Mann würgt Partnerin bis zur Bewusstlosigkeit
Erst will er sich nicht erinnern, dann räumt er die Vorwürfe doch ein – das erspart ihm wohl eine noch härtere Strafe.
Landkreis Neu-Ulm Dass es nicht unbedingt erfolgversprechend ist, vor Gericht Erinnerungslücken geltend zu machen, verstand ein 25-jähriger Angeklagter im Amtsgericht Neu-Ulm gerade noch rechtzeitig und entging dadurch einer möglicherweise deutlich höheren Strafe. Ihm war vorgeworfen worden, seine Lebensgefährtin in zwei Fällen mit einem Kopfstoß verletzt und sie einmal sogar bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt zu haben. Dann hatte er ihr laut Anklage noch gedroht, sie würde ihr Kind nie mehr wiedersehen, wenn sie vor Gericht gegen ihn aussagen sollte.
Bei seinen ersten Aussagen zur Sache wollte sich der junge Mann auf wiederholte Nachfrage von Amtsrichterin Straub in den entscheidenden Punkten an nichts mehr erinnern, obwohl er großen Wert darauf legte, dass er sich bei der Lebensgefährtin entschuldigt habe und auch den angerichteten Sachschaden – eine heruntergerissene Garderobe – wieder gut gemacht habe. So regte die Richterin ein Rechtsgespräch mit den beteiligten Parteien an, und offensichtlich gelang es dem Pflichtverteidiger Alexander Kühne in der dazu anberaumten Pause, seinen Mandanten zu überzeugen, dass ihn nur noch ein Geständnis vor Schlimmerem bewahren könne.
Die Richterin wies auch später darauf hin, dass man angesichts der nachgewiesenen Verletzungen bei der Geschädigten durchaus an eine Anklage wegen versuchten Totschlags zum Landgericht hätte denken können. So aber wurde dem Angeklagten angeboten, bei einem umfassenden Geständnis, das auch deutliche Reue zeigen müsse, mit einer Bewährungsstrafe zwischen zehn und 14 Monaten einschließlich diverser Auflagen davon zu kommen.
Nach einer mehr als halbstündigen Unterbrechung der Sitzung wurde schließlich dieser „Deal“allseits angenommen. Der Angeklagte räumte alle Vorwürfe ein und erklärte, dass er seine nun ehemalige Lebensgefährtin um Entschuldigung gebeten und ihr ein Schmerzensgeld in Höhe von 3500 Euro zugesagt habe. Diese habe die Entschuldigung angenommen, was auch der Verteidiger bestätigte. Der Frau blieb eine Zeugenaussage erspart.
Es tue ihm auch aufrichtig leid, und er habe sich bereits vor der Verhandlung um die Aufnahme in ein Anti-Aggressionstraining bemüht, weil er aus einer einschlägig belasteten Familie komme und darüber hinweg kommen wolle. Das wurde seitens des Gerichts und der Staatsanwältin anerkannt. Zuvor hatten auch zwei Polizeibeamtinnen den gesamten Sachverhalt bestätigt und so dem Angeklagten ohnehin keine Chance mehr gelassen, sich auf Gedächtnisschwund in den entscheidenden Fällen zu berufen.
Eine Verhaftung am Arbeitsplatz nach der Drohung an die Freundin hatte auch schon im Vorfeld dazu beigetragen, den Aussagewillen des Angeklagten wachzurufen. So erging schließlich das Urteil: Ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung, dazu 120 Stunden gemeinnützige Arbeit, die in eine Geldstrafe umgewandelt werden können, wenn er wieder eine Arbeit findet. Denn anlässlich der Verhaftung war ihm sein bisheriger Arbeitsplatz gekündigt worden. In den drei Jahren Bewährungszeit wird er einem Bewährungshelfer unterstellt und er muss die Teilnahme an einem Anti-Aggressionstraining nachweisen.