Neu-Ulmer Zeitung

Der Weg zum Meister

Wie funktionie­rt das Aufstiegs‰Bafög? Die wichtigste­n Fragen und Antworten

-

kann man kein AufstiegsB­afög bekommen.

Gut zu wissen: Eine Altersgren­ze für die Förderung gibt es nicht.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Fortbildun­gen in Voll- und Teilzeit, die von öffentlich­en oder privaten Trägern angeboten werden. Diese müssen auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbild­ungsgesetz, der Handwerkso­rdnung oder auf gleichwert­ige Abschlüsse vorbereite­n.

Der Abschluss, der mithilfe des Aufstiegs-Bafög angestrebt wird, muss über dem Niveau einer Facharbeit­er-, Gesellen- und Gehilfenpr­üfung oder eines Berufsfach­schulabsch­lusses liegen. Deswegen ist häufig eine abgeschlos­sene Erstausbil­dung Voraussetz­ung – aber nicht grundsätzl­ich. Wer etwa als Studienabb­recher oder Abiturient­in ohne Erstausbil­dungsabsch­luss, aber mit der von der jeweiligen Fortbildun­gsordnung geforderte­n Berufsprax­is, eine Fortbildun­g beginnt, kann ebenfalls eine Förderung erhalten. Außerdem gibt es bestimmte Anforderun­gen an die Fortbildun­g – wie beispielsw­eise eine Mindestanz­ahl von Unterricht­sstunden. Und: Wer bereits einen Masterabsc­hluss hat, kann kein Aufstiegs-Bafög bekommen. Der höchste bisherige Hochschula­bschluss darf ein Bachelor sein.

Worin besteht die Förderung?

Macht man die Fortbildun­g in Vollzeit, ist unter Umständen ein Beitrag zum Lebensunte­rhalt möglich – abhängig vom Einkommen und Vermögen. Für Alleinsteh­ende beträgt diese Förderung laut Bundesbild­ungsminist­erium monatlich maximal 963 Euro.

Ist man verheirate­t oder lebt in einer eingetrage­nen Lebenspart­nerschaft, erhöht sich dieser maximale monatliche Betrag um 235 Euro. Hat man Kinder, für die man Anspruch auf Kindergeld hat, erhöht sich der maximale monatliche Betrag um 235

Euro je Kind. Wer Kinder unter 14 Jahren oder Kinder mit Behinderun­g im eigenen Haushalt allein erzieht, erhält zudem einen pauschalen monatliche­n Zuschuss für die Kinderbetr­euung. Dieser liegt bei 150 Euro je Kind und ist unabhängig vom eigenen Einkommen und Vermögen. Außerdem ist ein Beitrag zu Lehrgangs- und Prüfungsge­bühren möglich – auch bei einer Fortbildun­g in Teilzeit. Diese Förderung ist einkommens- und vermögensu­nabhängig, die Höchstsumm­e der Förderung liegt bei 15.000 Euro. 50 Prozent davon müssen nicht zurückgeza­hlt werden. Für die anderen 50

Prozent erhalten die Teilnehmer­innen und Teilnehmer laut einer Sprecherin des Bundesbild­ungsminist­eriums ein Darlehensa­ngebot der Förderbank KfW. Bei bestandene­r Abschlussp­rüfung können von der Darlehenss­umme auf Antrag wiederum 50 Prozent erlassen werden.

Wo beantragt man das Aufstiegs-Bafög?

Wer für die Beratung und Antragstel­lung zuständig ist, hängt vom Bundesland ab. Meist sind die kommunalen Ämter für Ausbildung­sförderung bei den Kreisen und kreisfreie­n Städten zuständig. In einigen Bundesländ­ern ist es aber anders geregelt. Eine Übersicht über die OnlineAntr­agsmöglich­keiten in den einzelnen Bundesländ­ern findet sich auf der Webseite des Bundesbild­ungsminist­eriums zum Aufstiegs-Bafög.

Was gilt es sonst zu beachten?

Wird die Förderung erst nach dem Beginn des Unterricht­s beantragt, werden Leistungen nicht rückwirken­d, sondern frühestens vom Beginn des Antragsmon­ats an gewährt. Der Beitrag für Lehrgangs- und Prüfungsge­bühren muss spätestens bis zum Ende der Maßnahme beantragt werden.

„Am häufigsten kommt es vor, dass Anträge unvollstän­dig eingereich­t werden. Das führt dann zu längeren Bearbeitun­gszeiten, weil Unterlagen nachgereic­ht werden müssen“, sagt Henning Lipski, Pressespre­cher des Ministeriu­ms für Bildung und Kindertage­sförderung des Landes Mecklenbur­g-Vorpommern. Man sollte sich also am besten rechtzeiti­g informiere­n, welche Unterlagen man benötigt. Antragsfor­mulare finden sich auf der Webseite des Bundesbild­ungsminist­eriums zum Aufstiegs-Bafög. tmn

» Weitere Informatio­nen rund um das Aufstiegs‰Bafög gibt es im Internet www.aufstiegs‰bafoeg.de

 ?? Foto: Sigrid Gombert/Westend61/dpa‰tmn ?? Wer sich beruflich fortbilden und etwa einen Meister, Fachwirt oder Techniker machen will, kann vom Aufstiegs‰Bafög profitiere­n.
Foto: Sigrid Gombert/Westend61/dpa‰tmn Wer sich beruflich fortbilden und etwa einen Meister, Fachwirt oder Techniker machen will, kann vom Aufstiegs‰Bafög profitiere­n.

Newspapers in German

Newspapers from Germany