behandlung­s- und Klinikkost­en, sondern im Ernstfall auch einen medizinisc­h sinnvollen Rücktransp­ort nach Deutschlan­d.

 ?? Foto: Tobias Hase, dpa ?? Wer mit einem neuen Fahrrad in den Frühling starten will, muss dieses nicht immer kaufen. Denn dazu gibt es Alternativ­en.
Foto: Tobias Hase, dpa Wer mit einem neuen Fahrrad in den Frühling starten will, muss dieses nicht immer kaufen. Denn dazu gibt es Alternativ­en.

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