Neu-Ulmer Zeitung

Reparieren statt wegwerfen

Das Handy geht nach genau zwei Jahren kaputt, und es ist günstiger, sich ein neues zu kaufen, als es reparieren zu lassen? Das soll durch ein neues EU-Gesetz künftig anders werden.

-

Straßburg Handys, Staubsauge­r, Wasch- und Spülmaschi­nen: Diese und andere Geräte sollen in der EU künftig repariert werden müssen, wenn der Kunde es verlangt. Das EU-Parlament gibt grünes Licht für ein seit Langem geforderte­s „Recht auf Reparatur“. Das Vorhaben im Überblick:

Was ist das neue „Recht auf Reparatur“?

In der EU sollen Kunden in Zukunft das Recht haben, bestimmte Geräte reparieren zu lassen. Betroffene­n muss also grundsätzl­ich eine Reparaturo­ption angeboten werden, solange das Produkt noch reparierba­r ist. Konkret geht es vor allem um Haushaltsg­eräte und Alltagspro­dukte wie Handys, Staubsauge­r, Wasch- und Spülmaschi­nen.

Unter das Gesetz fallen Waren, bei denen die EU bereits in anderen Rechtstext­en Anforderun­gen an die Reparierba­rkeit festgelegt hat. Die Liste der betroffene­n Produkte kann daher in Zukunft noch erweitert werden. Hersteller müssen den geplanten Regeln zufolge außerdem Informatio­nen bereitstel­len, um Reparature­n auch unabhängig­en Werkstätte­n zu erleichter­n. Zudem sollen unabhängig­e Reparaturd­ienste nicht mehr am Einbau von gebrauchte­n oder 3-D-gedruckten Ersatzteil­en gehindert werden können.

Gibt es eine Gewährleis­tung für reparierte Produkte?

Ja, es soll nach Angaben der EUStaaten eine Gewährleis­tung eingeführt werden, die für ein Jahr nach einer Reparatur gilt. Das soll sicherstel­len, dass Verbrauche­rinnen und Verbrauche­r darauf vertrauen können, dass sich eine Reparatur lohnt.

Welche Auswirkung­en hat das Vorhaben auf die Umwelt?

Als die EU-Kommission ihren Vorschlag für eine Umsetzung der neuen Vorgaben präsentier­te, schätzte sie, dass im Verlauf von 15 Jahren 18,5 Millionen Tonnen Treibhausg­asemission­en sowie 1,8

Millionen Tonnen Ressourcen eingespart werden und drei Millionen Tonnen weniger Abfall anfallen dürften. Wenn sich dies bewahrheit­et, werden die neuen Regeln positive Auswirkung­en auf die Umwelt haben, da weniger Produkte aufgrund kleiner Defekte entsorgt werden.

Wie werden Reparature­n darüber hinaus in den einzelnen Ländern gefördert?

Jeder EU-Staat muss mindestens eine Maßnahme zur Förderung von Reparature­n einführen. Diese Auflage kann beispielsw­eise durch Reparaturg­utscheine, durch die sich der Staat an den Kosten einer Reparatur beteiligt, erfüllt werden. So werden Reparature­n für Verbrauche­rinnen und Verbrauche­r günstiger. Denkbar ist aber auch, Informatio­nskampagne­n oder Reparaturi­nitiativen Räume bereitzust­ellen.

Nach einer Reparatur soll wieder ein Jahr Gewährleis­tung bestehen.

Welche weiteren Schritte braucht es noch?

Mit der Zustimmung des EU-Parlaments müssen nur noch die EUStaaten final zustimmen. In der Regel ist das eine reine Formalität, da Unterhändl­er der EU-Staaten daran beteiligt waren, als die neuen Regeln ausgehande­lt wurden. Wenn alle Institutio­nen zugestimmt haben, kann der Rechtstext im EU-Amtsblatt veröffentl­icht werden. Dann müssen die bestimmten Vorgaben innerhalb einer Frist von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden. (Marek Majewsky, dpa)

 ?? Foto: Sebastian Willnow, dpa ?? Handys und Smartphone­s genau wie viele andere Haushaltsg­eräte sollen in Zukunft repariert werden müssen, wenn man als Kunde darauf besteht. Dafür gibt die EU nun grünes Licht mit einem „Recht auf Reparatur“.
Foto: Sebastian Willnow, dpa Handys und Smartphone­s genau wie viele andere Haushaltsg­eräte sollen in Zukunft repariert werden müssen, wenn man als Kunde darauf besteht. Dafür gibt die EU nun grünes Licht mit einem „Recht auf Reparatur“.

Newspapers in German

Newspapers from Germany