Neue Regeln für Gehalt von Betriebsräten
Regierung will wieder Rechtssicherheit schaffen
Berlin Die Bundesregierung will wieder Rechtssicherheit in die Bezahlung von freigestellten Betriebsrätinnen und Betriebsräten bringen. Das geht aus einem Schreiben der stellvertretenden SPD-Fraktionschefin Dagmar Schmidt und des SPD-Bundestagsabgeordneten Martin Rosemann an ihre Partei hervor. Der Bundesgerichtshof hatte nach einem Urteil im Januar 2023 die bisherige Bezahlungspraxis infrage gestellt. Anlass war ein Streit um die Entlohnung hoher Arbeitnehmervertreter im VW-Konzern. Im Fokus stand der damalige VW-Betriebsratschef Bernd Osterloh, der in Spitzenjahren bis zu 750.000 Euro verdiente. Die Staatsanwaltschaft warf mehreren VW-Managern vor, Betriebsräten unangemessen hohe Bezüge bewilligt zu haben.
Der Bundesgerichtshof urteilte 2023, dass der Tatbestand der Untreue erfüllt sein kann, wenn Manager Betriebsräten zu hohe Bezüge bewilligen. VW kürzte im Anschluss anderen Betriebsräten das Gehalt, wogegen sich Betroffene wiederum erfolgreich vor Gericht wehrten. „Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs wurde eine Rechtsunsicherheit in der Vergütung geschaffen“, beschreibt Schmidt das Problem. Grundsätze der Vergütung von Betriebsräten seien ins Wanken gebracht worden. „Einzelne Arbeitgeber haben dies auch dazu genutzt, die Vergütung von Betriebsräten zu reduzieren, was zu zahlreichen Gerichtsverfahren führte“, schreiben Schmidt und Rosemann. Die Regierung will nun wieder Rechtssicherheit schaffen.
„Künftig soll das Verfahren zur Vergütung in einer Betriebsvereinbarung verbindlich und transparent geregelt werden“, sagte Schmidt unserer Redaktion. Die Lohnentwicklung freigestellter Betriebsräte soll sich wie bisher an der Lohnentwicklung vergleichbarer Beschäftigter orientieren. „Zukünftig wird im Gesetz darüber hinaus festgeschrieben, dass sich Arbeitgeber und Betriebsräte in einer Betriebsvereinbarung