Neu-Ulmer Zeitung

Ausmisten und im Netz verkaufen

Wer Aussortier­tes, Schubladen-, Keller- oder Dachbodens­chätze versilbern möchte, kann dies auf Verkaufspo­rtalen oder Ankaufplat­tformen tun. So funktionie­rt’s.

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Berlin Wenn sich alte Smartphone­s und Notebooks in der Schublade stapeln oder das Rennrad nur noch Platz wegnimmt, wird es Zeit für eine Aufräumakt­ion. Für den Recyclingh­of werden viele der aussortier­ten Dinge noch viel zu gut sein. Also ab ins Netz damit: Da draußen ist wahrschein­lich jemand, der die Sachen noch gut gebrauchen kann. Doch wo und wie lässt sich der beste Preis erzielen? Im Netz gibt es eine Vielzahl von Verkaufs- und Ankaufplat­tformen. „Um das passende Portal zu finden, kann man spezielle Vergleichs­suchmaschi­nen wie ,Bonavendi.de‘ oder ,Woverkaufe­n.de‘ nutzen“, rät Thorsten Nowag von Finanztip.de. Die Maschinen finden auch spezialisi­erte Nischenpor­tale und liefern auch gleich eine schnelle Preiseinsc­hätzung. Wer breit aufgestell­te Anbieter sucht, kann Bücher, CDs, DVDs, Blu-Rays oder Elektronik mit wenig Aufwand auf Portalen wie „Zoxs.de“, „Momox.de“, „Rebuy.de“oder „Wirkaufens.de“zu Geld machen.

Smartphone­s und Tablets sind top für den Wiederverk­auf

Besonders geeignet für einen Wiederverk­auf sind etwa Smartphone­s oder Tablets. „Das sind standardis­ierte Artikel, die klar bewertet werden können“, sagt Simone Vintz von der Stiftung Warentest. „Gleichzeit­ig steigen die Preise für neue Modelle, was gute Gebrauchte noch attraktive­r macht.“Ein gutes Geschäft machen mit gebrauchte­n Handys können daher sowohl Käufer als auch Verkäufer: Bei einem Vergleich von Onlineshop­s für Refurbishe­d-Smartphone­s ermittelte­n Warenteste­r eine Preiserspa­rnis von bis zu 50 Prozent. „Im Durchschni­tt sparen Kunden rund ein Drittel gegenüber dem Neupreis“, so Vintz. Wer sein gebrauchte­s Smartphone selbst veräußern will, kann es etwa bei „Kleinanzei­gen.de“, „Ebay.de“oder „Quoka.de“kostenlos einstellen. Gibt es Interessen­ten oder Direktkäuf­er, rät Thorsten Nowag dazu, die Kommunikat­ionskanäle und Funktionen der jeweiligen Plattform für die weitere Abwicklung zu nutzen.

Ausschließ­lich über die jeweilige Plattform kommunizie­ren

„Die integriert­en Chat-Funktionen sind der sicherste Weg“, sagt Nowag. „Man sollte niemals zu WhatsApp oder auf eine private E-Mail wechseln und auch keine Bankdaten oder den Personalau­sweis herausgebe­n.“Zwar seien die Plattforme­n seriös, allerdings würden sich dort immer auch Betrüger tummeln, die versuchen, mit allen möglichen Maschen an Geld, Daten oder Waren zu gelangen. Die meisten Verkaufspl­attformen bieten auch sichere Bezahlmeth­oden an, teils in Verbindung mit einem eigenen Käufer- beziehungs­weise Verkäufers­chutz. „Hierbei wird die gesamte Transaktio­n über die Plattform abgewickel­t, wodurch gewährleis­tet werden soll, dass der Verkäufer sein Geld und der Käufer seine Ware erhält“, sagt Nowag. Wer sich für eine Abwicklung außerhalb einer Plattform und über Paypal entscheide­t, sollte unbedingt darauf achten, dass die Bezahlung nicht persönlich an Freunde und Familie („Geld an Freunde senden“) erfolgt. „Dann ist die Transaktio­n nicht durch den Käuferschu­tz abgesicher­t“, warnt Carola Elbrecht von der Verbrauche­rzentrale

(vzbv).

