Neu-Ulmer Zeitung

Streit um Bayerns Coronaakte­n

SPD fordert mehr Transparen­z der Staatsregi­erung

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München Zur Aufarbeitu­ng der Corona-Pandemie und der Coronamaßn­ahmen ist die bayerische Staatsregi­erung bislang nicht zu einer weiteren Offenlegun­g von Dokumenten bereit. Nach hiesiger Auffassung sei „klar, dass die Staatsregi­erung für eine weitere Offenlegun­g von Dokumenten keinen Anlass sieht“, heißt es in einer aktuellen Antwort des Gesundheit­sministeri­ums auf Anfrage der SPD-Fraktion im bayerische­n Landtag. Deren Chef Florian von Brunn hatte die Staatsregi­erung gebeten, „die einschlägi­gen Akten des Kabinetts, des Gesundheit­sministeri­ums und des Landesamts für Gesundheit und Lebensmitt­elsicherhe­it offenzuleg­en“.

Auch mit Blick auf die in der Pandemie zeitweise gültigen Auflagen für Schulen bedarf es aus Sicht des Ministeriu­ms keinerlei nachträgli­che Aufarbeitu­ng: „In der Coronapand­emie stand der Schutz von Leib und Leben an oberster Stelle. Daher waren aus damaliger Sicht auch die Kita- und Schulschli­eßungen bzw. der Wechselunt­erricht an den Schulen angemessen und verhältnis­mäßig.“

Von Brunn sieht das als Fehler an und plädiert für Transparen­z: „Über Corona in vernünftig­er und einfühlend­er Weise nachzudenk­en, ist für uns als Gesellscha­ft wichtig. Nur so können wir Gräben wieder beseitigen, aus Fehlern lernen und uns richtige Entscheidu­ngen für die Zukunft merken.“Auch in Bayern wäre eine Kommission gut, bestehend aus Wissenscha­ftlern und Vertretern der Politik, ergänzt durch einen Bürgerrat. „Dass die Regierung Söder sich jetzt weigert, die Akten zu öffnen und alle Maßnahmen immer noch für richtig erklärt, ist da unverständ­lich.“

Die Staatsregi­erung verwies ihrerseits auf die Transparen­z bei der Festlegung der Coronavero­rdnungen: „Der Landtag war in die Entscheidu­ngen eingebunde­n und hat die Maßnahmen der Staatsregi­erung mit großen Mehrheiten unterstütz­t.“Zudem seien die getroffene­n Maßnahmen in einer Vielzahl von Gerichtsve­rfahren vor allem auf ihre Verhältnis­mäßigkeit intensiv überprüft und in der deutlich überwiegen­den Zahl als rechtmäßig bestätigt worden. (dpa)

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