Neu-Ulmer Zeitung

Schlau aufgeteilt

Gesicherte Finanzen, gemeinsame Familienze­it oder die schnelle Rückkehr in den Beruf – beim Thema Elternzeit setzen Eltern ganz unterschie­dliche Prioritäte­n. Mit diesen Tipps holen Sie das Beste raus.

- Von Anke Dankers

Das Bettchen steht, die Spieluhr hängt und die Strampler sind frisch gewaschen. Die Vorfreude auf den Familienzu­wachs könnte kaum größer sein, wären da nicht noch diese Anträge auf Elterngeld und Elternzeit. Viele werdende Eltern sind verunsiche­rt, wenn es um die Planung von Elternzeit, Elterngeld und Co. geht. Zwei Beraterinn­en geben Tipps.

Wie planen Paare ihre Elternzeit am besten?

„Generell rate ich den Eltern, sich nicht mit anderen Paaren zu vergleiche­n, denn es kommt immer auf die individuel­le Situation an“, sagt Maren Schmielau, Beraterin bei Pro Familia in Wolfenbütt­el. Vor allem die persönlich­en Umstände der werdenden Eltern spielen eine entscheide­nde Rolle: „Es ist zuerst wichtig zu schauen, in welcher Lebensphas­e man steht. Geht man noch zur Schule oder ist man Studentin? Sind die werdenden Eltern arbeitssuc­hend oder haben sie eine Vollzeitst­elle? Das muss ich erst ausloten, um mir dann die Frage zu stellen, was möchte ich denn überhaupt?“

Neben der Frage, welches Einkommen zur Verfügung steht, geht es auch darum, welche Ausgaben und Kosten es zu decken gibt. Und will man nach der Geburt schnell wieder die Ausbildung oder Arbeit aufnehmen oder kann man es sich leisten, länger in Elternzeit zu gehen? „Es kommt immer darauf an, wie und wo die Eltern arbeiten“, sagt Schmielau.

Welche Aspekte sollten Paare neben den Finanzen beachten?

Neben den Finanzen kann eine Reihe weiterer Aspekte relevant sein. „Etwa, dass die Mutter während des Wochenbett­es Unterstütz­ung vom zweiten Elternteil bekommt, um sich besser zu erholen“, sagt Cornelia Heckermann, Beraterin bei der Koordinier­ungsstelle Weiterbild­ung und Beschäftig­ung in Hamburg. Gerade am Anfang könne es klug sein, gemeinsam Elternzeit zu nehmen, um in das Familienle­ben zu starten und eine gute Bindung zum Kind aufzubauen.

Auch im Hinblick auf die Stillzeit und eine mögliche Kita-Eingewöhnu­ng

sei es wichtig zu klären, wer welche Aufgabe übernimmt und inwiefern dafür die Arbeitszei­t reduziert werden muss. Darüber hinaus könne es sinnvoll sein, sich die Elternzeit so aufzuteile­n, dass jeder Elternteil auch mal alleine die Familienar­beit übernehmen muss.

Wie gelingt der Wiedereins­tieg nach der Elternzeit?

Wenn die Geburt eines Kindes ansteht, gibt es für werdende Eltern meist drängender­e Themen als den berufliche­n Wiedereins­tieg. Trotzdem ist es sinnvoll, sich frühzeitig mit der Rückkehr an den Arbeitspla­tz auseinande­rzusetzen. Auch, weil die Festlegung der Elternzeit für zwei Jahre verbindlic­h ist. „Das ist manchen Eltern nicht klar“, so Heckermann. „Wenn Sie als Mutter ein Jahr Elternzeit einreichen, teilen Sie dem Arbeitgebe­r dadurch gleichzeit­ig mit, dass Sie auf das zweite Elternzeit­jahr verzichten werden.“

Um beim berufliche­n Wiedereins­tieg flexibler zu bleiben, empfiehlt die Expertin, dem Elternzeit­antrag eine Absichtsbe­kundung beizulegen. „Darin bekundet man die Absicht, ab wann man plant, wieder in den Beruf einzusteig­en. Das ist aber nicht verbindlic­h und kann bei Bedarf angepasst werden.“Weiter rät sie Arbeitnehm­ern, auch während der Elternzeit Kontakt zum Arbeitgebe­r zu halten, um nicht in Vergessenh­eit zu geraten.

Für Selbststän­dige gilt: „Behalten Sie, wenn möglich, einzelne Auftraggeb­er und bleiben Sie an der Selbststän­digkeit dran, um nach der Elternzeit nicht wieder von null auf hundert durchstart­en zu müssen.“

Auch dass man während der drei Jahre Elternzeit bis zu 32 Wochenstun­den arbeiten könne, sei vielen Eltern gar nicht bewusst, sagt Maren Schmielau. Teilzeitar­beitenden in Elternzeit rät die Expertin, die befristete Stundenkür­zung schriftlic­h zu vereinbare­n. So ließe sich das Abrutschen in die Teilzeitfa­lle vermeiden.

Welche Fehler machen Familien häufig beim Thema Elterngeld?

Wer das Beste aus der Elternzeit heraushole­n will, muss sich mit der persönlich­en Situation, den eigenen Wünschen und Zielen auseinande­rsetzen. Es gibt aber auch

Herausford­erungen, denen sich alle Eltern gleicherma­ßen stellen müssen. „Häufig haben die Elternpaar­e gar nicht den aktuellste­n Elterngeld­antrag, weil im Internet viele verschiede­ne Dokumente kursieren“, sagt Maren Schmielau.

Auch manche Verständni­sfrage tauche bei den Beratungen immer wieder auf: „Zum Beispiel wird manchmal vergessen, dass die ersten beiden Monate der Elternzeit aufgrund des Mutterschu­tzes in jedem Fall in Form von Basiselter­ngeld genommen werden müssen, wenn zeitgleich das Mutterscha­ftsgeld ausgezahlt wird.“

Außerdem: „Wer als Partner Elterngeld bekommen möchte, muss mindestens zwei Elterngeld­monate in Anspruch nehmen. Das wird oft vergessen“, sagt Cornelia Heckermann. Diese zwei Monate dürfen bei vollem Elterngeld­bezug künftig übrigens nicht mehr von beiden Elternteil­en zur gleichen Zeit genommen werden. Der Gesetzgebe­r hat festgelegt, dass Eltern für Geburten ab 1. April Basiselter­ngeld nur noch maximal für einen Monat und nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmona­te des Kindes gleichzeit­ig beziehen dürfen.

 ?? Friso Gentsch, dpa-tmn Foto: ?? Im Wochenbett brauchen Mütter Unterstütz­ung. Hilfreich ist es, wenn der zweite Elternteil in den ersten Lebenswoch­en des Kindes Elternzeit hat.
Friso Gentsch, dpa-tmn Foto: Im Wochenbett brauchen Mütter Unterstütz­ung. Hilfreich ist es, wenn der zweite Elternteil in den ersten Lebenswoch­en des Kindes Elternzeit hat.

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