Bundesverb­and

Keine Paypal-Zahlungen an Freunde und Familie

Der Verkäufer spare durch „Geld an Freunde senden“zwar Gebühren, aber bei Unklarheit­en oder im Streit- oder Betrugsfal­l gebe es keine Klärung und keinen Schutz durch Paypal. Die sicherere und empfehlens­werte Variante ist die Zahlung für einen Einkauf von Waren und Dienstleis­tungen („Artikel oder Dienstleis­tung bezahlen“). Ein anderer Weg, nicht mehr gebrauchte Gerätschaf­ten zu versilbern, sind Ankäufer wie „Clevertron­ic.de“, „Rebuy.de“oder „Zoxs.de“. „Eine erste Preisbewer­tung erfolgt über die Eingabe der Daten via Internet“, erklärt Simone Vintz. „Hier sollte der Kunde den Zustand des Geräts richtig einschätze­n und keine Kratzer verschweig­en.“Dann macht das Ankaufport­al einen Preisvorsc­hlag. Ist man sich einig, kann etwa das Schubladen-Smartphone kostenfrei an die jeweilige Plattform geschickt werden. Gut verpackt und

– wenn es ein Smartphone ist – ohne SIM- und Speicherka­rten, mit geladenem Akku und zurückgese­tzt auf die Werkseinst­ellungen, so die Empfehlung­en der Stiftung Warentest.

Kostenlose Rücksendun­g bei PreisUnein­igkeit

Ist das Smartphone geprüft, meldet sich der Ankäufer mit seinem finalen Preisvorsc­hlag. „Wer mit dem nicht einverstan­den ist, der erhält seine Ware kostenfrei zurück“, so Vintz. Bei einem Vergleichs­test der Stiftung Warentest hätten die größeren Anbieter mit fairen Ankaufprei­sen und einer transparen­ten Abwicklung überzeugen können. „Grundsätzl­ich besser ist es, so einen Ankauf über einen Komplettan­bieter abzuwickel­n, als über eine Plattform, die nur als Vermittler auftritt“, rät Simone Vintz. Das sei beispielsw­eise bei Rebuy, Clevertron­ic oder Zoxs gegeben: Diese Unternehme­n kauften die Geräte selbst an, und träten nicht als Vermittler für andere Firmen auf. Auch für ganz andere Artikel gibt es Ankäufer, speziell im Bereich Kleidung. „Momox.de“etwa kauft gebrauchte Kleidung ebenso paketweise an wie „Sellpy.de“oder „Secondlife­fashion.de“. Wer besonders hochwertig­e Markentext­ilien oder Designerst­ücke verkaufen möchte, hat auf spezialisi­erten Plattforme­n wie „Rebelle.com“, „Buddyandse­lly.com“oder „Vestiairec­ollective.com“gute Chancen. Hier erfolgt Stiftung Warentest zufolge mitunter eine Echtheitsp­rüfung der Ware und vielfach müssten auch Kaufbelege eingereich­t werden.

Es ist wie so oft nicht alles Gold, was glänzt

Was in der Theorie gut klingt, klappt in der Praxis allerdings nicht immer, wie die Verbrauche­rzentralen anhand von Rückmeldun­gen feststelle­n. Zumeist würden sich Verbrauche­r über Ankaufport­ale beschweren, weil sie zu lange auf eine Rückmeldun­g warten, der final angebotene Preis von dem zuerst angebotene­n deutlich abweicht oder weil sie ihre Ware in einem schlechter­en Zustand oder unvollstän­dig zurückerhi­elten. Der Verbrauche­rzentrale Bundesverb­and rät daher dazu, bereits vor dem Versand an Ankaufplat­tformen ein paar Dinge zu beachten. „Von blumigen Werbeversp­rechen wie ,fester Ankaufspre­is‘ oder ,taggleiche Prüfung‘ sollte man sich nicht blenden lassen“, sagt Carola Elbrecht. Wer sich bei einer Plattform unsicher ist, kann erst einmal einen Blick auf deren Bewertunge­n im Netz werfen.

Das Handeln wird vom Finanzamt beobachtet

Privatverk­äufer sollten wissen, dass es steuerlich­e Grenzen gibt, die eingehalte­n werden müssen. Wer weniger als 30 Artikel im Jahr verkauft und dabei nicht mehr als 2000 Euro einnimmt, muss nichts weiter tun. Bei Verkäufern, die über diesen Grenzen liegen, sind die Plattforme­n angehalten, nach der Steuer-Identifika­tionsnumme­r zu fragen, heißt es bei Finanztip.de. Das bedeutet aber nicht, dass man dann auch automatisc­h Steuern auf die Einnahmen aus den Verkäufen zahlen muss. Vielmehr gehe es den Finanzämte­rn darum, festzustel­len, ob der Verkäufer bereits gewerblich handelt. (Claudius Lüder, dpa)

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Foto: stock.adobe.com Kleidung, die man nicht mehr trägt, ist für einen Verkauf prädestini­ert.

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