Wenn Nachmachen verboten ist
Es fängt an mit einer Idee. Daraus entsteht ein Lied, eine Geschichte oder ein Bild. Solche Werke sind durch das Urheberrecht geschützt. Eine Expertin erklärt, was das bedeutet.
Berlin Wenn der Lehrer oder die Lehrerin merkt, dass deine Hausaufgaben abgeschrieben sind, gibt es Ärger. Aber wusstest du, dass es auch Ärger gibt, wenn jemand ein Lied nachmacht und behauptet, es wäre seins? Oder wenn jemand ein Bild abmalt? Solche und andere Werke sind in Deutschland durch das Urheberrecht geschützt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen dazu.
Was ist ein Urheber oder eine Urheberin?
„Ein Urheber oder eine Urheberin ist ein Mensch, der kreativ tätig ist. Auch Kinder sind Urheber, wenn sie zum Beispiel ein Bild malen oder eine Geschichte schreiben oder sich ein Lied ausdenken“, sagt Katharina de la Durantaye. Sie ist Professorin an der Freien Universität Berlin. Urheber sind die Erschaffer eines Werkes. Zu solchen Werken zählen neben Bildern, Geschichten oder Liedern auch etwa Computerprogramme, Fernsehbeiträge oder Urlaubsfotos.
Was schützt das Urheberrecht?
Wenn alle in einer Schulklasse einen Hasen malen, malt den jeder ein bisschen anders. „Die Idee, dass man einen Hasen malt, ist nicht geschützt“, erklärt Katharina de la Durantaye. Deine persönliche eigene Umsetzung aber schon. Der Urheber oder die Urheberin darf selbst entscheiden, was damit geschieht. Dazu gehört auch, anderen Rechte daran zu geben. Autoren oder Autorinnen geben zum Beispiel einem Verlag das Recht, ihre Geschichten als Bücher zu verlegen und damit Geld zu verdienen.
Was passiert, wenn jemand gegen das Urheberrecht verstößt?
Wenn Menschen oder Unternehmen ohne Erlaubnis die Werke anderer kopieren oder nachmachen, ist das ein Verstoß gegen das Urheberrecht. „Dann kann die Person, die die Rechte hat, die Nutzerin verklagen“, sagt Katharina de la Durantaye. Die andere Person muss dann aufhören, das Werk zu nutzen, und meist auch noch Geld zahlen. Denn wenn Urheberrechtsverletzungen vors Gericht gehen, geht es meist darum, dass jemand anderes mit einem fremden Werk Geld verdient hat. Für den Rechteinhaber entsteht also ein Schaden.
Gibt es Ausnahmen?
Das Urheberrecht soll die Interessen der Urheber schützen und sicherstellen, dass sie die Möglichkeit haben, Geld zu verdienen. Andererseits ist es auch wichtig, dass Meinungen und Ideen ausgetauscht werden können. „Das Urheberrecht ist nicht unbeschränkt. Es gibt Situationen, in denen man Werke nutzen darf, ohne um Erlaubnis fragen zu müssen und ohne Geld zahlen zu müssen“, sagt die Expertin. Das gilt etwa, wenn du in der Schule aus einem Gedicht zitierst. Auch Lehrkräfte dürfen im Unterricht oft geschützte Werke verwenden, zum Beispiel Bilder oder Videos. Außerdem ist es meist in Ordnung, wenn man etwas einfach nur für den eigenen Bedarf kopiert. (Insa Sanders, dpa)