Am Spielplatz gekifft: Polizei-Bilanz nach der Legalisierung
Bayern wolle das Cannabis-Gesetz „extrem restriktiv anwenden“, kündete Ministerpräsident Söder an. Wie fällt eine erste Bilanz der Polizei nach der Teil-Legalisierung aus?
Neu-Ulm Seit Ostermontag ist der Cannabis-Konsum in Deutschland in Teilen legal. Aber nicht überall und nur unter bestimmten Umständen. So ist beispielsweise bekifftes Autofahren nach wie nicht erlaubt. Auch in einem Radius von 100 Meter von Einrichtungen wie Schulen oder Kindergärten ist das berauschende Rauchen ebenfalls nicht gestattet. Die Polizei hat sich, auch im Raum NeuUlm, auf die neuen Vorgaben vorbereitet. Wie fällt das erste Fazit aus?
Größere Versammlungen oder ein sogenanntes „Ankiffen“in der Region sei keines bekannt, so ein Sprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West mit Sitz in
Kempten. Ob es zu ersten Verstößen kam, ist ihm am Dienstag jedoch nicht bekannt. Eine Abfrage aller Dienststellen diesbezüglich sei nicht erfolgt. Zudem laufe unter anderem noch die Umstellung der Erfassungssoftware auf die neue Gesetzeslage. „Für ein Fazit ist es noch zu früh“, so der Sprecher. Größere Vorkommnisse seien ihm aber nicht zu Ohren gekommen. Und ob jetzt jemand mit 26 oder 25 Gramm draußen herumläuft, spiele für das polizeiliche Einsatzgeschehen kaum bis keine Rolle.
Im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Ulm fällt die Rückmeldung ähnlich aus. Lediglich in Geislingen sei eine entsprechende Ordnungswidrigkeit erfasst worden. Am Abend des Ostermontags, gegen 23 Uhr, sei im Bereich eines Kinderspielplatzes Cannabis konsumiert worden. Der Polizeisprecher habe am Dienstagmorgen im System speziell danach recherchiert. Über diesen Weg sowie eine Abfrage des Lagezentrums habe keine besonderen Vorkommnisse ergeben. Quasi eigentlich so wie immer. Wenngleich ja eher davon auszugehen sei, dass die registrierten Verstöße abnehmen werden. Schließlich sei das Gesetz ja gelockert und nicht strikter gefasst worden, so der Polizeisprecher.
Erlaubt wird mit dem neuen Cannabisgesetz, das am 1. April in Kraft getreten ist, der Besitz von bis zu 25 Gramm getrockneten Pflanzenmaterials zum Eigenkonsum, die man auch im öffentlichen Raum mit sich führen darf. In der privaten Wohnung kann man bis zu 50 Gramm aufbewahren. Angebaut werden dürfen dort auch gleichzeitig bis zu drei Pflanzen.
Samen, Pflanzen und geerntetes Cannabis müssen gegen Diebstahl und vor dem Zugriff von Kindern geschützt werden – etwa mit abschließbaren Schränken und Räumen. (mit dpa)