80 Jahre und kein bisschen müde
Eine der streitbarsten Figuren des deutschen Fußballs feiert am Sonntag runden Geburtstag. Für Martin Kind ist das noch lange kein Grund, sich zurückzuziehen.
Großburgwedel Es gibt Sportprominenz, die zieht sich zu ihrem 80. Geburtstag weit zurück. Oder erzählt Anekdoten von vor 50 Jahren. Oder erlebt diesen Tag leider gar nicht mehr. Und es gibt auch Martin Kind. Der Hörakustik-Unternehmer und Geschäftsführer von Hannover 96 wird an diesem Sonntag 80 Jahre alt und möchte in den nächsten Jahren gern noch den deutschen Profifußball reformieren. Die 50+1-Regel nicht abzuschaffen, aber neu zu diskutieren – das ist sein Ziel. Und er versieht das mit klaren Worten an den Deutschen Fußball-Bund und die Deutsche Fußball Liga: „Ich erwarte von einem DFB und einer DFL, dass sie nicht nur ihre Machtprivilegien verwalten. Sondern, dass sie die Zukunft gestalten“, sagte Kind.
Er sitzt in der alten Zentrale seines Unternehmens in Großburgwedel, als er das sagt. Seine Kritiker
meinen: Es ginge ihm nur um die alleinige Macht bei Hannover 96. Deshalb feinden ihn vor allem, aber nicht nur die eigenen Fans an. Kind selbst entgegnet: Er handelt im Sport nur nach den Grundsätzen, die auch in der freien Wirtschaft gelten. „Es steht immer Verbandsrecht gegen Unternehmensrecht“: Das ist für ihn bis heute das ungelöste Problem der 50+1-Regel. Die besagt im
Kern: Gliedert ein Verein wie Hannover 96 seinen Profifußball-Bereich in eine Kapitalgesellschaft aus, muss dort immer der Mutterverein das letzte Wort haben und nicht die Kapitalseite. Genau das war zuletzt beim gescheiterten Investoren-Einstieg bei der DFL das große Thema rund um Martin Kind. Nach der 50+1-Regel durfte die von den Vereinsmitgliedern
gewählte Führung des Hannover 96 e.V. dem Chef der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA (Kind) die Weisung erteilen, bei der Mitgliederversammlung der DFL gegen den Investoren-Deal zu stimmen. Wie Kind tatsächlich abgestimmt hat, verrät er nicht. Das Ergebnis und seine Meinung zu diesem Thema lassen aber darauf schließen: Er hat sich der Weisung widersetzt.
Für Kind selbst zeigt sich genau an dieser Stelle die Schwäche der 50+1-Regel und der DFL selbst. Denn die bindet Vorstände eines börsennotierten Unternehmens wie Borussia Dortmund oder Geschäftsführer einer GmbH & Co. KGaA wie Hannover 96 seiner Meinung nach an Weisungen, an die sie nach dem Unternehmensrecht gar nicht gebunden sein dürften. „Der Verein kann nach dem Unternehmensrecht nicht sagen: ,Wir weisen an und du Geschäftsführer musst das machen.‘ Denn die KGaA ist Lizenznehmer bei der DFL. Und der Geschäftsführer einer KGaA hat unternehmensrechtlich erst einmal das zu beachten, was der Aufsichtsrat der KGaA verabschiedet oder ergänzend festgelegt hat. Davon kann und werde ich nicht abweichen.“
Kinds Vorschlag an die DFL ist, „eine zukunftsorientierte neue Lösung zu diskutieren.“Die es einem Klub erleichtert, „Kapital zuzuführen. Die das Weisungsrecht ganz klar definiert. Und die erkennt: Was vor 30 Jahren richtig war, hat sich mittlerweile vielleicht verändert“, sagt er. „Die Kapitalseite muss die Entscheidung über das Kapital haben: Wie hoch ist der Transferaufwand? Wie viel darf ein Spieler verdienen? Der Verein entscheidet beispielsweise über Vereinsfarben, Trikotfarben et cetera.“Gegen die 50+1-Regel klagen wollte Kind nach eigenen Angaben nie. Trotzdem ist dieses Dauerthema nun Gegenstand von zwei wichtigen Verfahren. Das Bundeskartellamt prüft noch einmal neu die Ausnahmeregelungen für einzelne Klubs. Und der Bundesgerichtshof verhandelt am 4. Juni den sehr speziellen Fall Hannover 96. Durfte die Vereinsführung dort 2022 den Profifußball-Chef Kind absetzen, weil in diesem Fall die 50+1-Regel gilt? Oder durfte sie das nicht, weil ein Vertrag zwischen 96 e.V. und 96 KGaA das ohne Zustimmung der Kapitalseite nicht mehr erlaubt? Die ersten beiden Verfahren vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht hat Kind bereits gewonnen. (dpa; Foto: Julian Stratenschulte, dpa)
Spaß beim Toni ein Loch. In diesen Tagen kämpft der ehemalige Austria-Nationalspieler um die Anerkennung von drei Länderspieltoren. Toni lässt es wieder polstern, und zwar mit Anwälten. Vor dem Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien wird der Fall Polster gegen den Österreichischen Fußball Bund verhandelt. Der einstige Toptorjäger der Alpenrepublik will drei weitere Tore seiner Länderspielbilanz hinzufügen. In der „Ewigen Torschützenliste des ÖFB“käme Polster dann auf 47 statt bisher 44 Treffer. Es handelt sich um Tore aus den Spielen in den 80er-Jahren gegen Liechtenstein und Tunesien. Der von einem Rechtsanwalt vertretene Verband argumentiert, es habe sich um „inoffizielle Länderspiele“gehandelt.
Um den 60-Jährigen, der im Dezember nach einem Magendurchbruch in Lebensgefahr schwebte, ist es stiller geworden. Die Verdauungsschnapserl habe er in Pension geschickt. Ausschweifende Partys feiert der Trainer des Regionalligisten Viktoria aus Wien-Meidling nicht mehr. Polster will sich nicht aufpudeln, und nichts geschenkt, sondern nur „das, was ich geleistet habe“. Am 17. Mai tritt Toni Polster vor dem Landgericht wieder an.