24-Jähriger verunglimpft Antonio Rüdiger: Strafbefehl wegen Volksverhetzung
Ein Mann aus Roggenburg verbreitet rassistische Inhalte in einer WhatsApp-Gruppe, auf seinem Handy befinden sich jugendpornografische Bilder. Nun kam er vor Gericht.
Neu-Ulm Ein von Nationalspieler Antonio Rüdiger auf Instagram veröffentlichtes Foto zum Beginn des Ramadan hat erst kürzlich bundesweit für Furore gesorgt. Der Abwehrspieler von Real Madrid sowie der Deutsche Fußball-Bund gingen gegen den früheren Bild-Chefredakteur Julian Reichelt vor, der darauf eine islamistische Geste abgebildet sah. Vor dem Amtsgericht Neu-Ulm ging es am Dienstag ebenfalls um Abbildungen des Fußball-Profis: Ein 24-Jähriger aus Roggenburg hatte Rüdiger rassistisch verunglimpft.
Der Angeklagte war demnach Mitglied einer privaten WhatsAppChatgruppe mit bis zu 35 Teilnehmern und postete darin im Januar 2022 zweimal einen „Sticker“mit der fotografischen Abbildung von Antonio Rüdiger. Auf jener Abbildung wurde Rüdiger vom Schiedsrichter die Rote Karte gezeigt. Das
Bild trug zudem die Aufschrift: „Einer weni**er“– geschrieben mit zwei „g“. Entdeckt worden sei das im Zuge von Ermittlungen gegen andere Chatbeteiligte, wie Amtsgerichtsdirektor Thomas Kirschner im Nachgang der Verhandlung auf Nachfrage mitteilt. Die Staatsanwaltschaft sah darin den Straftatbestand der Volksverhetzung verwirklicht und beantragte einen Strafbefehl. Der wurde vom Gericht erlassen, doch der Beschuldigte legte Einspruch ein. So kam es am Dienstag zur Verhandlung. Der 24-Jährige habe den Sachverhalt zwar eingeräumt, wohl aber hatte er auf ein milderes Strafmaß gehofft. Kumpels von ihm sollen demnach günstiger weggekommen sein.
Diese Hoffnung aber konnte seitens des Staatsanwaltes nicht erfüllt werden, der empfand den angedachten Strafbefehl als „human“, so Kirschner. In der Folge habe die Verteidigerin den Einspruch zurückgenommen und der Strafbefehl wurde rechtskräftig. Der 24-Jährige muss nun 90 Tagessätze à 50 Euro bezahlen, insgesamt 4500 Euro. Hinzu kommen die Verfahrens- und Anwaltskosten. „Die hätte er sich sparen können“, so Kirschner.
Zudem wurde sein Mobiltelefon, ein iPhone von Apple, eingezogen. Das war bei einer Durchsuchung seiner Wohnung im März 2023 beschlagnahmt worden. Auf dem iPhone waren damals zudem zwei jugendpornografische Inhalte entdeckt worden. Auch dessen Besitz ist strafbar und fließt in die Höhe der Geldstrafe mit ein. Um welche Art von Chatgruppen es sich handelte, konnte Kirschner nicht sagen. Es seien jedoch keine rechtsradikalen Gruppen gewesen. Nichtsdestotrotz darf man die Taten „nicht kleinreden“, so der Richter.
Chatgruppen seien nicht rechtsradikal.