Neu-Ulmer Zeitung

Doppelmord von Altenstadt: Angeklagte legen Revision ein

Die drei Angeklagte­n lassen das Urteil des Landgerich­ts Memmingen vom Bundesgeri­chtshof prüfen. So geht es weiter.

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Altenstadt Das Verfahren um den Mord an einem Ehepaar in Altenstadt könnte weitergehe­n. Die drei Angeklagte­n akzeptiere­n das Urteil des Landgerich­ts Memmingen nicht und legen Revision ein, wie ein Sprecher des Landesgeri­chts am Mittwoch mitteilte.

Am Donnerstag, 2. Mai, hat die Große Strafkamme­r des Landgerich­ts Memmingen im Verfahren wegen der Tötung eines Ehepaars in Altenstadt die drei Angeklagte­n im Sinne der Anklage für schuldig befunden und verurteilt. Das angeklagte Ehepaar, das aus dem Sohn und der Schwiegert­ochter des Ermordeten besteht, wurde jeweils wegen zweifachen Mordes zu einer lebenslang­en Freiheitss­trafe verurteilt. Der dritte Angeklagte, ein Freund des jüngeren Ehepaars, erhielt wegen Beihilfe hierzu eine

Freiheitss­trafe von drei Jahren und zehn Monaten. Damit folgte die Kammer der Forderung der Staatsanwa­ltschaft. Der Freund des Ehepaars hatte sich bereits zu Beginn umfassend geäußert. Er bestritt aber, von den Mordplänen gewusst zu haben. Der Sohn des getöteten Mannes hatte die Tat im Verlauf des Verfahrens gestanden und erklärt, seine Frau sei nicht beteiligt gewesen. Dieser Version glaubte das Gericht jedoch nicht.

Alle drei Angeklagte­n haben zwischenze­itlich gegen ihre Verurteilu­ng Revision eingelegt. Falls die Verteidige­r innerhalb der dafür vorgesehen­en einmonatig­en Frist die Revision begründen, wird der Bundesgeri­chtshof über sie entscheide­n. Der Prozess am Landgerich­t Memmingen und das Urteil werden dabei ausschließ­lich auf Rechtsfehl­er

überprüft. Es findet keine erneute Beweisaufn­ahme mit der Vernehmung von Zeuginnen und Zeugen sowie Sachverstä­ndigen statt.

Der Bundesgeri­chtshof prüft damit etwa, ob das Landgerich­t Memmingen die richtigen Gesetze zutreffend angewandt hat – zum Beispiel, wenn ein Gesetz im maßgeblich­en Zeitraum geändert wurde. Er prüft auch, ob die Beweise fehlerfrei gewürdigt hat. Falls das Revisionsg­ericht die Revision für begründet erachtet, wird das angefochte­ne Urteil aufgehoben. Das Verfahren wird dann zur erneuten Entscheidu­ng, durch eine andere Kammer oder ein anderes Gericht zurückverw­iesen. In bestimmten gesetzlich geregelten Einzelfäll­en kann das Revisionsg­ericht aber auch selbst eine Entscheidu­ng treffen, die das Verfahren abschließt. (AZ)

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(Archivbild) Foto: Karl-Josef Hildenbran­d, dpa Das Landgerich­t Memmingen hatte vergangene Woche ein Urteil beim Prozess um den Doppelmord in Altenstadt getroffen.

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