Vöhringen plant Gesellschaft für Immobilien
Zunächst sollen die rechtlichen Fragen geklärt werden.
Vöhringen Mit der Gründung einer kommunalen Wohnungsgesellschaft laboriert die Stadt Vöhringen bereits seit dem Jahr 2016. Greifbare Ergebnisse gibt es bislang keine, doch jetzt könnte das Projekt allmählich an Fahrt aufnehmen.
Der Haupt- und Umweltausschuss hat jetzt dazu einen Grundsatzbeschluss getroffen, welcher die Verwaltung mit der Ausarbeitung eines Vertragswerks beauftragt. Es soll den rechtlichen Status einer solchen Wohnungsgesellschaft regeln und auch, wie die Stadt Vöhringen darin ihre Immobilien und Grundstücke einbringen könnte.
Dem einstimmigen Beschluss vorausgegangen war eine Klausurtagung des Stadtrats unter Beteiligung eines wohnungswirtschaftlichen Verbands, in der es im Schwerpunkt um Fragen der Gesellschaftsform ging.
Denkbar wäre es, diese neue Gesellschaft entweder als Regiebetrieb, als Eigenbetrieb, als Kommunalunternehmen oder als GmbH zu führen. Eine weitere Option wäre es, ihre Geschäfte über den städtischen Haushalt abzuwickeln.
Hintergrund der Debatte ist die sich immer mehr verschärfende Knappheit von bezahlbarem Wohnraum, wovon insbesondere wirtschaftlich starke Regionen betroffen sind.
In der Vergangenheit war es vor allem die Vöhringer SPD-Fraktion, die daher immer wieder auf die Gründung einer Wohnungsgesellschaft drängte. Wiese diese erst einmal einen nennenswerten Bestand an Wohnungen auf, könnte eine solche Gesellschaft eine dämpfende Wirkung bei den Mietpreisen entfalten, so jedenfalls die Hoffnungen.
Die Gesellschaft könnte auch gezielt auf staatliche Förderprogramme reagieren und so den „sozialen Wohnungsbau“mit eigenen Projekten beflügeln. Außerdem würde die kommunalen Wohnungsgesellschaft die Spielräume der Stadt Vöhringen vergrößern, wenn es um die Unterbringung von Mieterinnen und Mietern in Notlage-Situationen geht.