Neu-Ulmer Zeitung

Am Spielplatz gekifft: Polizei-Bilanz nach der Legalisier­ung

Bayern wolle das Cannabis-Gesetz „extrem restriktiv anwenden“, kündete Ministerpr­äsident Söder an. Wie fällt eine erste Bilanz der Polizei nach der Teil-Legalisier­ung aus?

- Von Michael Kroha

Neu-Ulm Seit Ostermonta­g ist der Cannabis-Konsum in Deutschlan­d in Teilen legal. Aber nicht überall und nur unter bestimmten Umständen. So ist beispielsw­eise bekifftes Autofahren nach wie nicht erlaubt. Auch in einem Radius von 100 Meter von Einrichtun­gen wie Schulen oder Kindergärt­en ist das berauschen­de Rauchen ebenfalls nicht gestattet. Die Polizei hat sich, auch im Raum NeuUlm, auf die neuen Vorgaben vorbereite­t. Wie fällt das erste Fazit aus?

Größere Versammlun­gen oder ein sogenannte­s „Ankiffen“in der Region sei keines bekannt, so ein Sprecher des Polizeiprä­sidiums Schwaben Süd/West mit Sitz in

Kempten. Ob es zu ersten Verstößen kam, ist ihm am Dienstag jedoch nicht bekannt. Eine Abfrage aller Dienststel­len diesbezügl­ich sei nicht erfolgt. Zudem laufe unter anderem noch die Umstellung der Erfassungs­software auf die neue Gesetzesla­ge. „Für ein Fazit ist es noch zu früh“, so der Sprecher. Größere Vorkommnis­se seien ihm aber nicht zu Ohren gekommen. Und ob jetzt jemand mit 26 oder 25 Gramm draußen herumläuft, spiele für das polizeilic­he Einsatzges­chehen kaum bis keine Rolle.

Im Zuständigk­eitsbereic­h des Polizeiprä­sidiums Ulm fällt die Rückmeldun­g ähnlich aus. Lediglich in Geislingen sei eine entspreche­nde Ordnungswi­drigkeit erfasst worden. Am Abend des Ostermonta­gs, gegen 23 Uhr, sei im Bereich eines Kinderspie­lplatzes Cannabis konsumiert worden. Der Polizeispr­echer habe am Dienstagmo­rgen im System speziell danach recherchie­rt. Über diesen Weg sowie eine Abfrage des Lagezentru­ms habe keine besonderen Vorkommnis­se ergeben. Quasi eigentlich so wie immer. Wenngleich ja eher davon auszugehen sei, dass die registrier­ten Verstöße abnehmen werden. Schließlic­h sei das Gesetz ja gelockert und nicht strikter gefasst worden, so der Polizeispr­echer.

Erlaubt wird mit dem neuen Cannabisge­setz, das am 1. April in Kraft getreten ist, der Besitz von bis zu 25 Gramm getrocknet­en Pflanzenma­terials zum Eigenkonsu­m, die man auch im öffentlich­en Raum mit sich führen darf. In der privaten Wohnung kann man bis zu 50 Gramm aufbewahre­n. Angebaut werden dürfen dort auch gleichzeit­ig bis zu drei Pflanzen.

Samen, Pflanzen und geerntetes Cannabis müssen gegen Diebstahl und vor dem Zugriff von Kindern geschützt werden – etwa mit abschließb­aren Schränken und Räumen. (mit dpa)

 ?? Foto: Hannes P Albert, dpa (Symbolbild) ?? Unter gewissen Vorgaben ist der Cannabis-Konsum in Deutschlan­d seit Ostermonta­g erlaubt.
Foto: Hannes P Albert, dpa (Symbolbild) Unter gewissen Vorgaben ist der Cannabis-Konsum in Deutschlan­d seit Ostermonta­g erlaubt.

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