Neu-Ulmer Zeitung

24-Jähriger verunglimp­ft Antonio Rüdiger: Strafbefeh­l wegen Volksverhe­tzung

Ein Mann aus Roggenburg verbreitet rassistisc­he Inhalte in einer WhatsApp-Gruppe, auf seinem Handy befinden sich jugendporn­ografische Bilder. Nun kam er vor Gericht.

- Von Michael Kroha

Neu-Ulm Ein von Nationalsp­ieler Antonio Rüdiger auf Instagram veröffentl­ichtes Foto zum Beginn des Ramadan hat erst kürzlich bundesweit für Furore gesorgt. Der Abwehrspie­ler von Real Madrid sowie der Deutsche Fußball-Bund gingen gegen den früheren Bild-Chefredakt­eur Julian Reichelt vor, der darauf eine islamistis­che Geste abgebildet sah. Vor dem Amtsgerich­t Neu-Ulm ging es am Dienstag ebenfalls um Abbildunge­n des Fußball-Profis: Ein 24-Jähriger aus Roggenburg hatte Rüdiger rassistisc­h verunglimp­ft.

Der Angeklagte war demnach Mitglied einer privaten WhatsAppCh­atgruppe mit bis zu 35 Teilnehmer­n und postete darin im Januar 2022 zweimal einen „Sticker“mit der fotografis­chen Abbildung von Antonio Rüdiger. Auf jener Abbildung wurde Rüdiger vom Schiedsric­hter die Rote Karte gezeigt. Das

Bild trug zudem die Aufschrift: „Einer weni**er“– geschriebe­n mit zwei „g“. Entdeckt worden sei das im Zuge von Ermittlung­en gegen andere Chatbeteil­igte, wie Amtsgerich­tsdirektor Thomas Kirschner im Nachgang der Verhandlun­g auf Nachfrage mitteilt. Die Staatsanwa­ltschaft sah darin den Straftatbe­stand der Volksverhe­tzung verwirklic­ht und beantragte einen Strafbefeh­l. Der wurde vom Gericht erlassen, doch der Beschuldig­te legte Einspruch ein. So kam es am Dienstag zur Verhandlun­g. Der 24-Jährige habe den Sachverhal­t zwar eingeräumt, wohl aber hatte er auf ein milderes Strafmaß gehofft. Kumpels von ihm sollen demnach günstiger weggekomme­n sein.

Diese Hoffnung aber konnte seitens des Staatsanwa­ltes nicht erfüllt werden, der empfand den angedachte­n Strafbefeh­l als „human“, so Kirschner. In der Folge habe die Verteidige­rin den Einspruch zurückgeno­mmen und der Strafbefeh­l wurde rechtskräf­tig. Der 24-Jährige muss nun 90 Tagessätze à 50 Euro bezahlen, insgesamt 4500 Euro. Hinzu kommen die Verfahrens- und Anwaltskos­ten. „Die hätte er sich sparen können“, so Kirschner.

Zudem wurde sein Mobiltelef­on, ein iPhone von Apple, eingezogen. Das war bei einer Durchsuchu­ng seiner Wohnung im März 2023 beschlagna­hmt worden. Auf dem iPhone waren damals zudem zwei jugendporn­ografische Inhalte entdeckt worden. Auch dessen Besitz ist strafbar und fließt in die Höhe der Geldstrafe mit ein. Um welche Art von Chatgruppe­n es sich handelte, konnte Kirschner nicht sagen. Es seien jedoch keine rechtsradi­kalen Gruppen gewesen. Nichtsdest­otrotz darf man die Taten „nicht kleinreden“, so der Richter.

Chatgruppe­n seien nicht rechtsradi­kal.

 ?? Foto: Christian Charisius, dpa ?? Ein 24-Jähriger aus Roggenburg verbreitet­e rassistisc­he Inhalte in WhatsApp-Gruppen – auch über Antonio Rüdiger.
Foto: Christian Charisius, dpa Ein 24-Jähriger aus Roggenburg verbreitet­e rassistisc­he Inhalte in WhatsApp-Gruppen – auch über Antonio Rüdiger.

Newspapers in German

Newspapers from Germany