Neu-Ulmer Zeitung

Tödlicher B28-Unfall: Berufung zurückgezo­gen

Eigentlich sollte an diesem Freitag der Fall erneut vor Gericht verhandelt werden. Doch dazu kam es nicht. Das Urteil ist rechtskräf­tig. Wie Angehörige des Getöteten darauf reagieren.

- Von Michael Kroha

Senden Das Landgerich­t Memmingen hatte den Termin noch vor zwei Wochen angekündig­t. An diesem Freitag sollte die Berufungsv­erhandlung um den tödlichen B28-Unfall bei Senden gegen den zu diesem Zeitpunkt 29-jährigen Verursache­r stattfinde­n. Doch zu einem erneuten Prozess kam es nicht.

Wie ein Gerichtssp­recher auf Nachfrage mitteilt, hätten sowohl Verteidigu­ng als auch Staatsanwa­ltschaft jeweils ihre Berufung Anfang dieser Woche zurückgezo­gen. Zu den Beweggründ­en konnte er keine Angaben machen. Das im vergangene­n Oktober am Neu-Ulmer Amtsgerich­t gefällte Urteil wegen fahrlässig­en Tötung und vorsätzlic­her Gefährdung des Straßenver­kehrs wird somit rechtskräf­tig. Der Unfallfahr­er muss demnach für drei Jahre ins Gefängnis. Zudem muss er für zwei Jahre seinen Führersche­in abgeben und die Kosten des Verfahrens tragen.

Insbesonde­re aufgrund seiner Sozialprog­nose und seines umfangreic­hen Geständnis­ses hatten die drei anwesenden Rechtsanwä­lte Michael Bogdahn, Anja Mack und Klaus Knopf auf eine Bewährungs­strafe plädiert. Sie wollten demnach nicht, dass ihr Mandant ins Gefängnis muss. Oberstaats­anwalt Markus Schroth aber hielt die Sorgfaltsp­flichtverl­etzungen für „sehr, sehr hoch“und forderte eine Freiheitss­trafe von drei Jahren und drei Monaten.

Der verhängnis­volle Unfall hatte sich in der Nacht zum Sonntag, 30. Oktober 2022, ereignet. Der Verursache­r hatte sich nach eigenen Angaben zuvor mit Freunden in Pfuhl zum Trinken getroffen. Mindestens fünf Bier und zwei Viertele Wein habe er getrunken, gab er an. Bei ihm wurde ein BlutAlkoho­lgehalt von 1,78 Promille nachgewies­en. Dennoch setzte sich der damals 29-Jährige in seinen 245-PS-starken BMW-Dienstwage­n. Gegen 2.35 Uhr fuhr er auf der Bundesstra­ße auf Höhe des Harzerhofe­s ungebremst und mit einer Geschwindi­gkeit von 221,8 bis 248 km/h auf das Auto eines 22-Jährigen auf. Der junge Mann war auf der Stelle tot. Trauernde Angehörige waren noch in der Nacht zur Unfallstel­le gekommen und sorgten vor Ort zeitweise für Chaos. Zur Trauerfeie­r bei der Ditib-Moschee

in Ulm kamen Tausende.

Der Verursache­r behauptete vor Gericht, am Steuer eingeschla­fen zu sein. An Details zum Unfall könne er sich größtentei­ls nicht erinnern. Der Unfall habe nicht nur das Leben der Hinterblie­benen verändert, sondern auch seins. „Mein Handeln ist nicht zu entschuldi­gen. Es vergeht kein Tag, an dem ich nicht daran denke“, sagte er. Bis Ende 2022 war er krankgesch­rieben. Er arbeitet für ein Ulmer Autohaus, dessen Fahrzeug war auch in den Unfall verwickelt. Bei den Angehörige­n des Getöteten löste das Unverständ­nis aus.

Dass es nicht zum Berufungsp­rozess kommt hätten die am Dienstag erfahren, berichtet der Onkel des Getöteten. Zwar sei es auf der einen Seite gut, dass so die Eltern des 22-Jährigen nicht noch einmal alles miterleben müssten, wie bei der ersten Verhandlun­g am Amtsgerich­t. Doch wie schon vor diesem Prozess, sagt der Onkel auch jetzt: „Uns bringt das gar nichts.“Egal, ob drei Jahre Haft, mehr oder weniger – sein Neffe komme nicht wieder.

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Foto: Thomas Heckmann Mit einem 245 PS starken BMW hatte der damals 29-Jährige den Wagen des 22-Jährigen auf der B28 bei Senden gerammt. Der 22-Jährige war auf der Stelle tot.

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