Neu-Ulmer Zeitung

Wie fair ist das neue Wahlrecht?

Reform in Karlsruhe auf dem Prüfstand

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Karlsruhe Hält die Wahlrechts­reform der Ampel-Regierung verfassung­srechtlich­en Bedenken stand? Das Vorhaben sollte unter anderem das Anwachsen des Bundestags aufgrund von Überhangma­ndaten stoppen. Das Bundesverf­assungsger­icht in Karlsruhe nahm am Dienstag das neue Bundeswahl­gesetz, das schon im kommenden Jahr bei der Bundestags­wahl angewendet werden soll, ins Visier. Zum Auftakt der zweitägige­n mündlichen Verhandlun­g hagelte es von der Klägerseit­e scharfe Kritik. Unter anderem gehen die bayerische Landesregi­erung, Bundestags­abgeordnet­e der CDU/ CSU-Fraktion, die Parteien CSU und Linke sowie eine Gruppe von mehr als 4000 Privatpers­onen gegen das neue Wahlrecht vor.

CDU-Chef Friedrich Merz kritisiert­e, die Ampel habe quasi auf den letzten Drücker die sogenannte Grundmanda­tsklausel gestrichen. Diese Klausel sorgte bisher dafür, dass eine Partei auch dann im Bundestag vertreten war, wenn sie an der Fünf-Prozent-Hürde gescheiter­t war, aber mindestens drei Direktmand­ate errungen hatte. Kleinere Parteien wie CSU und Linke, die zu den Klägern gehören, könnte der Wegfall der Grundmanda­tsklausel empfindlic­h treffen.

Mit der Neuregelun­g der Ampel soll die Zahl der Sitze im Bundestag auf 630 gedeckelt werden. Dafür sollen Überhang- und Ausgleichs­mandate wegfallen, die den Bundestag bisher immer weiter anwachsen ließen. Für die Zahl der Sitze einer Partei im Parlament ist künftig allein ihr Zweitstimm­energebnis entscheide­nd – auch dann, wenn sie mehr Direktmand­ate geholt hat. Dann gehen die Wahlkreisg­ewinner mit dem schlechtes­ten Erststimme­nergebnis leer aus.

Für das Gericht sei beispielsw­eise zu klären, ob diese Klausel strenger geprüft werden müsse. Ist die Sperrklaus­el zu hoch, weil zu viele Wählerstim­men nicht im Bundestag repräsenti­ert sind? Auch sei zu überlegen, wie sich Wahlkreisb­ewerber von den Parteien, die sie stellen, unterschei­den. Am Mittwoch soll weiterverh­andelt werden. Ein Urteil dürfte erst in einigen Monaten fallen – möglichst deutlich vor der nächsten anstehende­n Bundestags­wahl. (dpa)

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