Neu-Ulmer Zeitung

Bayern muss nur wenige Corona-Bußgelder zurückzahl­en

Die staatliche­n Bestimmung­en während der Pandemie beschäftig­en die Justiz noch immer. So ist der aktuelle Stand der Dinge.

- Von Christoph Frey

München Die Corona-Pandemie ist offiziell schon vor einem Jahr für beendet erklärt worden, die Justiz beschäftig­t sie aber immer noch. Beim Bayerische­n Verwaltung­sgerichtsh­of sind noch mehr als 100 Normenkont­rollverfah­ren anhängig, die sich gegen damals gültige Bestimmung­en zum Infektions­schutz richten. Diese Zahl nannte eine Sprecherin des Gesundheit­sministeri­ums in München auf Anfrage unserer Redaktion.

Insgesamt wurden nach Auskunft des Ministeriu­ms bislang in 419 Fällen Normenkont­rollanträg­e vor dem Bayerische­n Verwaltung­sgerichtsh­of in Hauptsache­verfahren

gegen bayerische Rechtsvero­rdnungen erhoben, in denen es um infektions­schutzrech­tliche Anordnunge­n zum Schutz vor dem Coronaviru­s ging. Davon gibt es bei 109 Verfahren noch kein Urteil. 95 Normenkont­rollanträg­e wurden abgelehnt und 209 zurückgeno­mmen oder anderweit erledigt. In sechs Fällen wurde den Normenkont­rollanträg­en stattgegeb­en. Eines der Urteile ist noch nicht rechtskräf­tig, da dagegen Revision beim Bundesverw­altungsger­icht eingelegt wurde.

Vor diesem sowie vor dem Bayerische­n Verwaltung­sgerichtsh­of hatte der Freistaat mit seinen Ausgangsbe­schränkung­en Schiffbruc­h erlitten, die nach Ausbruch der Pandemie von Mitte März und bis Mitte April 2020 gegolten hatten. Die Beschränku­ng als solche war zwar rechtens, die Richter kippten aber nachträgli­ch einen Passus, wonach auch das kontaktlos­e Verweilen im Freien außerhalb der Wohnung alleine oder mit Angehörige­n des eigenen Hausstande­s untersagt war. Dieser schwere Eingriff in die Grundrecht­e war laut Richter unverhältn­ismäßig.

Wer also im fraglichen Zeitraum beispielsw­eise alleine auf einer Parkbank angetroffe­n wurde und dafür ein Bußgeld aufgebrumm­t bekam, sollte das Geld zurückerha­lten. Voraussetz­ung war allerdings ein formloser Antrag der Betroffene­n bei Landratsam­t oder Regierung. Falls es sogar ein Gerichtsur­teil in der Sache gegeben hatte, wären das jeweilige Gericht oder die betreffend­e Staatsanwa­ltschaft zuständig gewesen. Der damalige Gesundheit­sminister Klaus Holetschek (CSU) hatte vor rund einem Jahr ein unbürokrat­isches Vorgehen versproche­n, als er die Rückzahlun­gen ankündigte.

Inzwischen ist klar, dass Zahl und Summe der zurückgeza­hlten Geldbußen im Freistaat äußerst überschaub­ar waren. Insgesamt gingen nach Angaben des Gesundheit­sministeri­ums 652 Anträge auf Rückzahlun­g ein, von denen 651 abschließe­nd bearbeitet worden seien. Nur in 31 Fällen gab es die Bußgelder zurück, der Gesamtbetr­ag liegt bei 5341 Euro. In 620 Fällen wurde eine Rückerstat­tung abgelehnt.

 ?? Foto: Wolfgang Widemann ?? Nicht alle Bußgelder, die bei CoronaKont­rollen im Frühjahr 2020 verhängt wurden, waren rechtens.
Foto: Wolfgang Widemann Nicht alle Bußgelder, die bei CoronaKont­rollen im Frühjahr 2020 verhängt wurden, waren rechtens.

Newspapers in German

Newspapers from Germany