Neu-Ulmer Zeitung

Wenn Nachmachen verboten ist

Es fängt an mit einer Idee. Daraus entsteht ein Lied, eine Geschichte oder ein Bild. Solche Werke sind durch das Urheberrec­ht geschützt. Eine Expertin erklärt, was das bedeutet.

-

Berlin Wenn der Lehrer oder die Lehrerin merkt, dass deine Hausaufgab­en abgeschrie­ben sind, gibt es Ärger. Aber wusstest du, dass es auch Ärger gibt, wenn jemand ein Lied nachmacht und behauptet, es wäre seins? Oder wenn jemand ein Bild abmalt? Solche und andere Werke sind in Deutschlan­d durch das Urheberrec­ht geschützt. Wir beantworte­n die wichtigste­n Fragen dazu.

Was ist ein Urheber oder eine Urheberin?

„Ein Urheber oder eine Urheberin ist ein Mensch, der kreativ tätig ist. Auch Kinder sind Urheber, wenn sie zum Beispiel ein Bild malen oder eine Geschichte schreiben oder sich ein Lied ausdenken“, sagt Katharina de la Durantaye. Sie ist Professori­n an der Freien Universitä­t Berlin. Urheber sind die Erschaffer eines Werkes. Zu solchen Werken zählen neben Bildern, Geschichte­n oder Liedern auch etwa Computerpr­ogramme, Fernsehbei­träge oder Urlaubsfot­os.

Was schützt das Urheberrec­ht?

Wenn alle in einer Schulklass­e einen Hasen malen, malt den jeder ein bisschen anders. „Die Idee, dass man einen Hasen malt, ist nicht geschützt“, erklärt Katharina de la Durantaye. Deine persönlich­e eigene Umsetzung aber schon. Der Urheber oder die Urheberin darf selbst entscheide­n, was damit geschieht. Dazu gehört auch, anderen Rechte daran zu geben. Autoren oder Autorinnen geben zum Beispiel einem Verlag das Recht, ihre Geschichte­n als Bücher zu verlegen und damit Geld zu verdienen.

Was passiert, wenn jemand gegen das Urheberrec­ht verstößt?

Wenn Menschen oder Unternehme­n ohne Erlaubnis die Werke anderer kopieren oder nachmachen, ist das ein Verstoß gegen das Urheberrec­ht. „Dann kann die Person, die die Rechte hat, die Nutzerin verklagen“, sagt Katharina de la Durantaye. Die andere Person muss dann aufhören, das Werk zu nutzen, und meist auch noch Geld zahlen. Denn wenn Urheberrec­htsverletz­ungen vors Gericht gehen, geht es meist darum, dass jemand anderes mit einem fremden Werk Geld verdient hat. Für den Rechteinha­ber entsteht also ein Schaden.

Gibt es Ausnahmen?

Das Urheberrec­ht soll die Interessen der Urheber schützen und sicherstel­len, dass sie die Möglichkei­t haben, Geld zu verdienen. Anderersei­ts ist es auch wichtig, dass Meinungen und Ideen ausgetausc­ht werden können. „Das Urheberrec­ht ist nicht unbeschrän­kt. Es gibt Situatione­n, in denen man Werke nutzen darf, ohne um Erlaubnis fragen zu müssen und ohne Geld zahlen zu müssen“, sagt die Expertin. Das gilt etwa, wenn du in der Schule aus einem Gedicht zitierst. Auch Lehrkräfte dürfen im Unterricht oft geschützte Werke verwenden, zum Beispiel Bilder oder Videos. Außerdem ist es meist in Ordnung, wenn man etwas einfach nur für den eigenen Bedarf kopiert. (Insa Sanders, dpa)

 ?? ??
 ?? Foto: Insa Sanders, dpa ?? Wenn du eine Idee für eine Geschichte hast und sie aufschreib­st, bist du der Urheber oder die Urheberin. Dann ist dein Werk geschützt.
Foto: Insa Sanders, dpa Wenn du eine Idee für eine Geschichte hast und sie aufschreib­st, bist du der Urheber oder die Urheberin. Dann ist dein Werk geschützt.
 ?? Foto: Sebastian Gollnow, dpa ?? Millionen Menschen können in Europa wählen.
Foto: Sebastian Gollnow, dpa Millionen Menschen können in Europa wählen.
 ?? Foto: Christophe Gateau, dpa ?? Mit Rollern gab es schon einige Unfälle.
Foto: Christophe Gateau, dpa Mit Rollern gab es schon einige Unfälle.

Newspapers in German

Newspapers from Germany