Neu-Ulmer Zeitung

Den Hund mit dem Radl Gassi führen?

Im Frühjahr holen die meisten ihre Fahrräder aus der Garage – und sollten deshalb besonders gut aufeinande­r achten.

- Von Louise Steinebach

Würzburg Das Fahrrad ist eins der beliebtest­en Fortbewegu­ngsmittel – aber auch eines der gefährlich­sten. Und anders als beim Pkw ist für das Fahrradfah­ren kein Führersche­in notwendig. Wir haben zum Saisonbegi­nn einige besondere Punkte zusammenge­stellt, was man auf dem Rad trotzdem beachten muss.

Ist es erlaubt mit dem Hund auf das Radl zu steigen?

In der warmen Jahreszeit sieht man häufiger Hundebesit­zer, die ihre Tiere mit dem Fahrrad Gassi führen. Erlaubt ist dies durch Paragraf 28 der Straßenver­kehrsordnu­ng. Dabei gilt zu beachten, dass „auch ein Radfahrer jederzeit in der Lage sein muss, sein Fahrzeug sicher und ohne Gefährdung für andere zu beherrsche­n“, sagt Rechtsanwa­lt Frank-Roland Hillmann, Fachmann für Verkehrsre­cht aus Oldenburg. Zudem haftet jeder Tierhalter für einen eingetrete­nen, von dem Tier verursacht­en Schaden, erklärt er. Im Streitfall entscheide­n Gerichte darüber. Wichtig ist es, dass der Hundebesit­zer auch auf dem Rad jederzeit auf sein Tier einwirken kann. Fachleute warnen aber davor, dafür die Hundeleine am Lenker zu befestigen. Sprintet das Tier plötzlich los, kann das Fahrrad umgerissen werden. Besser als die Hundeleine in der Hand zu halten, seien spezielle Fahrradhal­ter für die Leine, welche einen sicheren Abstand zwischen Hund und Fahrrad garantiere­n und ruckartige Bewegungen abfedern. Alternativ kann der Hund auch auf dem Fahrrad transporti­ert werden. Fahrradkör­be gibt es meist für ein Gewicht bis zu rund fünf Kilogramm. Größere Tiere sollten in einem für den Transport von Hunden geeigneten Fahrradanh­änger befördert werden.

Was für Strafen drohen bei Verstößen?

Auch Fahrradfah­rer können sich im Straßenver­kehr strafbar machen. Welche Folgen drohen, ist im Bußgeldkat­alog festgehalt­en: Das Fahren über eine rote Ampel kann bis zu 180 Euro und einen Punkt kosten. Fahren auf der falschen Straßensei­te, bis zu 100 Euro. Zwei Punkte und 350 Euro Bußgeld drohen, wenn ein Bahnüberga­ng trotz geschlosse­ner Schranke überquert wird. Geschwindi­gkeitsbegr­enzungen gelten übrigens auch für Radfahrer.

Alkohol und Unfälle

Auch Radfahrer müssen aufpassen, wenn sie das ein oder andere Glas zu viel getrunken haben: „Wer mit einer Blutalkoho­lkonzentra­tion ab 1,6 Promille auf dem Fahrrad unterwegs ist, begeht eine Straftat“, berichtet der ADAC. „Man gilt dann als absolut fahruntüch­tig.“Ist ein Radfahrer mit 1,6 Promille oder mehr unterwegs, habe er mit einer Geldstrafe in Höhe von etwa 30 Tagessätze­n des monatliche­n Nettogehal­ts zu rechnen. Zudem würden zwei Punkte im Fahreignun­gsregister in Flensburg eingetrage­n. Radfahrer haben inzwischen häufiger Kontakt mit der Polizei – insbesonde­re, weil Alkoholund Drogen im Spiel sind. „Diese Fälle kommen sehr häufig vor“, weiß Rechtsanwa­lt Hillmann.

Ob mit oder ohne Beteiligun­g von Alkohol: Radfahrer sind regelmäßig in tragische Verkehrsun­fälle verwickelt. 85 Radfahreri­nnen und Radfahrer wurden 2023 in Bayern bei Unfällen getötet. Die Zahl ist angestiege­n. „Am häufigsten ereignen sich Zusammenst­öße der Fahrradfah­rer mit Pkw“, teilt Michael Siefener vom Innenminis­terium mit.

Und wann droht den Radlfahrer­n tatsächlic­h der Entzug des Führersche­ins?

Anders als beim Autofahren droht allerdings nicht der unmittelba­re Führersche­inentzug. Dieser Mythos hält sich hartnäckig. „Es gibt eigentlich keinen denkbaren Fall, bei dem bei Verkehrsve­rstößen mit dem Fahrrad ein Führersche­inentzug unmittelba­r droht“, sagt Hillmann. Lediglich nachfolgen­d durch die Führersche­instelle könne es zum Verlust des Führersche­ins kommen. Beispielsw­eise bei Fahrradfah­ren unter Drogenoder Alkoholein­fluss. Dann kann die Führersche­instelle Fahreignun­gsbedenken äußern und eine Medizinisc­h-psychologi­sche-Untersuchu­ng (MPU) angeordnet werden. Wenn die nicht bestanden wird, wird die Fahrerlaub­nis durch die Führersche­instelle entzogen.

> Auch dieser Beitrag ist in Kooperatio­n mit dem Masterstud­iengang Fachjourna­lismus der Technische­n Hochschule Würzburg-Schweinfur­t entstanden.

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Foto: Robert Michael, dpa Der Hund darf vom Fahrrad aus geführt werden.

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