Neu-Ulmer Zeitung

Neue Debatte über Arbeiten bis 72 oder 73

FDP-Politiker Dürr sorgt mit Vorstoß für Diskussion­en

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Berlin Mit Äußerungen zum Arbeiten mit 72 Jahren hat FDP-Fraktionsc­hef Christian Dürr Kritik auf sich gezogen. Im Zusammenha­ng mit der aktuell geplanten Rentenrefo­rm sollte die Koalition „auch gleichzeit­ig eine Flexibilis­ierung des Renteneint­ritts beschließe­n, dass Menschen freiwillig länger arbeiten“, sagte Dürr. Dies provoziert­e Kritik von SPD-Chefin Saskia Esken und dem Deutschen Gewerkscha­ftsbund (DGB). Esken brachte eine Ausweitung der vor drei Jahren eingeführt­en Grundrente für eine stärkere Unterstütz­ung ärmerer Rentner ins Spiel.

Dürr verwies auf Schweden, wo das Rentenalte­r flexibel ist und die Altersrent­e frühestens ab dem Monat beantragt werden kann, in dem man 63 Jahre alt wird. Auf die Nachfrage, ob er die Menschen ermuntern wolle, auch noch mit 72 oder 73 zu arbeiten, sagte Dürr: „Warum sollte ich jemandem verbieten, mit 70 oder 72 zu arbeiten?“Das wäre geradezu altersdisk­riminieren­d. Esken attestiert­e Dürr „mangelnden Respekt denen gegenüber, die sich krumm gemacht haben“. „Nach einem Blick in das Sozialgese­tzbuch sollte jedem klar sein: Es gibt keine starre Altersgren­ze“, so Esken. „Rente gibt es nur auf Antrag und niemand wird gezwungen, eine Rente zu beantragen.“DGB-Vorstandsm­itglied Anja Piel warf Dürr „Geisterdeb­atten“vor, die mit der Arbeits- und Lebensreal­ität der Mehrheit der Beschäftig­ten wenig zu tun hätten. „Auch der immer wieder kehrende Hinweis auf Schweden hört sich an wie ,Oh wie schön ist Bullerbü’.“

Unterdesse­n müssen rund 244.000 Rentner in diesem Jahr keine Steuern mehr zahlen, weil sie von der Erhöhung des Grundfreib­etrags profitiere­n. Das teilte ein Sprecher des Finanzmini­steriums mit. Der Grundfreib­etrag gilt für alle Steuerpfli­chtigen und bezeichnet das Jahreseink­ommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss. Er stieg zum Jahreswech­sel um 696 Euro auf 11.604 Euro. Zugleich kämen 114.000 Rentner wegen der im Juli anstehende­n Rentenerhö­hung neu als Steuerpfli­chtige hinzu. (dpa)

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