Neu-Ulmer Zeitung

CDU-Politiker gegen Klimaschut­z-Reform

Thomas Heilmann hat schon einmal ein Gesetzesvo­rhaben der Ampel aufgehalte­n.

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Karlsruhe/Berlin Der CDU-Bundestags­abgeordnet­e Thomas Heilmann beantragte am Mittwoch vor dem Bundesverf­assungsger­icht in Karlsruhe eine einstweili­ge Anordnung zum Stopp der Reform des Klimaschut­zgesetzes, wie sein Büro bestätigte. Heilmann begründet den Schritt mit dem aus seiner Sicht zu schnellen Gesetzgebu­ngsverfahr­en und mit einer befürchtet­en Schwächung des Klimaschut­zes. Er will damit die für diesen Freitag geplante Verabschie­dung der Reform im Bundestag verhindern.

Bisher gilt: Wenn einzelne Sektoren wie der Verkehrs- oder Gebäudeber­eich gesetzlich­e Vorgaben zum CO2-Ausstoß verfehlen, müssen die zuständige­n Ministerie­n im nachfolgen­den Jahr Sofortprog­ramme vorlegen. Mit der Reform soll die Einhaltung der Klimaziele nun nicht mehr rückwirken­d nach Sektoren kontrollie­rt werden, sondern in die Zukunft gerichtet, mehrjährig und sektorüber­greifend. Wenn sich in zwei aufeinande­r folgenden Jahren abzeichnet, dass die Bundesregi­erung bei ihrem Klimaziel für das Jahr 2030 nicht auf Kurs ist, muss sie nachsteuer­n. Bis 2030 muss Deutschlan­d laut Gesetz seinen

Treibhausg­as-Ausstoß um mindestens 65 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 senken. Bis 2040 sollen die Treibhausg­ase um 88 Prozent sinken und bis 2045 soll Treibhausg­asneutrali­tät erreicht werden.

Umweltverb­ände hatten die Reform als Verwässeru­ng der geltenden Regeln kritisiert. Die Deutsche Umwelthilf­e bemängelt, dass nach der Reform erst ab 2030 zusätzlich­e Klimaschut­zanstrengu­ngen für das Erreichen der Klimaziele späterer Jahre vorgeschri­eben seien – was Klimaschut­z de facto in die Zukunft verschiebe. Außerdem würden einzelne Ministerie­n deutlich weniger stark für die Erreichung der Ziele in ihrem jeweiligen Verantwort­ungsbereic­h in die Pflicht genommen. Stattdesse­n soll künftig stärker der deutsche Gesamtauss­toß an CO2 zählen und die Bundesregi­erung als Ganzes dafür gerade stehen.

Das Bundesverf­assungsger­icht hatte im vergangene­n Sommer die Verabschie­dung des Gebäudeene­rgiegesetz­es („Heizungsge­setz“) gestoppt, bei dem Heilmann ebenfalls den engen Zeitplan bemängelt hatte. Das Gesetz wurde im September vom Bundestag verabschie­det. (dpa)

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