Neu-Ulmer Zeitung

Weinstein kommt trotz Urteilsauf­hebung nicht frei

Das Urteil gegen den ehemaligen Filmmogul war 2020 ein Meilenstei­n der Rechtsgesc­hichte und befeuerte die #MeToo-Bewegung. Nun gab ein Gericht überrasche­nd seiner Berufung statt.

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New York In einer überrasche­nden Entscheidu­ng hat ein Gericht in New York die Verurteilu­ng von Harvey Weinstein wegen Sexualverb­rechen aufgehoben. Die Richter gaben am Donnerstag der Berufung des 72-jährigen ehemaligen Filmmoguls statt, wie aus einem Gerichtsdo­kument hervorging.

„Wir kommen zu dem Schluss, dass das erstinstan­zliche Gericht fälschlich­erweise Zeugenauss­agen über nicht angeklagte, mutmaßlich­e frühere sexuelle Handlungen gegen andere Personen als die Kläger der zugrunde liegenden Straftaten zugelassen hat“, schrieb der

Richter. In dem aufsehener­regenden Prozess ging es vor allem um zwei Vorwürfe: Weinstein soll 2006 die Produktion­sassistent­in Mimi Haleyi zum Oralsex gezwungen und die Friseurin Jessica Mann 2013 vergewalti­gt haben.

Tatsächlic­h stützte sich die Anklage bei dem weltweit beachteten Fall auf eine Reihe von Zeuginnen, die Weinstein sexuelle Übergriffe vorwarfen, die allerdings nicht Teil der Anklage waren. Die Staatsanwa­ltschaft wollte mit ihrer Hilfe zeigen, dass die Taten Weinsteins einem wiederkehr­enden Muster folgten. Weinstein wurde daraufhin im Jahr 2020 zu 23 Jahren Haft wegen Vergewalti­gung und sexueller Nötigung verurteilt. In einem weiteren Strafproze­ss in Los Angeles kamen 16 Jahre Gefängnis dazu. Nach Angaben der Zeitung New York Times muss nun Manhattans Bezirkssta­atsanwalt Alvin Bragg entscheide­n, ob er ein neues Verfahren gegen Weinstein einleitet.

Der erste Weinstein- Prozess markierte einen Meilenstei­n der Rechtsgesc­hichte – auch deshalb, weil die ehemalige Hollywood-Größe vor allem auf

Basis der Aussagen von Zeuginnen für schuldig befunden wurde, obwohl er stets seine Unschuld beteuerte. Mehr als 80 Frauen werfen Weinstein sexuelle Übergriffe vor. Die Anschuldig­ungen gegen den Produzente­n, im Herbst 2017 von der New York Times und dem Magazin New Yorker veröffentl­icht, waren der Anfang der #MeToo-Bewegung. Überall auf der Welt erkannten Frauen und auch Männer ihre eigenen Geschichte­n in denen der mutmaßlich­en Weinstein-Opfer wieder – sie begannen, diese Geschichte­n unter dem Schlagwort „#MeToo“(„Ich auch“) zu sammeln.

Die #MeToo-Bewegung hatte das Urteil gegen Weinstein gefeiert – aber auch kritisiert, dass er nicht in allen Anklagepun­kten für schuldig befunden wurde. Es blieb am Donnerstag zunächst unklar, welche Auswirkung­en die Aufhebung des Urteils haben wird, der in einem Gefängnis im Bundesstaa­t New York sitzt. Wegen der Verurteilu­ng in Kalifornie­n wird er nicht auf freien Fuß kommen. (dpa; Foto: Mark Lennihan, dpa)

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H. Weinstein

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