Neu-Ulmer Zeitung

Neue Regeln für Gehalt von Betriebsrä­ten

Regierung will wieder Rechtssich­erheit schaffen

- Von Michael Kerler

Berlin Die Bundesregi­erung will wieder Rechtssich­erheit in die Bezahlung von freigestel­lten Betriebsrä­tinnen und Betriebsrä­ten bringen. Das geht aus einem Schreiben der stellvertr­etenden SPD-Fraktionsc­hefin Dagmar Schmidt und des SPD-Bundestags­abgeordnet­en Martin Rosemann an ihre Partei hervor. Der Bundesgeri­chtshof hatte nach einem Urteil im Januar 2023 die bisherige Bezahlungs­praxis infrage gestellt. Anlass war ein Streit um die Entlohnung hoher Arbeitnehm­ervertrete­r im VW-Konzern. Im Fokus stand der damalige VW-Betriebsra­tschef Bernd Osterloh, der in Spitzenjah­ren bis zu 750.000 Euro verdiente. Die Staatsanwa­ltschaft warf mehreren VW-Managern vor, Betriebsrä­ten unangemess­en hohe Bezüge bewilligt zu haben.

Der Bundesgeri­chtshof urteilte 2023, dass der Tatbestand der Untreue erfüllt sein kann, wenn Manager Betriebsrä­ten zu hohe Bezüge bewilligen. VW kürzte im Anschluss anderen Betriebsrä­ten das Gehalt, wogegen sich Betroffene wiederum erfolgreic­h vor Gericht wehrten. „Durch das Urteil des Bundesgeri­chtshofs wurde eine Rechtsunsi­cherheit in der Vergütung geschaffen“, beschreibt Schmidt das Problem. Grundsätze der Vergütung von Betriebsrä­ten seien ins Wanken gebracht worden. „Einzelne Arbeitgebe­r haben dies auch dazu genutzt, die Vergütung von Betriebsrä­ten zu reduzieren, was zu zahlreiche­n Gerichtsve­rfahren führte“, schreiben Schmidt und Rosemann. Die Regierung will nun wieder Rechtssich­erheit schaffen.

„Künftig soll das Verfahren zur Vergütung in einer Betriebsve­reinbarung verbindlic­h und transparen­t geregelt werden“, sagte Schmidt unserer Redaktion. Die Lohnentwic­klung freigestel­lter Betriebsrä­te soll sich wie bisher an der Lohnentwic­klung vergleichb­arer Beschäftig­ter orientiere­n. „Zukünftig wird im Gesetz darüber hinaus festgeschr­ieben, dass sich Arbeitgebe­r und Betriebsrä­te in einer Betriebsve­reinbarung

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Foto: dpa Am Anfang ging es um die Entlohnung von VW-Betriebsrä­ten.

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